Praktika

BQT II

Das forschungsorientierte Praktikum II – Psychotherapieforschung gemäß
§ 17 PsychThApprO dient dem Erwerb vertiefter praktischer Erfahrungen in der Erforschung psychischer, psychosomatischer und neuropsychologischer Erkrankungen und ihrer psychotherapeutischen Behandlung. Das Praktikum findet in Forschungseinrichtungen der Hochschule oder in Hochschulambulanzen statt und wird in der Regel studienbegleitend abgeleistet. Neben den in § 17 PsychThApprO genannten Leistungen ist ein Praktikumsbericht anzufertigen.

BQT III

Die berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie gemäß
§ 18 PsychThApprO dient der Vertiefung der praktischen Kompetenzen in der psychotherapeutischen Versorgung. Sie findet in Einrichtungen der (teil-)stationären sowie ambulanten psychotherapeutischen Versorgung statt und umfasst u.a. Patientenbehandlungen von Kindern oder Jugendlichen.

Von dem entsprechenden Arbeitsaufwand von 600 Stunden entfallen:

  1. 450 Stunden Präsenzzeit in Form von mindestens sechswöchigen studienbegleitenden Übungspraktika auf die stationäre oder teilstationäre Versorgung und
  2. 150 Stunden auf die ambulante Versorgung mit Präsenzzeiten während laufender Therapien sowie während diagnostischen und gutachterlichen Datenerhebungen.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie für die Zulassung zur Pflichtleistung "Berufsqualifizierende Tätigkeit III" die folgenden Unterlagen vorweisen müssen:

  • Nachweis eines vollständigen Masern-Impfschutzes
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Beachten Sie bitte, dass der Abschluss des M.Sc. KliPP ohne die Vorlage der o.g. tadelsfreien Dokumente ggf. nicht erreicht werden kann!

Regelung zur Reihenfolge von Praktika und Masterarbeit:

  • Modell A: Praktika im 3. Semester und Masterarbeit im 4. Semester (Vorteil: die Eindrücke aus den Praktika können die Masterarbeit informieren)
  • Modell B: Masterarbeit im 3. Semester und Praktika im 4. Semester (Vorteil: die Eindrücke aus den Praktika sind noch frisch für die staatliche psychotherapeutische Prüfung)
  • Die Studierenden werden zu Beginn des Studiums durch ein Zuteilungsverfahren in Modell A und Modell B (jeweils 50%) aufgeteilt.