Immatrikulation bzw. Exmatrikulation nach Abschluss

Sie müssen immatrikuliert bleiben, bis die letzte Studienleistung erbracht worden ist, also bis Sie die Masterarbeit abgeben (falls sie die letzte Prüfungsleistung ist). Sie können sich mit Datum der Abgabe der Arbeit freiwillig auf Antrag exmatrikulieren oder bis zum Ende des Semesters immatrikuliert bleiben, auch nachdem Sie die Arbeit abgegeben haben.

Die Immatrikulation ist für den Besuch von Veranstaltungen und die Ablegung von Hochschulprüfungen erforderlich. Studierende müssen im Rahmen ihres Studiums bis zur Erbringung der letzten Prüfungsleistung, einschließlich einer ggf. erforderlichen Wiederholung, an der Universität Konstanz immatrikuliert sein (ZImmO, §1 Abs. 2).

Generell stehen Ihren Betreuern vier Wochen für die Korrektur zur Verfügung und dann weitere vier Wochen, damit die Universität das Zeugnis erstellen und drucken kann.