Häufige Fragen zu Bewerbung und Zulassung

Welche Zulassungsvoraussetzung müssen erfüllt sein?

  • Ein Abschluss mit der Note 2,5 oder besser eines mindestens 3-jährigen Bachelorstudiengangs an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie im Fach Psychologie oder einem dem Bachelorstudiengang Psychologie an der Universität Konstanz verwandten Fach.
  • Teilnahme als Versuchsperson an psychologischen Studien im Umfang von mindestens 20 Stunden. Nachweise über die Absolvierung der mind. 20 VPS können ggf. auch bis zu einer im Zulassungsbescheid genannten Frist nachgereicht werden.
  • Berufs- oder Forschungspraktika im Bereich der Psychologie im Umfang von insgesamt mindestens 10 Wochen in Vollzeit bzw. entsprechend verlängerter Dauer in Teilzeit. Genauere Details hierzu finden Sie im nächsten Abschnitt.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Zulassungssatzung.

Was sind die Anerkennungsvoraussetzungen für das 10-wöchige Berufs- oder Forschungspraktikum?

Das Berufs- oder Forschungspraktikum muss
– insges. einem Arbeitsaufwand von mind. 10 Wochen (ca. 390 Arbeitsstunden) entsprechen.

Das Praktikum sollte
– durch eine/n Psycholog*in mit Diplom- oder Masterabschluss betreut worden sein.

Das Praktikum kann
– entweder in Vollzeit (ca. 39 Arbeitsstunden pro Woche) als
      ~ mindestens 10-wöchiges Gesamtpraktikum oder
      ~ in Form zweier Teilpraktika von mind. vier Wochen in Vollzeit durchgeführt werden
– bei Teilzeit verlängern sich die Zeiträume entsprechend

Für die Anerkennung zwingend erforderlich ist zudem eine qualifizierte Praktikumsbescheinigung mit folgenden Angaben:
– exakte Angaben zu Praktikumszeitraum und geleisteten Arbeitsstunden
– detaillierte Tätigkeitsbeschreibung
– Name und Qualifikation der betreuenden Person

Im Ausland absolvierte Pflichtpraktika, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen, können grundsätzlich anerkannt werden.

Gemäß Zulassungssatzung ist der Nachweis über ein Praktikum im Umfang von 10 Wochen in Vollzeit (in Teilzeit entsprechend länger) zum Bewerbungszeitpunkt nötig. Praktikumsnachweise können ggf. auch bis zu einer im Zulassungsbescheid genannten Frist nachgereicht werden. Es solle jedoch aus Ihrer Bewerbung hervorgehen, dass Sie bis Abschluss des Bachelorstudiums die vollen 10 Wochen Forschungs-/Berufspraktium gemäß der Anforderungen absolviert haben werden.

Mein Praktikum war kürzer als 10 Wochen. Was kann ich tun?

Gemäß Zulassungssatzung ist der Nachweis über ein Praktikum im Umfang von 10 Wochen in Vollzeit (in Teilzeit entsprechend länger) zum Bewerbungszeitpunkt nötig. Praktikumsnachweise können ggf. auch bis zu einer im Zulassungsbescheid genannten Frist nachgereicht werden. Es sollte jedoch aus Ihrer Bewerbung hervorgehen, dass Sie bis Abschluss des Bachelorstudiums die vollen 10 Wochen Forschungs-/Berufspraktium gemäß der Anforderungen absolviert haben werden.

