Gremien

Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat vertritt die Interessen des Fachbereiches Psychologie bei der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Sektion der Universität. Bei Entscheidungen der Sektion, die den Fachbereich betreffen, steht der Fachbereichsrat beratend zur Verfügung. Verwaltungsangelegenheiten des Fachbereichs, welche Auswirkungen auf die gesamte Sektion haben, werden vom Fachbereichsrat ausgearbeitet und der Sektion vorgelegt.

Thematisch bezieht sich die Arbeit vor allem auf strukturelle Veränderungen innerhalb der Sektion (z.B. Gründung neuer Lehrstühle), auf personelle Entscheidungen (z.B. die Berufung von ProfessorInnen), sowie auf Änderungen am Studienangebot (z.B. Änderungen der Studien- und Prüfungsordnungen, Gründung neuer Studiengänge, etc.). Zudem kann zu Themen im Zuständigkeitsbereich anderer Gremien Stellung bezogen werden.

Der Fachbereichsrat setzt sich aus Vertretern aller Interessengruppen am Fachbereich zusammen: ständige Mitglieder sind der Fachbereichssprecher bzw. die Fachbereichssprecherin, sowie der Studiendekan bzw. die Studiendekanin. Hinzu werden sechs HochschullehrerInnen, zwei akademische Mitarbeitende, zwei Studierende oder eingeschriebene Promovierende, sowie ein nichtwissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. eine nichtwissenschaftliche Mitarbeiterin gewählt. Die Studierenden werden für den Zeitraum eines Jahres, die übrigen Wahlmitglieder für zwei Jahre gewählt.

Anträge an den Fachbereichsrat müssen spätestens 10 Tage vor der Sitzung bei der Fachbereichssprecherin eingehen.

Studienkommission

Die Studienkommission (StuKo) hat die Aufgabe, die Studiengänge des Fachbereichs Psychologie weiter zu entwickeln und eine gute Studiensituation sicherzustellen. Dazu werden beispielsweise Kritikpunkte der Lehrenden und der Studierenden in die Überarbeitung der Prüfungsordnungen einbezogen. Die StuKo erarbeitet außerdem Vorschläge für die Verwendung der finanziellen Mittel des Fachbereiches und wirkt bei der Evaluation der Lehre mit.

Die StuKo setzt sich aus maximal zehn Mitgliedern zusammen. In der Regel besteht die Komission aus vier HochschullehrerInnen, einem akademischen Mitarbeiter bzw. einer akademischen Mitarbeiterin, und vier Studierenden bzw. eingeschriebenen Promovierenden. Die potentiellen Mitglieder werden vom Fachbereichsrat vorgeschlagen und anschließend vom Sektionsrat für ein Jahr (Studierende) bzw. vier Jahre (übrige Mitglieder) bestellt. Eines der studentischen Mitglieder der StuKo ist stets gleichzeitig auch Mitglied des Sektionsrates. Den Vorsitz der StuKo hält die Studiendekanin bzw. der Studiendekan, die/der auf gleiche Weise für vier Jahre gewählt wird.

Anträge an die Studienkommission müssen spätestens 10 Tage vor der Sitzung beim Studiendekan eingehen.

Ständiger Prüfungsausschuss

Der Ständige Prüfungsausschuss (StPA) achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und ist für die Organisation der Prüfungen verantwortlich. Der Ständige Prüfungsausschuss Psychologie besteht aus sieben Mitgliedern: Drei HochschullehrerInnen, einem akademischen Mitarbeiter, zwei Studierenden und dem Fachbereichsreferenten. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt in der Regel drei Jahre, jene der studentischen Mitglieder ein Jahr. Die/der Vorsitzende und StellvertreterIn werden aus dem Kreis der HochschullehrerInnen bestimmt. Die Mitglieder des StPA Psychologie werden von der Studienkommission des Fachbereichs Psychologie bestellt.

Anträge an den Ständigen Prüfungsausschuss müssen spätestens 10 Tage vor der Sitzung beim Studiendekan eingehen.