Studieren mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Was ist ein Nachteilsausgleich?
Da Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen oftmals Studienerschwernisse erleben, versucht die Universität Konstanz sie mit verschiedenen Angebote zu unterstützen.
Dazu zählt unter anderem die Möglichkeit des Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen. Im Rahmen eines Nachteilsausgleich, kann zum Beispiel vom Ständigen Prüfungsausschuss eine Verlängerung der Prüfungszeit gewährt werden. Darüber hinaus ist hier ebenfalls eine bevorzugte Seminarbelegung beantragbar. Ein Nachteilsausgleich ist dabei keine Bevorzugung oder Minderung der Leistungsansprüche, sondern vielmehr ein Instrument der Chancengleichheit.
Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?
Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen müssen Sie:
- Ein Beratungsgespräch mit der Studienberatung des Fachbereichs führen.
- Einen formlosen Antrag stellen, in dem Sie Ihre Situation schildern
- Ein aktuelles ärztliches Attest beifügen oder nachreichen
- Lösungsvorschläge für einen individuellen Nachteilsausgleich machen
Die Unterlagen schicken Sie bitte an: referat.psychologie@uni-konstanz.de
Wichtig: Beachten Sie die Antragsfristen – Anträge auf Nachteilsausgleiche für Prüfungsleistungen müssen rechtzeitig vor Prüfungsbeginn gestellt werden!
Hier finden Sie eine Vorlage; weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf der Seite „Studieren mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen“.
Wie kann ich meinen gewährten Nachteilsausgleich für Klausuren in Anspruch nehmen?
Wenn Sie einen vom Ständigen Prüfungsausschuss gewährten Nachteilsausgleich für Klausuren in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies unter Angabe der gewährten Maßnahmen während des Anmeldezeitraums für Klausuren, spätestens jedoch bis zum Ablauf des Anmeldezeitraums für Klausuren, bzw. bei späterem Erhalt des Nachteilsausgleiches unverzüglich bei der/ dem jeweiligen Prüferin/ Prüfer und(!) dem Prüfungssekretariat Psychologie per E-Mail anmelden. Sollte Sie das nicht tun, können Sie Ihren Nachteilsausgleich nicht in Anspruch nehmen. Hintergrund ist, dass die Prüfenden genügend Vorbereitungszeit brauchen, um alle gewährten Maßnahmen umsetzen zu können.
Wie beantrage ich eine Fristverlängerung für die Basismodule?
Wenn Sie aufgrund einer eigenen Erkrankung/der Pflege von Angehörigen absehbar eine Prüfungsleistung nicht innerhalb der durch die Prüfungsordnung festgelegten Fristen abschließen können, lohnt sich unter Umständen ein Antrag auf Verlängerung der Frist. Hierzu sind folgende Schritte notwendig:
- Ein Beratungsgespräch mit der Fachstudienberatung führen.
- Einen formlosen Antrag stellen, in dem Sie Ihre Situation schildern
- Ein aktuelles ärztliches Attest (zu Ihrer Erkrankung oder der Erkrankung Ihrer Angehörigen) beifügen
- Ein Plan, mit dem Sie darlegen, wie Sie in der von Ihnen beantragten verlängerten Frist die Basismodule abschließen werden.
Die Unterlagen schicken Sie bitte an: referat.psychologie@uni-konstanz.de
Hier finden Sie eine Vorlage für den Antrag.