Fragen zur Masterarbeit
Wer betreut die Masterarbeit?
Für die Masterarbeit werden Gutachten von zwei prüfungsberechtigten Personen benötigt. Wir empfehlen Ihnen, sowohl ErstgutachterIn als auch ZweitgutachterIn rechtzeitig VOR Beginn des Anmeldezeitraums zu kontaktieren, damit Sie das Online-Anmeldeformular auch wirklich zur Anmeldefrist von beiden unterschrieben einreichen können.
Folgender Personenkreis ist prüfungsberechtigt: Professoren, Juniorprofessoren, Privat- oder Hochschuldozenten bzw. prüfungsberechtigte wissenschaftliche Mitarbeiter. Bitte beachten Sie hierzu die aktuelle Übersicht über die Prüfungsberechtigten, die wir Ihnen unter Formulare und Downloads zur Verfügung stellen.
Wichtig: Wird die Masterarbeit in einer externen Institution angefertigt, muss die/der dortige BetreuerIn Professor bzw. Privatdozent sein. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Masterarbeit von einer prüfungsberechtigten Person des Fachbereichs Psychologie zu begutachten (siehe auch die Informationen zu Externe Masterarbeiten auf dieser Seite).
Bitte beachten Sie auch den Laufzettel zur Masterarbeit, den wir Ihnen unter Formulare und Downloads zur Verfügung stellen.
Über welches Thema kann ich meine Masterarbeit schreiben?
Thema und Aufgabenstellung der Masterarbeit müssen so lauten, dass die zur Bearbeitung vorgegebene Frist eingehalten werden kann. Die Masterarbeit muss empirischer Natur sein. Für eine optimale Planung wird empfohlen, die persönliche Beratung in der Sprechstunde der Betreuerin bzw. des Betreuers frühzeitig zu nutzen.
Bitte beachten Sie auch den Laufzettel zur Masterarbeit, den wir Ihnen bei den Downloads zur Verfügung stellen.
Wann wird die Masterarbeit erstellt?
Im Regelfall wird die Masterarbeit im zweiten Semester erstellt.
Bitte beachten Sie auch den Laufzettel zur Masterarbeit, den wir Ihnen bei den Downloads zur Verfügung stellen.
Wie lange dauert die Masterarbeit?
Die Zeit von der Ausgabe des Themas der Masterarbeit bis zu deren Ablieferung beträgt sechs Monate. Auf begründeten Antrag kann der StPA Psychologie die Bearbeitungszeit um die Zeit der Verhinderung, jedoch maximal zwei Monate verlängern. Die Ausgabe des Themas erfolgt in der Regel einen Monat nach der Anmeldung zur Masterarbeit.
Bitte beachten Sie auch den Laufzettel zur Masterarbeit, den wir Ihnen bei den Downloads zur Verfügung stellen.
Welchen Umfang hat die Masterarbeit?
Die Masterarbeit hat im Regelfall einen Umfang von ca. 50-60 Seiten (inkl. Literatur und Anhang). Weitere Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung!
Wann und wie melde ich mich zur Masterarbeit an?
Die Anmeldung der Masterarbeit findet in der Regel ein Semester vor dem Abgabesemester statt. Sie erfolgt nur während der nachstehenden Anmeldezeiträume: 01.12. – 15.12. oder 01.05. – 15.05.
Varianten:
- Geplante Abgabe im Sommersemster - Anmeldung 01.-15.12.
- Geplante Abgabe im Wintersemster - Anmeldung 01.-15.05.
- Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Masterarbeit noch in selben Semester abzugeben, in dem sie angemeldet wurde.
Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten:
- Melden Sie sich online über ZEuS an: -> Mein Studium -> Studienplaner mit Modulplan -> "alle Fachsemester" anklicken -> 8900 Abschlussmodul ("+" aufklappen) -> 8910 Master-Arbeit, Anmelde-Button befindet sich ganz rechts.
