Fragen zur Masterarbeit

Regelung zur Reihenfolge von Praktika und Masterarbeit

  • Modell A: Praktika im 3. Semester, Masterarbeit im 4. Semester (Vorteil: die Eindrücke aus den Praktika können die Masterarbeit informieren)
  • Modell B: Masterarbeit im 3. Semester, Praktika im 4. Semester (Vorteil: die Eindrücke aus den Praktika sind noch frisch für die staatliche psychotherapeutische Prüfung)
  • Die Studierenden werden zu Beginn des Studiums durch ein Zuteilungsverfahren in Modell A und Modell B (jeweils 50%) aufgeteilt.

Wer betreut die Masterarbeit?

Für die Masterarbeit werden Gutachten von zwei prüfungsberechtigten Personen benötigt. Wir empfehlen Ihnen, sowohl Erstgutachter/Erstgutachterin als auch Zweitgutachter/Zweitgutachterin rechtzeitig VOR Beginn des Anmeldezeitraums zu kontaktieren, damit Sie das Online-Anmeldeformular auch wirklich zur Anmeldefrist von beiden unterschrieben einreichen können.

Folgender Personenkreis ist prüfungsberechtigt: Professoren, Juniorprofessoren, Privat- oder Hochschuldozenten bzw. sowie diejenigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen die Prüfungsberechtigung übertragen wurde. Bitte beachten Sie hierzu die aktuelle Übersicht über die Prüfungsberechtigten, die wir Ihnen unter Formulare und Downloads zur Verfügung stellen. Personen, die dort nicht aufgeführt sind, müssen vor Anmeldung der Abschlussarbeit beim Fachbereich (referat.psychologie@uni-konstanz.de) als Gutachterin/Gutachter beantragt werden. Nicht gelistete Mitglieder des Fachbereichs können Abschlussarbeiten erst nach formaler Erteilung der Prüfungsberechtigung betreuen, was einen mehrstufigen und daher längerwierigen Prozess über den Gremienweg erfordert. 

Wichtig: Wird die Masterarbeit in einer externen Institution angefertigt, muss die dortige betreuende Person Professor/Professorin bzw. Privatdozent/Privatdozentin sein und vor Anmeldung der Abschlussarbeit beim Fachbereich (referat.psychologie@uni-konstanz.de) als Gutachterin/Gutachter beantragt werden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Masterarbeit von einer prüfungsberechtigten Person des Fachbereichs Psychologie zu begutachten (siehe auch die Informationen zu Externe Masterarbeiten auf dieser Seite).

Bitte beachten Sie auch den Laufzettel zur Masterarbeit, den wir Ihnen unter Formulare und Downloads zur Verfügung stellen.

Über welches Thema kann ich meine Masterarbeit schreiben?

Thema und Aufgabenstellung der Masterarbeit müssen so lauten, dass die zur Bearbeitung vorgegebene Frist eingehalten werden kann. Die Masterarbeit muss empirischer Natur sein. Für eine optimale Planung wird empfohlen, die persönliche Beratung in der Sprechstunde der Betreuerin bzw. des Betreuers frühzeitig zu nutzen.

Bitte beachten Sie auch den Laufzettel zur Masterarbeit, den wir Ihnen bei den Downloads zur Verfügung stellen.

Wann wird die Masterarbeit erstellt?

  • Modell A: Praktika im 3. Semester und Masterarbeit im 4. Semester (Vorteil: die Eindrücke aus den Praktika können die Masterarbeit informieren)
  • Modell B: Masterarbeit im 3. Semester und Praktika im 4. Semester (Vorteil: die Eindrücke aus den Praktika sind noch frisch für die staatliche psychotherapeutische Prüfung)
  • Die Studierenden werden zu Beginn des Studiums durch ein Zuteilungsverfahren in Modell A und Modell B (jeweils 50%) aufgeteilt.

Bitte beachten Sie auch den Laufzettel zur Masterarbeit, den wir Ihnen bei den Downloads zur Verfügung stellen.

Wie lange dauert die Masterarbeit?

Ab dem Zeitpunkt der Ausgabe des Themas der Masterarbeit haben Sie sechs Monate Zeit bis zur Abgabe. Die Ausgabe des Themas erfolgt in der Regel einen Monat nach der Anmeldung zur Masterarbeit.

Im Einzelfall kann der StPA auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit um die Zeit der Verhinderung – jedoch höchstens um maximal die Hälfte der regulären Bearbeitungszeit – verlängern. Der Antrag muss, abgesehen von begründeten Ausnahmefällen, spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bearbeitungszeit über das Zentrale Prüfungsamt beim StPA eingegangen sein und bedarf der Zustimmung der Betreuungsperson. Besteht nach diesem Zeitraum der Hinderungsgrund weiter, so gilt das Thema als nicht ausgegeben. Wird nicht innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hinderungsgrundes ein neues Thema beantragt, wird der oder dem Studierenden durch den StPA ein neues Thema zugeteilt.

