Praktika

Wichtige Informationen zu Praktikumsregelungen und -abläufen

BQT II: forschungsorientierte Praktikum II – Psychotherapieforschung

Das forschungsorientierte Praktikum II – Psychotherapieforschung gemäß
§ 17 PsychThApprO dient dem Erwerb vertiefter praktischer Erfahrungen in der Erforschung psychischer, psychosomatischer und neuropsychologischer Erkrankungen und ihrer psychotherapeutischen Behandlung. Das Praktikum findet in Forschungseinrichtungen der Hochschule oder in Hochschulambulanzen statt und wird in der Regel studienbegleitend abgeleistet. Neben den in § 17 PsychThApprO genannten Leistungen ist ein Praktikumsbericht anzufertigen.

Aufgrund der zeitlichen Vereinbarkeit mit anderen Leistungen empfiehlt es sich, das forschungsorientierte Praktikum II – Psychotherapieforschung studienbegleitend parallel zur Masterarbeit im 4. (Modell A) bzw. im 3. Fachsemester (Modell B) zu absolvieren. Sowohl in Modell A als auch in Modell B werden alle erforderlichen Kompetenzen für das forschungsorientierte Praktikum II – Psychotherapieforschung zur rechten Zeit vermittelt.

BQT III: berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie

Die berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie gemäß
§ 18 PsychThApprO dient der Vertiefung der praktischen Kompetenzen in der psychotherapeutischen Versorgung. Sie findet in Einrichtungen der (teil-)stationären sowie ambulanten psychotherapeutischen Versorgung statt und umfasst u.a. Patientenbehandlungen von Kindern oder Jugendlichen.

Von dem entsprechenden Arbeitsaufwand von 600 Stunden entfallen:

  1. 450 Stunden Präsenzzeit in Form von mindestens sechswöchigen studienbegleitenden Übungspraktika auf die stationäre oder teilstationäre Versorgung und
  2. 150 Stunden auf die ambulante Versorgung mit Präsenzzeiten während laufender Therapien sowie während diagnostischen und gutachterlichen Datenerhebungen.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie für die Zulassung zur Pflichtleistung "Berufsqualifizierende Tätigkeit III" die folgenden Unterlagen vorweisen müssen:

  • Nachweis eines vollständigen Masern-Impfschutzes
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Beachten Sie bitte, dass der Abschluss des M.Sc. KliPP ohne die Vorlage der o.g. tadelsfreien Dokumente ggf. nicht erreicht werden kann!

Regelung zur Reihenfolge von Praktika und Masterarbeit

  • Modell A: Praktika im 3. Semester, Masterarbeit im 4. Semester (Vorteil: die Eindrücke aus den Praktika können die Masterarbeit informieren)
  • Modell B: Masterarbeit im 3. Semester, Praktika im 4. Semester (Vorteil: die Eindrücke aus den Praktika sind noch frisch für die staatliche psychotherapeutische Prüfung)
  • Die Studierenden werden zu Beginn des Studiums durch ein Zuteilungsverfahren in Modell A und Modell B (jeweils 50%) aufgeteilt.

Unterlagen und Ablauf für die BQT III-Bewerbung

Für Ihre BQT III-Bewerbung laden Sie bitte folgende Unterlagen vollständig zu einer EINZELNEN PDF-Datei ZUSAMMENGEFÜGT über den Ihnen per eMail zugegangenen personalisierten Upload-Link auf die Uni-Cloud:

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis des vollständigen Masern-Impfschutzes (Doppel-Impfung):
        a) Kopie des Impfausweises: 1. Seite plus die Seiten der Masernimpfungen, oder
        b) Titerbescheinigung
  • Bestätigung über die Praktikumspflicht (Download aus ZEuS)
  • Formblatt für die Personalabteilung (Download hier): 
    • nach Download "Angaben zur/m Studierenden" ausfüllen
    • Unterschrift ist nicht nötig, erfolgt nach Upload durch den Fachbereich
  • Datenschutzerklärung (Download hier): 
    • nach Download Datum und Namen eintragen und 
    • ankreuzen, dass Sie die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen haben.

Hinweis: Bei Ihren individuellen Cloud-Links handelt es sich um reine Upload-Links. Es ist daher normal, wenn Sie nach dem Hochladen Ihrer Bewerbungsunterlagen über Ihren individuellen Cloud-Link die Datei danach bei erneutem Klicken auf den Link nicht sehen können. Sollte bei Ihren Unterlagen irgendetwas fehlen, werden wir Sie gerne informieren. Sofern Sie nichts von uns hören, können Sie davon ausgehen, dass alles angekommen ist und seine Richtigkeit hat.