Häufige Fragen zu Bewerbung und Zulassung

Welche Zulassungsvoraussetzung müssen erfüllt sein?

  1. Ein Abschluss mit der Note 2,5 oder besser eines mindestens dreijährigen Bachelorstudiengangs an einer Universität oder einer den Universitäten gleichgestellten Hochschule im Fach Psychologie oder einem äquivalenten Fach.
    Der Studiengang hat in Aufbau und Inhalt den Vorgaben des Bachelorstudiengangs nach § 9 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Verbindung mit der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) zu entsprechen; zudem muss von der nach Landesrecht zuständigen Stelle gemäß § 9 Abs. 4 PsychThG die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt worden sein.
  2. Teilnahme als Versuchsperson an psychologischen Studien im Umfang von mindestens 20 Stunden. Die Versuchspersonenstunden müssen zum Bewerbungszeitpunkt bereits erbracht und nachgewiesen sein (d.h. sie können nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden)!

Weitere Informationen dazu, welche Nachweise Sie Ihrer Bewerbung beifügen müssen, finden Sie im nächsten Punkt und in der Zulassungssatzung.

Das Erfüllen dieser Voraussetzungen garantiert Ihnen noch keinen Studienplatz, da nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht.
 

Welche Nachweise muss ich meiner Bewerbung hinzufügen?

Der Bewerbung sind in Kopie beizufügen:

  1. Nachweis über einen Bachelorabschluss gemäß § 3 Abs. 1 a. der Zulassungssatzung bzw., falls der Bachelorabschluss noch nicht vorliegt, Leistungsnachweise gemäß § 3 Abs 2 der Zulassungssatzung.
     
  2. Im Falle der Nachqualifikation innerhalb eines Bachelorstudiums Psychologie ein Transcript of Records und ein Modulhandbuch des absolvierten grundständigen Studiengangs, eine Bescheinigung der Hochschule, aus der die Erfüllung der Inhalte gemäß Anlage 1 sowie §§ 12-15 PsychThApprO in erforderlichem Umfang hervorgeht sowie eine Bestätigung der zuständigen Landesbehörde über die Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen (vgl. § 3 Abs. 1 a Zulassungssatzung).
     
  3. Nachweise über ein Orientierungspraktikum gem. § 14 PsychThApprO sowie die Berufsqualifizierende Tätigkeit I – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie gem. § 15 PsychThApprO. Um sicher zu gehen, dass Ihre Bescheinigungen von der Auswahlkommission anerkannt werden können, empfehlen wir Ihnen, unsere Vorlagen zur Praktikumsbescheinigung zu verwenden.
     
  4. Nachweis über die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 4 PsychThG mittels eines entsprechenden Vermerks auf dem Abschlusszeugnis bzw. dem Transcript of Records oder mittels einer Zusatzbescheinigung der Hochschule, an der das Bachelorstudium absolviert wurde.
     
  5. Nachweis über 20 Versuchspersonenstunden: die Teilnahme als Versuchsperson an psychologischen Studien im Umfang von mindestens 20 Stunden muss entweder im ToR (bitte im ToR die entsprechende Leistung markieren) oder durch eine entsprechende Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden.
     
  6. Für ausländische Studienbewerber*innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung: Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse durch das DSH-Niveau Stufe 2 oder mindestens 4 Punkte in allen vier Bereichen des TestDaF oder ein anerkanntes Äquivalent.

Kann ich mich bewerben, obwohl mein Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt?

Ja. Gemäß § 4 Absatz 2 der Zulassungssatzung sind der Bewerbung in Kopie beizufügen:

a. Leistungsnachweise:

  • Ein Nachweis über einen Bachelorabschluss gemäß § 9 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) i.V.m. der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) bzw.,
  • falls der Bachelorabschluss noch nicht vorliegt, ein Nachweis aller bisherigen endnotenrelevanten Prüfungsleistungen.

b. Nachweise über das Orientierungspraktikum gemäß §14 PsychThApprO sowie der Berufsqualifizierenden Tätigkeit I – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie gemäß §15 PsychThApprO.

c. Ein Nachweis über die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 4 PsychThG:

  • mittels eines entsprechenden Vermerks auf dem Abschlusszeugnis bzw. dem Transcript of Records oder
  • mittels einer Zusatzbescheinigung der Hochschule, an der das Bachelorstudium absolviert wurde.