Bitte beachten Sie auch den Laufzettel zur Masterarbeit, den wir Ihnen bei den Downloads zur Verfügung stellen.

Welchen Umfang hat die Masterarbeit?

Die Masterarbeit hat im Regelfall einen Umfang von ca. 50-60 Seiten (inkl. Literatur und Anhang). Weitere Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung!

Wann und wie melde ich mich zur Masterarbeit an?

Die Anmeldung der Masterarbeit findet in der Regel ein Semester vor dem Abgabesemester statt. Sie erfolgt nur während der nachstehenden Anmeldezeiträume: 

Wintersemester 01.-15.12.
Sommersemester 01.-15.05.

Varianten:

  • Geplante Abgabe im Sommersemster: Anmeldung 01.-15.12.
  • Geplante Abgabe im Wintersemster: Anmeldung 01.-15.05.
  • Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Masterarbeit noch in selben Semester abzugeben, in dem sie angemeldet wurde.


Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Melden Sie sich online über ZEuS an: -> Mein Studium -> Studienplaner mit Modulplan -> "alle Fachsemester" anklicken -> 8900 Abschlussmodul ("+" aufklappen) -> 8910 Master-Arbeit, Anmelde-Button befindet sich ganz rechts.
  2. Mailen Sie den vollständig ausgefüllten und von Ihnen und der/dem BetreuerIn unter-schriebenen Antrag auf Anmeldung zur Masterarbeit als eingescanntes pdf-Dokument (Formulare finden Sie bei den Downloads) an die nachstehende eMail-Adresse des Zentralen Prüfungsamtes: psy-m2-KliPP@uni-konstanz.de

Bei einer/einem auswärtigen BetreuerIn ist die vollständige Anschrift aufzuführen. Bitte verwenden Sie den Acrobat Writer.

Nur vollständig durchgeführte Anmeldungen – Anmeldung über ZEuS und der vorliegende Antrag – können bearbeitet werden!

Bitte beachten Sie auch den Laufzettel zur Masterarbeit, den wir Ihnen bei den Downloads zur Verfügung stellen.

Welche Formulare benötige ich?

Sie finden auf der Seite Formulare & Downloads alle notwendigen Formulare in der Rubrik Downloads für die Abschlussarbeit.

Wie erfolgt die Abgabe der Masterarbeit?

Den rechtsverbindlichen Abgabetermin sowie die verbindlichen Abgabeformalitäten der Masterarbeit finden Sie auf Ihrem Zuteilungsbescheid vom Zentralen Prüfungsamt (im Falle einer Verlängerung auf dem Verlängerungsbescheid). Bitte senden Sie Ihre Masterarbeit nach Fertigstellung fristgerecht (Details s.u.) in folgender Form ein (siehe auch Zuteilungsbescheid):

  • in klebegebundener (nicht spiralgeheftet!), zweifacher Ausfertigung (maschinengeschrieben, DIN A 4, doppeltseitig bedruckt);
  • zusätzlich noch einmal in digitaler Form (USB-Stick);
  • empirisches Datenmaterial ist ggf. in die Verfügung der betreuenden Person der Arbeit zu überführen.

    Bitte legen Sie der Sendung außerdem folgende Unterlagen bei (separat und NICHT eingebunden, einfach genügt):
    (1) vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung (Sie finden diese bei Ihrem Zuteilungsbescheid vom Zentralen Prüfungsamt);
    (2) aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.

Senden Sie Ihre fertiggestellte Masterarbeit bitte fristgerecht mit allem Zubehör per Einwurfeinschreiben (Poststempel gilt als Abgabedatum) an folgende Adresse:

Universität Konstanz
Zentrales Prüfungsamt
Fach 70
z.Hd. Jasmin Berghaus
78457 Konstanz

Alternativ können Sie die Arbeit fristgerecht in einem Umschlag (z.Hd. Fr. Berghaus, Fach 70) bei der Zentralen Poststelle der Universität Konstanz auf Ebene A5 abgeben.

Das digitale Exemplar verbleibt bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens beim Zentralen Prüfungsamt, die gebundenen Ausgaben werden an die gutachtenden Personen weitergeleitet.

Bitte beachten Sie auch den Laufzettel zur Masterarbeit, den wir Ihnen bei den Downloads zur Verfügung stellen.

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Forschungskolloquium

Die Teilnahme an einem Forschungskolloquium ist für die Masterarbeit vorgeschrieben.

