Verbitterungsstörung: Ätiologie und Therapie


Nahezu alle Patienten mit körperlichen oder seelischen Erkrankungen sehen in negativen Lebensereignissen und Belastungen eine Ursache ihrer Probleme. Nach ICD haben Belastungsreaktionen jedoch nur eine nachgeordnete Bedeutung; von Relevanz ist nur die PTSD. Eine spezifische Reaktion auf belastende Lebensereignisse sind Verbitterungsaffekte, die bislang wenig Aufmerksamkeit finden, obwohl etwa 3% der Bevölkerung hierdurch beeinträchtigt sind. Verbitterungsstörungen können in der Folge einer großen Zahl unterschiedlicher Lebensereignisse auftreten, deren psychologische Gemeinsamkeit Kränkungen, Herabwürdigung und Ungerechtigkeitserleben sind bzw. die Verletzung „zentraler Grundannahmen“. Bei stärkerer Intensität der Verbitterung kommt es einer „Posttraumatischen Verbitterungsstörung“, die gekennzeichnet ist u.a. durch Intrusionen, Hyperarousal, Herabgestimmtheit, Antriebshemmung, Vermeidung, Rückzug aus wichtigen Lebensbereichen und als Leitaffekt Verbitterung und Aggression einschließlich Suizidalität. Betroffene lehnen Behandlungsangebote oft ab, was die PTED zu einer schwer behandelbaren Störung macht.

Ambulante Neuropsychologie und Psychotherapie: Chancen für Patienten und Therapeuten


Seit Februar 2012 kann jeder gesetzlich Versicherte, bei Vorliegen der Voraussetzungen, eine ambulante neuropsychologische Therapie erhalten. Dabei handelt es sich um psychologische Interventionen, mit denen kognitive und emotional-affektive Störungen nach erworbener Hirnschädigung oder Hirnerkrankung behandelt werden. In dem Vortrag werden die wichtigsten historischen Entwicklungsschritte, die theoretischen Grundlagen und die Praxis vorgestellt. Hierbei wird auch auf das Spannungsverhältnis zwischen neuropsychologischer Therapie und Psychotherapie eingegangen.

Reform der Psychotherapieausbildung: Direktstudium Psychotherapie


Im bisher geltenden Psychotherapeutengesetz wird geregelt, dass Absolventen von bestimmten Hochschulstudiengängen (Psychologie, Soziale Arbeit, u.a.) nach 4.200h postgradualer Ausbildung und einer daran anschließenden Approbationsprüfung einen Eintrag ins Arztregister und eine Kassenzulassung als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder-Jugendpsychotherapeut erlangen können. Dies hat jedoch für die AusbildungskandidatInnen unzumutbare Zustände geschaffen (u.a. prekärer Praktikantenstatus) und seit der Umstellung auf Bachelor-Master-Abschlüsse in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen nach sich gezogen (z.B. Zulassung von Absolventen mit FH-Bachelorabschlüssen zur KiJu-Ausbildung). Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie hat mit dem „Direktstudium Psychotherapie“ einen Reformvorschlag für die Psychotherapeuten-ausbildung erarbeitet. Im Rahmen des Studiums mit Bachelor-Masterstruktur sollen die Kriterien einer Approbationsordnung erfüllt werden und nach einem Staatsexamen am Ende des Studiums die Approbation erteilt werden. Danach folgt eine verfahrens- und altersspezifische Weiterbildung, die zur sozialrechtlichen Zulassung führt. Der Deutsche Bundespsychotherapeutentag hat sich im November 2014 mit einer 2/3-Mehrheit für dieses Modell ausgesprochen. Das Bundesgesundheitsministerium hat diesen Vorschlag aufgegriffen und einen Referentenentwurf für ein reformiertes Psychotherapeutengesetz noch für dieses Jahr in Aussicht gestellt. Der Referent berichtet vom aktuellen Stand der Umsetzung und den Veränderungen, die mit dem Direktstudium auf Universitäten, Ausbildungsinstitute und AusbildungskandidatInnen zukommen.