Bachelorstudierende der Universität Konstanz können diese Dokumente selbständig in ZEuS herunterladen (eine bebilderte Anleitung zum Herunterladen dieser Dokumente finden Sie am Ende dieser Seite!). Das Einreichen eines von der Prüfungsverwaltung ausgestellten Transcript of Records ist somit NICHT notwendig.

Die gesamte Abschlussprüfung des Studiengangs, dessen Abschluss Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiums ist, muss vor Beginn der Vorlesungszeit des Semesters, zu dem das Masterstudium aufgenommen werden soll, abgelegt werden. Das Abschlusszeugnis ist spätestens zwei Monate nach Beginn des Semesters (also bis spätestens 30. November) nachzureichen. Die Zulassung und Einschreibung kann vorher unter dem Vorbehalt erfolgen, dass fristgemäß der qualifizierte Abschluss erreicht bzw. nachgewiesen wird.

Sollte Ihr Zeugnis nicht innerhalb der Nachreichfrist eintreffen, Ihre Note aber bereits eingetragen sein, senden Sie umgehend der zentralen Zulassungsstelle eine Nachricht über Ihr Bestehen. Die zentrale Zulassungsstelle kann dann anhand Ihrer Immatrikulationsnummer die Note einsehen, Ihren Bachelor-Abschluss vermerken und der Nachweis entfällt.

Vorlage Bescheinigung berufsrechtliche Anerkennung und voraussichtl. Studienabschluss

Eine Vorlage für die Bescheinigung über die berufsrechtliche Anerkennung Ihres Bachelor-Studiengangs und den voraussichtlichen Abschluss Ihres Studiums finden Sie bei den Formularen & Downloads.

Muss ich als externer Studierender meine Praktika gesondert nachweisen?

Ja. Wenn Sie sich als externe*r Studierende*r an der Universität Konstanz für den zweijährigen Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie bewerben möchten, müssen Sie die Praktika gesondert nachweisen. Entsprechende Vorlagen finden Sie hier.

Kann ich die Versuchspersonenstunden nachholen bzw. mich bewerben, wenn ich noch nicht ganz 20 Stunden voll habe?

Nein. Die vollen 20 Versuchspersonenstunden müssen zum Bewerbungszeitpunkt bereits erbracht und nachgewiesen sein (d.h. sie können nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden). Der Umfang von 20 Versuchspersonenstunden muss im Rahmen der Bewerbung entweder im ToR (bitte im ToR die entsprechende Leistung markieren) oder durch eine entsprechende Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden.

Studiengebühren für ein Zweitstudium

Wenn Sie bereits einen Masterabschluss haben und der M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie Ihr zweites Masterstudium ist, fallen hierfür Zweitstudiengebühren an.

Anleitung zum Herunterladen des Notenspiegels und Ihrer Belegungen in ZEuS

Diese Dokumente benötigen Sie für Ihre Bewerbung, falls Ihr Bachelor-Zeugnis noch nicht vorliegt (das Einreichen eines von der Prüfungsverwaltung ausgestellten Transcript of Records ist damit NICHT notwendig):

  1. Belegungen
  • Gehen Sie auf "Mein Studium" - "Belegungen"
  • Wählen Sie im Drop-Down-Menü auf der Seite "Belegungen" das aktuelle Semester aus
  • Klicken Sie dann auf "PDF-Dokument erstellen" und speichern Sie das Dokument

2. Notenspiegel

  • Gehen Sie auf "Mein Studium" - "Leistungen"
  • Scrollen Sie auf der Seite "Leistungen" nach unten zu "Bescheinigungen"
  • Klicken Sie auf "60005 Notenspiegel - Positive Versuche - Mit Verifikationscode" und speichern Sie das Dokument ab.