- Mailen Sie den vollständig ausgefüllten und von Ihnen und der/dem BetreuerIn unter-schriebenen Antrag auf Anmeldung zur Masterarbeit als eingescanntes pdf-Dokument (Formulare finden Sie bei den Downloads) an die nachstehende Email-Adresse des Zentralen Prüfungsamtes: zut-psy-m1@uni-konstanz.de
Bei einer/einem auswärtigen BetreuerIn ist die vollständige Anschrift aufzuführen. Bitte verwenden Sie den Acrobat Writer.
Nur vollständig durchgeführte Anmeldungen – Anmeldung über ZEuS und der vorliegende Antrag – können bearbeitet werden!
Bitte beachten Sie auch den Laufzettel zur Masterarbeit, den wir Ihnen bei den Downloads zur Verfügung stellen.
Welche Formulare benötige ich?
Sie finden in den Downloads alle notwendigen Formulare in der Rubrik Masterarbeit.
Wie erfolgt die Abgabe der Masterarbeit?
Nach Fertigstellung der Masterarbeit ist diese in gebundener, dreifacher Ausfertigung (DIN A 4) und ggf. mit zusätzlich beigelegtem Datenträger (falls weiteres Datenmaterial zur Verfügung gestellt werden muss) bei Frau Arendt (Raum C 401) im Zentralen Prüfungsamt fristgerecht einzureichen. Bitte vergessen Sie nicht den Ihrem Zuteilungsbescheid beigefügten Erklärungsvordruck ausgefüllt und unterschrieben mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung mit abzugeben. Der für Sie rechtsverbindliche Abgabetermin der Masterarbeit ist dem Zuteilungsbescheid zu entnehmen!
Bitte beachten Sie auch den Laufzettel zur Masterarbeit, den wir Ihnen bei den Downloads zur Verfügung stellen.
Wie behandelt die Uni Konstanz Plagiatsfälle?
Forschungskolloquium
Die Teilnahme an einem Forschungskolloquium ist für die Masterarbeit nicht vorgeschrieben, wird aber doch von vielen Arbeitsgruppen gewünscht bzw. angeraten.
Wenn Sie Ihre Masterarbeit extern schreiben, können Sie sich bei dem inhaltlich am nahestehendsten Forschungskolloquium anmelden. Sie können Ihr Forschungskolloquium auch extern absolvieren, wenn Sie Ihre Masterarbeit extern schreiben (z.B. an einer anderen Hochschule).
Die Anmeldung zum Forschungskolloquium nehmen Sie selbst auf ZEuS vor. Die Anmeldung ist immer während der ersten beiden Vorlesungswochen jedes Semesters möglich.
Wichtig:
Alle stattfinden Forschungskolloquien sind auf ZEuS hinterlegt. Bitte schauen Sie in die Kommentare der jeweiligen Veranstaltungen und beachten Sie die dort hinterlegen Hinweise (z.B. vorab bei Dozent/in melden, etc.)!
Externe Masterarbeiten
Das externe Schreiben der Masterarbeit ist von Seiten der Universität Konstanz aus grundsätzlich möglich, allerdings mit einem höheren Planungsaufwand verbunden. Daher sollte eine solche Entscheidung gut überlegt werden. Folgende Punkte sind besonders zu beachten:
- - Anerkennung der Betreuungsperson als prüfungsberechtigt
- - In der Prüfungsordnung genannte Rahmenbedingungen
Vorbereitung
Wichtig ist, sich ausführlich Gedanken zu machen, bei wem geschrieben werden soll, wo und zu welchem Thema. Im Gegensatz zu internen Arbeiten, bieten externe die Möglichkeit und oft Verpflichtung, sich das Thema selbst zu überlegen: Verpflichtung deshalb, weil die Wahl der externen Betreuungsperson davon abhängt. Oft sind die in Frage kommenden schon mit internen Aufgaben so gut ausgelastet, dass eine externe Person nur dann betreut werden kann, wenn das gewählte Thema direkt für die eigenen Ideen oder Projekte relevant ist. Daher ist unbedingt geraten, sich im Vorfeld Gedanken über passende Kombinationen zu machen und mit angepassten Anfragen an eventuelle Betreuungskandidaten heranzutreten. Das endgültige Thema wird in der Regel in Zusammenarbeit mit der Betreuungsperson festgelegt. Um übermäßigen Arbeitsaufwand zu vermeiden, ist es auch ratsam, sich über Konzept und (Studien-)Ablauf an der angestrebten Institution zu vergewissern, da es bei starken Abweichungen zu einem erhöhtem Nachholbedarf kommen kann (abweichende Standards, genutzte Tools, etc.).
