Prüfungen & Krankheit

An- und Abmeldezeitraum für Klausuren im WiSe 23/24

Anmeldezeitraum: 01.01.2024 - 31.01.2024
Abmeldezeitraum: 01.01.2024 - 14 Tage vor dem Tag der jeweiligen Klausur*

*Bitte beachten Sie: Sie können sich bis zum 14. Tag vor Klausurbeginn ohne Angabe von Gründen über ZEuS von der Klausur abmelden.

Beispiel: Klausurtermin 14.8. um 8:00 Uhr, Abmeldung möglich bis 8:00 Uhr am 31.7.
Nach Ablauf der Frist ist eine reguläre Abmeldung ausgeschlossen und nur noch in begründeten Ausnahmefällen gegen Vorlage des universitären Formulars "Prüfungsrücktritt: Attest - Vordruck vom zentralen Prüfungsamt" möglich.

Bei Krankheit am Prüfungstag

->  Rücktritt nur mit Attest: Verwenden Sie bitte ausschließlich das Formular
     Prüfungsrücktritt - Attest (Vordruck ZPA)
->  Informieren Sie umgehend das Prüfungssekretariat
     (studisek.psychologie@uni-konstanz.de)
->  Sie verlieren keinen Wiederholungsversuch
->  automatische Pflichtanmeldung zur Klausur im nächsten Semester
         -> Regelungen s. Abbildung oben Abschnitt „Anmeldung zur 1. Wiederholungsprüfung“
              auf der Seite Wiederholungsversuche & Pflichtanmeldung

Krankheit während des Semesters bei Seminaren mit Anwesenheitspflicht

Was mache ich, wenn ich während des Semesters bei einer Veranstaltung mit Anwesenheitspflicht krank bin?

Bei Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht darf höchstens ein Fünftel der Zeit bzw. der Termine versäumt wurde, unabhängig davon, ob das Fehlen von Studierenden zu vertreten ist. Ein Überschreiten der maximalen Fehlzeit bzw. -termine führt zum Nichtbestehen der Veranstaltung, jedoch ist durch Vorlage entsprechender Nachweise (z. B. Atteste) in der Prüfungsverwaltung Psychologie (studisek.psychologie@uni-konstanz.de) die Genehmigung eines Seminarrücktrittes möglich. Die u. g. Formalien sind dabei zu beachten. Ausnahmen von dieser Regelung können auf Antrag vom Ständigen Prüfungsausschuss gewährt werden.

Rücktritt aus anderen anerkannten Gründen

Ein Rücktritt aus anerkanntem Grund kann auch in bestimmten anderen Ausnahmefällen, wenn Studierende die Verhinderungsgründe nicht selbst zu vertreten haben, genehmigt werden. Tritt ein solcher Fall auf, melden Sie sich bitte unverzüglich in der Prüfungsverwaltung des Fachbereichs Psychologie (studisek.psychologie@uni-konstanz.de) und stellen Sie umgehend einen Antrag an den Ständigen Prüfungsausschuss (alternativ zum Online-Formular finden Sie auch hier StPA Vorlagen), in dem Sie Ihre Verhinderungsgründe im Detail darlegen und dem Sie ggf. notwendige Nachweise beilegen. Der Prüfungsausschuss wird Ihren Antrag überprüfen und Sie zeitnah über eine Genehmigung bzw. eine Ablehnung informieren.

Wenn Sie eine Prüfung in ZEuS nicht finden können

  1. ZEuS ​– Mein Studium ​– Studienplaner mit Modulplan
  2. Wichtig: Klicken Sie im Dropdown-Menü bei Fachsemester auf "Alle", da es sonst sein kann, dass die Prüfung nicht angezeigt wird
  3. Das aktuelle Semester sollte bereits vorausgewählt sein, aber prüfen Sie das am besten nochmal.
  4. Im Suchfeld können Sie dann die PSY-Nummer eingeben, dann sollte die Prüfung im entsprechenden Modul zu sehen sein
  5. Klicken Sie dann rechts auf das Feld "Anmelden"

Informationen zu auslaufenden Klausuren im 4-j. Bachelor und welche Klausuren diese aus dem 3-j. Bachelor ersetzen

  • Klausur "Klinische Psychologie" (PSY-12005): letztmalig im SoSe2022 – ab WiSe2022/23 abgelöst durch Klausur "Störungslehre und Allgemeine Verfahrenslehre"
  • Klausur "Entwicklungspsychologie 1 und 2" (PSY-10035): letztmalig im SoSe2022 – ab WiSe2022/23 abgelöst durch Klausur "Entwicklungs- und Pädagogische Psychologie"
  • Klausur "Emotion und Motivation" (PSY-16930): letztmalig im SoSe2022 – ab WiSe2022/23 neue Lehrperson

Diese Informationen finden Sie auch hier.