Wenn Sie Ihre Masterarbeit extern schreiben, können Sie sich bei dem inhaltlich am nahestehendsten Forschungskolloquium anmelden. Sie können Ihr Forschungskolloquium auch extern absolvieren, wenn Sie Ihre Masterarbeit extern schreiben (z.B. an einer anderen Hochschule).

Die Anmeldung zum Forschungskolloquium nehmen Sie selbst in ZEuS vor und ist von Semesterbeginn bis Ende der ersten Vorlesungswoche jedes Semesters möglich.

Wichtig: Alle stattfinden Forschungskolloquien sind auf ZEuS hinterlegt. Bitte schauen Sie in die Kommentare der jeweiligen Veranstaltungen und beachten Sie die dort hinterlegen Hinweise (z.B. vorab bei Dozent/in melden, etc.)!

Externe Masterarbeiten

Das externe Schreiben der Masterarbeit ist von Seiten der Universität Konstanz aus grundsätzlich möglich, allerdings mit einem höheren Planungsaufwand verbunden. Daher sollte eine solche Entscheidung gut überlegt werden. Folgende Punkte sind besonders zu beachten:

-        Anerkennung der Betreuungsperson als prüfungsberechtigt
-        in der Prüfungsordnung genannte Rahmenbedingungen

Vorbereitung

Wichtig ist, sich ausführlich Gedanken zu machen, bei wem geschrieben werden soll, wo und zu welchem Thema. Im Gegensatz zu internen Arbeiten, bieten externe die Möglichkeit und oft Verpflichtung, sich das Thema selbst zu überlegen: Verpflichtung deshalb, weil die Wahl der externen Betreuungsperson davon abhängt. Oft sind die in Frage kommenden schon mit internen Aufgaben so gut ausgelastet, dass eine externe Person nur dann betreut werden kann, wenn das gewählte Thema direkt für die eigenen Ideen oder Projekte relevant ist. Daher ist unbedingt geraten, sich im Vorfeld Gedanken über passende Kombinationen zu machen und mit angepassten Anfragen an eventuelle BetreuungskandidatInnen heranzutreten. Das endgültige Thema wird in der Regel in Zusammenarbeit mit der Betreuungsperson festgelegt. Um übermäßigen Arbeitsaufwand zu vermeiden, ist es auch ratsam, sich über Konzept und (Studien-)Ablauf an der angestrebten Institution zu vergewissern, da es bei starken Abweichungen zu einem erhöhtem Nachholbedarf kommen kann (abweichende Standards, genutzte Tools, etc.).

Anerkennung der Betreuungsperson

Ob die gewählte Betreuungsperson von der Universität Konstanz als prüfungsberechtigt anerkannt wird, ist auf zwei Weisen zu klären. Ist die Person auf der universitätseigenen Website als prüfungsberechtigt gelistet, wird kein weiterer Nachweis benötigt. Im umgekehrten Fall muss die Eignung als Supervisor/Supervisorin einer wissenschaftlichen Arbeit erst überprüft werden. Dazu wird ein formloser Antrag an den Fachbereichsreferenten gestellt, aktuell Herr Dr. Michael Dambacher (referat.psychologie@uni-konstanz.de). Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

-        Angaben zum Thema der Masterarbeit (muss nicht der endgültige Titel sein)

-        Angaben zur Betreuungsperson (z. B. CV)

Um als prüfungsberechtigt zu gelten, muss die gewählte Person in der Regel eine Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistung in der Psychologie innehaben. Der Nachweis der Eignung kann auch über Publikationen etc. erfolgen, ein Master- oder Diplomabschluss in Psychologie ist in jedem Fall hilfreich. Über Bewilligung des Antrag entscheidet der ständige Prüfungsausschuss Psychologie, das kann ein bis zwei Wochen dauern. 

Wurde der Antrag genehmigt, kann die Arbeit ganz normal in Konstanz angemeldet werden, in der Anmeldung wird auch die externe Betreuungsperson vermerkt.

Während des Arbeitens

Für eine bessere gemeinsame Orientierung und Struktur an der externen Institution wird empfohlen, auf im Downloadbereich bereitgestellte Materialien zurückzugreifen. Über einzuhaltende Vorgaben und Rahmenbedingungen von beiden Seiten sollte sich im Vorfeld kurzgeschlossen werden. Von Konstanzer Seite aus gilt die Prüfungsordnung als bindend, außerdem wird eine Abschlussarbeit empirischer Natur erwartet.

Als Konstanzer Student*in kann weiterhin auf Ressourcen der Universität, wie z.B. SONA, zur Versuchspersonengenerierung zurückgegriffen werden. Im Fall von SONA wird die externe Betreuungsperson als Verantwortliche*r angegeben, wobei deren Einverständnis zuvor einzuholen ist. Sollte die- oder derjenige nicht einverstanden sein, darf die Studie nicht hochgeladen werden bzw. muss umgehend wieder runtergenommen werden.