Anerkennung der Betreuungsperson
Ob die gewählte Betreuungsperson von der Universität Konstanz als prüfungsberechtigt anerkannt wird, ist auf zwei Weisen zu klären. Ist die Person auf der universitätseigenen Website als prüfungsberechtigt gelistet, wird kein weiterer Nachweis benötigt. Im umgekehrten Fall muss die Eignung als Supervisor*in einer wissenschaftlichen Arbeit erst überprüft werden. Dazu wird ein formloser Antrag an den Fachbereichsreferenten gestellt, aktuell Herr Dr. Michael Dambacher (referat.psychologie@uni-konstanz.de). Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Thema der Masterarbeit (muss nicht der endgültige Titel sein)
- Angaben zur Betreuungsperson (z. B. CV)
Um als prüfungsberechtigt zu gelten, muss die gewählte Person in der Regel eine Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistung in der Psychologie innehaben. Der Nachweis der Eignung kann auch über Publikationen etc. erfolgen, ein Master- oder Diplomabschluss in Psychologie ist in jedem Fall hilfreich. Über Bewilligung des Antrag entscheidet der ständige Prüfungsausschuss Psychologie, das kann ein bis zwei Wochen dauern.
Wurde der Antrag genehmigt, kann die Arbeit ganz normal in Konstanz angemeldet werden, in der Anmeldung wird auch die externe Betreuungsperson vermerkt. Im weiteren Verlauf werden eventuell noch zusätzliche Daten rund um Ihren Betreuer, wie Geburtsdatum, nötig, damit ein offizielles Profil in Zeus angelegt werden kann. Sollte dies der Fall sein, erhalten Sie Bescheid.
Während des Arbeitens
Für eine bessere gemeinsame Orientierung und Struktur an der externen Institution wird empfohlen, auf im Downloadbereich bereitgestellte Materialien. Über einzuhaltende Vorgaben und Rahmenbedingungen von beiden Seiten sollte sich im Vorfeld kurzgeschlossen werden. Von Konstanzer Seite aus gilt die Prüfungsordnung als bindend, außerdem wird eine Abschlussarbeit empirischer Natur erwartet.
Als Konstanzer Student*in kann weiterhin auf Ressourcen der Universität, wie z.B. SONA, zur Versuchspersonengenerierung zurückgegriffen werden. Im Fall von SONA wird die externe Betreuungsperson als Verantwortliche*r angegeben, wobei deren Einverständnis zuvor einzuholen ist. Sollte die- oder derjenige nicht einverstanden sein, darf die Studie nicht hochgeladen werden bzw. muss umgehend wieder runtergenommen werden.
Abgabe und Bewertung
Die Abgabe ist für interne und externe Abschlussarbeiten gleich und läuft über das zentrale Prüfungsamt, nicht über den Fachbereich -- zum aktuellen Prozedere siehe dazu FAQs 3.4.ff.. Wie gehabt wird das fertige Produkt in zweifacher gebundener Ausführung im zentralen Prüfungsamt abgegeben bzw. dort hingesendet. Im Falle einer Zusendung, muss zusätzlich auch eine PDF-Version an zut-psy-b4@uni-konstanz.de gemailt werden.
