Stand: 29.07.2021

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu coronabedingten Regelungen am Fachbereich Psychologie.

Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit

Wie bereits im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/21 (LHG § 29 Abs. 3a) soll aufgrund der Coronapandemie für das Sommersemester 2021 die individuelle Regelstudienzeit eingeschriebener Studierender um ein weiteres Fachsemester verlängert werden. Vorbehaltlich einer entsprechenden Rechtsverordnung des Wissenschaftsministeriums werden Fristen für rückmelderelevante Prüfungen (z.B. Orientierungsprüfung, Prüfung der Basismodule) um ein weiteres Fachsemester verlängert (vgl. LHG § 32 Abs. 5a).

 

Bitte beachten Sie zudem die zentralen Informationen im EINBLICK sowie die Übersichtsseiten der Universität Konstanz.

Stand: 03.11.2021

Verlängerung fachsemester- und semestergebundener Prüfungsfristen

Der Landtag hat am 20. Oktober 2021 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes und anderer Gesetze beschlossen, mit dem (fach-)semestergebundene Prüfungsfristen nun auch für diejenigen Studierenden verlängert werden, die im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/22 eingeschrieben sind oder waren. Neben bestimmten Fristen für Wiederholungsprüfungen und für die Orientierungsprüfung gilt dies auch für Fristen, bis zu denen Studierende sämtliche für den Studienabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erbringen müssen und bis zu denen in landesrechtlich geregelten Staatsexamensstudiengängen die Vor- oder Zwischenprüfung abgelegt sein muss. Studierende, die zwischen dem Sommersemester 2020 und dem Wintersemester 2021/22 eingeschrieben waren, können Fristen für o.g. Prüfungen in diesem Zeitraum für längstens drei Semester hinausschieben. Danach gibt es keinen Aufschub mehr.

Stand: 30.05.2022

Bescheinigung über Aufstockung der Regelstudienzeit

Das Studierenden-Service-Zentrum stellt für alle Studierenden Bescheinigungen über die corona-bedingte Aufstockung der Regelstudienzeit aus. Diese können als Nachweise für Stipendien, Barfög etc. verwendet werden.

Bei Interesse können sich Studierende mit dieser Anfrage direkt an den Kontakt des SSZ wenden:
https://www.uni-konstanz.de/studieren/beratung-und-service/studierenden-service-zentrum/