Abgabe und Bewertung

Die Abgabe ist für interne und externe Abschlussarbeiten gleich und läuft über das zentrale Prüfungsamt, nicht über den Fachbereich -- zum aktuellen Prozedere siehe dazu FAQs "Wie erfolgt die Abgabe der Masterarbeit".

Von Konstanz aus wird der externen Betreuungsperson anschließend ein Exemplar zur Bewertung zugeschickt. Diese verfasst ihr Gutachten und schickt dieses an das zentrale Prüfungsamt in Konstanz zurück. Welches Bewertungsschema dabei verwendet wird, liegt im Ermessen des Gutachters/der Gutachterin. Zur Orientierung kann das Konstanzer Schema auf Anfrage zugesendet werden.

Förderung von Abschlussarbeiten

Sie schreiben Ihre Masterarbeit und benötigen dafür eine Förderung? Dann können Sie sich diese erstatten lassen im Zuge der sogenannten „Schuler-Spende“. Gefördert bzw. erstattet werden Reise- und Sachkosten, sowie Eintritte in Archive oder ähnliches, die bei der Anfertigung Ihrer Abschlussarbeit anfallen können. Druckkosten sind von der Förderung jedoch ausgenommen.

Mehr dazu hier.

Immatrikulation bzw. Exmatrikulation nach Abschluss

Sie müssen immatrikuliert bleiben, bis die letzte Studienleistung erbracht worden ist, also bis Sie die Masterarbeit abgeben (falls sie die letzte Prüfungsleistung ist). Sie können sich mit Datum der Abgabe der Arbeit freiwillig auf Antrag exmatrikulieren oder bis zum Ende des Semesters immatrikuliert bleiben, auch nachdem Sie die Arbeit abgegeben haben.

Die Immatrikulation ist für den Besuch von Veranstaltungen und die Ablegung von Hochschulprüfungen erforderlich. Studierende müssen im Rahmen ihres Studiums bis zur Erbringung der letzten Prüfungsleistung, einschließlich einer ggf. erforderlichen Wiederholung, an der Universität Konstanz immatrikuliert sein (ZImmO, §1 Abs. 2).

Generell stehen Ihren Betreuern acht Wochen für die Korrektur zur Verfügung und dann weitere vier Wochen, damit die Universität das Zeugnis erstellen und drucken kann.

Mögliche AGs und Themen für Bachelor- & Masterarbeiten

AG Prof. Dr. Gaißmaier - Sozialpsychologie

Informationen folgen bald.

AG Prof. Dr. Hartmann Firnkorn - Experimentelle Klinische Psychologie mit Lehrschwerpunkt Klinische Psychologie des Kindes- und Jugendalters

Informationen zu Abschlussarbeiten am Lehrstuhl finden Sie hier

AG Prof. Dr. Mier - Klinische Psychologie

Ausschreibungen für Abschlussarbeiten finden Sie hier.

AG Prof. Dr. Nussbeck - Methoden für Intensive Daten in der Psychologie

Ausschreibungen für Abschlussarbeiten finden Sie hier

AG Prof. Dr. Pruessner - Neuropsychologie

Themen für Abschlussarbeiten finden Sie hier

AG Prof. Dr. Reips - Psychologische Methoden & Diagnostik

Themen für Abschlussarbeiten finden Sie hier

AG Prof. Dr. Renner - Psychologische Diagnostik und Gesundheitspsychologie

Allgemeine Informationen zu Abschlussarbeiten am Lehrstuhl finden Sie hier

AG Prof. Dr. Schmidt - Entwicklungspsychologie

Informationen zu Themen für Abschlussarbeiten finden Sie hier

AG Prof. Dr. Schupp - Allgemeine Psychologie

Informationen folgen bald.

AG Prof. Dr. Wirtz - Psychologie der Arbeit und Gesundheit

Ausschreibungen für Abschlussarbeiten finden Sie hier

Prof. Dr. rer. soc. Brigitte Rockstroh i.R. - Klinische Psychologie

Projekte

Kontakt

Tel.: +49 (0)7531 88-3151
Raum: ZfP Reichenau, Haus 22, Raum 2007
Postfach: 905
brigitte.rockstroh@uni-konstanz.de

Prof. Dr. phil. Gisela Trommsdorff i.R. - Entwicklungspsychologie & Kulturvergleich

Ausschreibungen für Abschlussarbeiten finden Sie hier

Kontakt

Prof. Gisela Trommsdorff
Tel.: +49 7531  88-2911
Raum: G 519
gisela.trommsdorff@uni-konstanz.de