Reform des Psychotherapeutengesetz

Im Herbst 2019 wurde das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) reformiert und am 01.09.2020 trat dies nun in Kraft. Mit dieser Gesetzesreform ändert sich der Ausbildungsweg für angehende Psychotherapeut*innen.

Was das konkret für euch bedeutet und was sich genau geändert hat, erfahrt ihr in dieser Übersicht mit FAQ des BDP-S.

 

Einführung der neuen Studiengänge 

Zwar wurde das PsychThG auf Bundesebene reformiert und ist im Herbst 2020 in Kraft getreten, allerdings wurde die Finanzierung und Einführung der neuen Studiengänge auf die Bundesländer ausgelagert. Das Land Baden-Württemberg hat den Universitäten noch immer keine Finanzierungszusage gegeben, obwohl die Universitäten mit den zuständigen Ministerien schon seit über einem Jahr verhandeln.

Wir als Fachschaft der Universität Konstanz haben uns deshalb mit den anderern Psychologiefachschaften Baden-Württembergs (Universitäten Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm) zusammengetan und setzen uns seit Längerem für das Thema ein:

 

Mai 2021 Die Psychologie Fachschaften aus Baden-Württemberg haben eine Stellungnahme verfasst, um auf die Problematik der 60% Fininazierung für Studierende aufmerksam zu machen.
April 2021 Mit dem Finanzierungsangebot der Landesregierung werden nur 60% der Bachelorplätze der polyvalenten Bachelors finanziert. Das bedeutet, dass nur 60% der jetzigen Bachelor studierenden das Ergänzungmodul Psychotherapie belegen können, welches notwenig ist, um die Vorraussetzungen für den M. Sc. Psychotherapie zu erfüllen. 
26.03.2021 Die Annahme des Finanzierungsangebot wurde in der Landesrektorenkonferenz beschlossen. Ab dem WS 21/22 werden die neune Bachelor Studiengänge in Baden-Württemberg eingeführt. 
09.03.2021 Finanzierungsangebot vom Wissenschaftsministerium. 
23.02.2021 Am 16.02.2021 antwortete das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabi Rolland (SPD) vom 08.01.2021, in der es um den Planungsstand der Psychotherapie-Studiengänge in Baden-Württemberg geht. Da die Antworten der Landesregierung unzureichend sind, reagieren wir Baden-Württemberger Psychologiefachschaften mit einer Stellungnahme.

17.02.2021

In Zusammenarbeit mit dem BDP-S und der PsyFaKo verfassen die Psychologiefachschaften der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Mannheim, Tübingen und Ulm eine Pressemitteilung.
05.02.2021 Wir starten eine Petition an das Finanzministerium. #ReformiertNichtsPassiert
27.01.2021 Die Planungen für die neuen Studiengänge an den Universitäten sind schon weit fortgeschritten. Für eine Einführung im HWS21/22 muss bald die Finanzierung sichergestellt sein, sodass die Universitäten ausreichend Zeit haben, die neuen Prüfungsordnungen, Modulpläne und Praktikumsordnungen zu verabschieden. Von der Landesregierung gibt es immernoch keine Finanzierungszusage. Wir haben, wieder in Zusammenarbeit mit den anderen Baden-Württemberger Psychologiefachschaften, eine neue Stellungnahme verfasst, um auf die Dringlichkeit der Thematik aufmerksam zu machen.
25.09.2020 Auf Seiten der Landespolitik gibt es immer noch keine Finanzierungszusage für die Psychotherapiestudiengänge Baden-Württembergs. Deswegen haben wir uns mit den Universitäten Heidelberg, Tübingen, Freiburg, Ulm und Mannheim zusammengetan um in einer Stellungnahme eine möglichst schnelle Finanzierungszusage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Sozialministeriums für den neuen Studiengang und für die Nachqualifizierung der Kohorte 2020/21 sowie bereits eingeschriebener Kohorten zu fordern.