Von Konstanz aus wird der externen Betreuungsperson anschließend ein Exemplar zur Bewertung zugeschickt. Diese verfasst ihr Gutachten und schickt dieses an das zentrale Prüfungsamt in Konstanz zurück. Welches Bewertungsschema dabei verwendet wird, liegt im Ermessen des Gutachters. Zur Orientierung kann das Konstanzer Schema auf Anfrage zugesendet werden.
Immatrikulation bzw. Exmatrikulation nach Abschluss
Sie müssen immatrikuliert bleiben, bis die letzte Studienleistung erbracht worden ist, also bis Sie die Masterarbeit abgeben (falls sie die letzte Prüfungsleistung ist). Sie können sich mit Datum der Abgabe der Arbeit freiwillig auf Antrag exmatrikulieren oder bis zum Ende des Semesters immatrikuliert bleiben, auch nachdem Sie die Arbeit abgegeben haben.
Die Immatrikulation ist für den Besuch von Veranstaltungen und die Ablegung von Hochschulprüfungen erforderlich. Studierende müssen im Rahmen ihres Studiums bis zur Erbringung der letzten Prüfungsleistung, einschließlich einer ggf. erforderlichen Wiederholung, an der Universität Konstanz immatrikuliert sein (ZImmO, §1 Abs. 2).
Generell stehen Ihren Betreuern vier Wochen für die Korrektur zur Verfügung und dann weitere vier Wochen, damit die Universität das Zeugnis erstellen und drucken kann.
Mögliche AGs und Themen für Bachelor- & Masterarbeiten
AG Prof. Dr. Gaißmaier - Sozialpsychologie
Informationen folgen bald.
AG Prof. Dr. Hartmann Firnkorn - Experimentelle Klinische Psychologie mit Lehrschwerpunkt Klinische Psychologie des Kindes- und Jugendalters
Informationen zu Abschlussarbeiten am Lehrstuhl finden Sie hier
AG Prof. Dr. Mier - Klinische Psychologie
Ausschreibungen für Abschlussarbeiten finden Sie hier
AG Prof. Dr. Nussbeck - Methoden für Intensive Daten in der Psychologie
Ausschreibungen für Abschlussarbeiten finden Sie hier
AG Prof. Dr. Pruessner - Neuropsychologie
Themen für Abschlussarbeiten finden Sie hier
AG Prof. Dr. Reips - Psychologische Methoden & Diagnostik
Themen für Abschlussarbeiten finden Sie hier
AG Prof. Dr. Renner - Psychologische Diagnostik und Gesundheitspsychologie
Allgemeine Informationen zu Abschlussarbeiten am Lehrstuhl finden Sie hier
AG Prof. Dr. Schmidt - Entwicklungspsychologie
Informationen zu Themen für Abschlussarbeiten finden Sie hier
AG Prof. Dr. Schupp - Allgemeine Psychologie
Informationen folgen bald.
AG Prof. Dr. Wirtz - Psychologie der Arbeit und Gesundheit
Ausschreibungen für Abschlussarbeiten finden Sie hier
Prof. Dr. rer. soc. Brigitte Rockstroh i.R. - Klinische Psychologie
Kontakt
Tel.: +49 (0)7531 88-3151
Raum: ZfP Reichenau, Haus 22, Raum 2007
Postfach: 905
brigitte.rockstroh@uni-konstanz.de
Prof. Dr. phil. Gisela Trommsdorff i.R. - Entwicklungspsychologie & Kulturvergleich
AG Sportpsychologie und Organizational Behavior (Pol/Ver)
AG Schüler, Sportpsychologie
Prof. Dr. Schüler
Dr. Maik Bieleke
AG Boerner, Lehrstuhl für Organizational Behavior (Pol/Ver)
Prof. Dr. Boerner
AG Kunze
Prof. Dr. Kunze, Lehrstuhl für Organizational Behavior (Pol/Ver)