Anerkennung der im Ausland erworbenen Prüfungs- und Studienleistungen
Planen Sie ein Auslandsstudium zu absolvieren? Oder sind Sie gerade nach Konstanz zurückgekehrt und möchten Ihre im Ausland erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen anerkennen lassen? Hier finden Sie Informationen zum Anerkennungsprozess.
Diese Informationen betreffen alle Erasmus-Studierenden. Wichtige Hinweise für Global-Studierende finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
Vor der Abreise an die Partneruniversität
Kurswahl, Anerkennungsabsprachen und Ausfüllen des "Learning Agreements before mobility" (LA I)
- Klären Sie weit im Vorfeld Ihrer Abreise mit der Erasmuskoordination am Fachbereich, ob die Kurse, die Sie an der Partnerhochschule belegen möchten, in Konstanz anerkannt werden können.
- Bitte füllen Sie dafür das Dokument "Entwurf für das Learning Agreement" sorgfältig aus und lassen Sie uns die Word-Datei per E-Mail zukommen. Wenn alle Anerkennungsfragen geklärt sind, füllen Sie bitte in Ihrem Mobility Online Account das "Learning Agreement 1 before mobility" aus. Sollten Sie für das MobOn Portal noch nicht freigeschalten sein, füllen Sie bitte die Word-Vorlage des "Learning Agreement before mobility" (LA I) aus und schicken Sie bitte das Dokument der Erasmuskoordination des Fachbereichs Psychologie zu. Eine ausgefüllte Mustervorlage des LA I finden Sie hier.
Bitte holen Sie sich zeitnah die erforderlichen Unterschriften von Ihrer Erasmuskoordination an der Heimat- sowie Partnerhochschule ein, unterschreiben Sie das Dokument und laden es in Mobility Online hoch. Eine Anleitung zum Richtigen Ausfüllen des Learning Agreements finden Sie im aktuellen Outgoing Student Guide Studienjahr. Hier finden Sie ein Muster.
- Kriterien für eine Anerkennung von Kursen aus dem Ausland sind die weitgehende Übereinstimmung hinsichtlich:
- der Inhalte mit den in der jeweiligen Prüfungsordnung geforderten und am Fachbereich angebotenen äquivalenten Lehrveranstaltungen,
- des Niveaus der Lehrveranstaltung,
- des Workload und Umfangs der Lehrveranstaltung (ECTS-Punkten und Semesterwochenstunden) sowie
- der Art und des Umfangs von Prüfungsleistungen.
Während des Aufenthalts
Bis spätestens vier Wochen nach Studienbeginn im Ausland, müssen die Kursänderungen im "Learning Agreement during the mobility" (sog. LA II bzw. Changes to LA1) eingetragen und vollständig unterschrieben sein. Dieses Dokument wird ebenfalls in der Datenbank Mobility Online hochgeladen.
Wichtig: Vor Bearbeitung des "Changes to Learning Agreement" müssen Sie die Word-Datei "Entwurf für das LA" ausfüllen und bei der Erasmus-Koordination des Fachbereichs Psychologie der Universität Konstanz zur Überprüfung einreichen. Nachdem Sie den kommentierten Entwurf zurückerhalten haben, können Sie das LA II in Mobility Online ausfüllen und zur Unterschrift vorlegen.
Nach der Rückkehr aus dem Ausland
Anerkennung der Prüfungs- und Studienleistungen
- Nach Ihrer Rückkehr können Sie die Anerkennung Ihrer Prüfungs- und Studienleistungen aus dem Ausland über unser Onlineformular beantragen. Sie können wahlweise die Anerkennung einzelner oder aller Kurse aus dem Ausland beantragen.
- Bitte füllen Sie das Onlineformular gemäß der Vereinbarungen aus dem "Learning Agreement during mobility" (LA II) aus. Anschließend laden Sie eine PDF-Datei Ihres Transcript of Records der Gasthochschule hoch sowie Ihre Learning Agreements. Bitte denken Sie daran den Antrag abzuschicken .
- Wir melden uns anschließend umgehend bei Ihnen und veranlassen die Übertragung Ihrer Kurse und Noten auf Ihr ZEuS-Konto.
- Sobald die Kurse aus dem Ausland auf Ihrem ZEuS-Account erscheinen, laden Sie bitte Kopien Ihres ausländischen Transcripts und Ihrer Confirmation of Stay sowie einen aktuellen ZEuS-Auszug Ihrer Notenübersicht (einschließlich der anerkannten Kurse) auf dem Mobility Online Portal hoch. Nach Prüfung der Dokumente vom International Office erhalten Sie die letzte Rate Ihres Erasmus+ Mobilitätszuschusses.
- Hier geht es zu den online-Anerkennungsformularen:
Um die Online-Kursanerkennung zu starten, gehen Sie bitte auf folgende Webseite und füllen Sie nach dem Einloggen alle Felder aus und laden Sie bitte die erforderlichen Dokumente hoch (z.B. ToR von der Partnerunversität).- Anerkennungsformular: 3-jähriger BSc-Studiengang (BPO 2021)
- Anerkennungsformular: 4-jähriger BSc-Studiengang (BPO 2012)
- Anerkennungsformular: 1- jähriger MSc-Studiengang (BPO 2013)
- Anerkennungsformular: 2-jähriger MSc-Studiengang (BPO 2023)
- Anerkennungsformular: 2-jähriger MSc KLIPP Studiengang (BPO2023)
Hinweis für Studierende, die mit dem Globalprogramm ausreisen:
Studierende, die an nicht-europäischen Universitäten des Globalprogramms studieren, müssen kein Learning Agreement an der Universität Konstanz über das Mobility Online Portal einreichen.
- Klären Sie im Vorfeld Ihrer Abreise mit der Erasmuskoordination am Fachbereich Psychologie, ob die Kurse, die Sie an der Partnerhochschule belegen möchten, in Konstanz anerkannt werden können.
- Bitte füllen Sie dafür das Dokument "Anrechnungseinschätzung" sorgfältig aus und lassen Sie uns die Word-Datei per E-Mail zukommen.
- Nach Ihrer Rückkehr können Sie die Anerkennung Ihrer Prüfungs- und Studienleistungen aus dem Ausland über unser Onlineformular beantragen.