Häufige Fragen (FAQ)

Welchen Abschluss erhalte ich durch das Studium?

Absolventen des Weiterbildungsmasters Psychologie erhalten den Master of Science (M.Sc.).

Handelt es sich um einen Master in forensischer Psychologie?

Nein. Der Weiterbildungsmaster ist ein Weiterbildungsmaster im Fach Psychologie. Entsprechend kann der Weiterbildungsmaster mit dem akademischen Grad Master of Science abgeschlossen werden.

Der Weiterbildungsmaster Psychologie legt allerdings einen inhaltlichen Fokus auf die forensische Psychologie. Alle Lehrveranstaltungen sind auf Fragestellungen aus der forensischen Psychologie ausgerichtet und vermitteln forensisches Fachwissen.

Ist der Weiterbildungsmaster akkreditiert?

Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Forensische Psychologie ist akkreditiert. Weitere Informationen erhalten Sie unter 

Akkreditierung der weiterbildenden Studiengänge

Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um zum Weiterbildungsmaster Psychologie zugelassen werden zu können, benötigen Sie:

  • Ein abgeschlossenes 4-jähriges Bachelorstudium oder abgeschlossenes Masterstudium in Psychologie, sowie mind. 1-jährige Berufserfahrung; oder
  • einen Facharzttitel für Psychiatrie (mit Nachweis eines Kompetenzerwerbs, der dem BA-Psychologie entspricht), sowie mind. 1-jährige Berufserfahrung, oder
  • das erste juristische Staatsexamen (mit Nachweis eines Kompetenzerwerbs, der dem BA-Psychologie entspricht), sowie mind. 1-jährige Berufserfahrung.

Kann ich mit einem 3-jährigen Bachelor in Psychologie zugelassen werden?

Nein, Voraussetzung für die Zulassung im 1-jährigen Masterstudiengang Psychologie ist ein Abschluss in einem 4-jährigen Bachelorstudiengang in Psychologie (sowie eine mindestens einjährige Berufserfahrung).

Wenn Sie anschließend an den 3-jährigen Bachelor bereits erfolgreich das Masterstudium Psychologie absolviert haben und mindestens eine 1-jährige Berufserfahrung aufweisen können, werden sie hingegen zugelassen.

Welche Bewerbungsfristen sind zu berücksichtigen?

  • Ausschlussfrist für einen Studienstart im Wintersemester ist der 15. September des selben Jahres.
  • Ausschlussfrist für einen Studienstart im Sommersemester ist der 15. März des selben Jahres.

Kann ich den Weiterbildungsmaster trotz Berufstätigkeit absolvieren?

Der Weiterbildungsmaster ist so konzipiert, dass er gut mit Berufstätigkeit vereinbar ist. Alle Lehrveranstaltungen werden in Form von Blockseminaren angeboten, die von Freitag bis Sonntag stattfinden. Bei einer Regelstudienzeit von 4 Semestern sind pro Semester 2 Blockseminare zu besuchen.

Kann ich als Psychiaterin / Psychiater am Weiterbildungsmaster teilnehmen?

Grundsätzlich ja: Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie, die nachweisen, dass die bisher erworbenen Kompetenzen - ggf. auch durch weitere Aus- oder Fortbildungen -, denen im Fach „Psychologie" (Mindestabschluss Bachelor of Science [B.Sc.]) an der Universität Konstanz vermittelten Kompetenzen weitgehend entsprechen, können am Weiterbildungsmaster teilnehmen.

Kann ich als Juristin / Jurist am Weiterbildungsmaster teilnehmen?

Grundsätzlich Ja: Wer das erste Juristisches Staatsexamen mit universitärem Schwerpunktstudium im Bereich Kriminologie oder entsprechendes (ausländisches) Äquivalent absolviert hat und nachweisen kann, dass ggf. auch durch weitere Aus- oder Fortbildungen Kompetenzen erworben wurden, die denen im Fach „Psychologie" (Mindestabschluss Bachelor of Science [B.Sc.]) an der Universität Konstanz vermittelten Kompetenzen weitgehend entsprechen, kann am Weiterbildungsmaster teilnehmen.

Was kostet das Studium?

Die Studiengebühren für das Studium betragen pro Semester 2.500 Euro (spezielle Studiengebühren) zuzüglich des allgemeinen Semesterbeitrags (zurzeit 179 Euro). Aus der Regelstudienzeit von vier Semestern ergibt sich ein Regelbetrag von insgesamt 10.000 Euro zuzüglich der allgemeinen Semesterbeiträge (zurzeit 716 Euro). Wenn die Regelstudienzeit überschritten wird, wird nur der allgemeine Semesterbeitrag entrichtet. 

Wird das Studium von Fachgesellschaften anerkannt?

Die Schweizerische Gesellschaft für Rechtspsychologie (SGRP) erkennt die Lehrveranstaltungen im Rahmen des Weiterbildungsreglements der FSP zur Erreichung des Fachtitels modular an.

Theoretische Module des postgradualen Weiterbildungsmasters können im Rahmen der Weiterbildung zum Fachpsychologen / zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP / DGPs unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. 

Die Blockseminare sind von der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg akkreditiert.