Übersicht zu den Anerkennungsvoraussetzungen für das 10-wöchige Berufs- oder Forschungspraktikum:

Das Berufs- oder Forschungspraktikum muss
– insges. einem Arbeitsaufwand von mind. 10 Wochen (ca. 390 Arbeitsstunden) entsprechen

Das Praktikum sollte
– durch eine/n Psycholog*in mit Diplom- oder Masterabschluss betreut worden sein

Das Praktikum kann
– entweder in Vollzeit (ca. 39 Arbeitsstunden pro Woche) als
      ~ mindestens 10-wöchiges Gesamtpraktikum oder
      ~ in Form zweier Teilpraktika von mind. vier Wochen in Vollzeit durchgeführt werden
– bei Teilzeit verlängern sich die Zeiträume entsprechend

Für die Anerkennung zwingend erforderlich ist zudem eine qualifizierte Praktikumsbescheinigung mit folgenden Angaben:
– exakte Angaben zu Praktikumszeitraum und geleisteten Arbeitsstunden
– detaillierte Tätigkeitsbeschreibung
– Name und Qualifikation der betreuenden Person

Im Ausland absolvierte Pflichtpraktika, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen, können grundsätzlich anerkannt werden.

Kann ich mich bewerben, obwohl mein Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt?

Ja. Eine Bewerbung ist auch mit aktuellem Notenspiegel (Transcript of Records) inkl. vorläufiger Durchschnittsnote und einer Übersicht Ihrer Belegungen des aktuellen Semesters möglich.

Bachelorstudierende der Universität Konstanz können diese Dokumente selbständig in ZEuS herunterladen (eine bebilderte Anleitung zum Herunterladen dieser Dokumente finden Sie am Ende dieser Seite!). Das Einreichen eines von der Prüfungsverwaltung ausgestellten Transcript of Records ist somit NICHT notwendig.

Abschlusszeugnis und Urkunde müssen innerhalb von zwei Monaten nach Semesterbeginn des ersten Mastersemesters nachgereicht werden.

Sollte Ihr Zeugnis nicht innerhalb der Nachreichfrist eintreffen, Ihre Note aber bereits eingetragen sein, senden Sie umgehend der zentralen Zulassungsstelle eine Nachricht über Ihr Bestehen. Die zentrale Zulassungsstelle kann dann anhand Ihrer Immatrikulationsnummer die Note einsehen, Ihren Bachelor-Abschluss vermerken und der Nachweis entfällt.

  • Versuchspersonenstunden: Die Teilnahme als Versuchsperson an psychologischen Studien im Umfang von mindestens 20 Stunden muss entweder im Transcript of Records (bitte im ToR die entsprechende Leistung markieren) oder durch eine entsprechende Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden. Sollte der Umfang der 20 VPS aus dem ToR nicht hervorgehen und Sie keine aussagekräftige Teilnahmebestätigung haben, scannen Sie bitte zusätzlich die 1. Seite Ihres Modulhandbuchs sowie die entsprechende Seite zu den Versuchspersonenstunden (nicht das ganze Modulhandbuch) und markieren dort die Erläuterung zu den VPS.

    Nachweise über die Absolvierung der mind. 20 VPS können ggf. auch bis zu einer im Zulassungsbescheid genannten Frist nachgereicht werden. Es muss jedoch aus Ihrer Bewerbung hervorgehen, dass Sie bis Abschluss des Bachelorstudiums die vollen 20 VPS absolviert haben werden.
     
  • Praktikum: Praktikumsnachweise können ggf. auch bis zu einer im Zulassungsbescheid genannten Frist nachgereicht werden. Es muss jedoch aus Ihrer Bewerbung hervorgehen, dass Sie bis Abschluss des Bachelorstudiums die vollen 10 Wochen Forschungs-/Berufspraktium gemäß der Anforderungen absolviert haben werden.

Kann ich die Versuchspersonenstunden nachholen bzw. mich bewerben, wenn ich die 20 Stunden noch nicht ganz voll habe?

Die Teilnahme als Versuchsperson an psychologischen Studien im Umfang von mindestens 20 Stunden muss entweder im Transcript of Records (bitte im ToR die entsprechende Leistung markieren) oder durch eine entsprechende Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden. Sollte der Umfang der 20 VPS aus dem ToR nicht hervorgehen und Sie keine aussagekräftige Teilnahmebestätigung haben, scannen Sie bitte zusätzlich die 1. Seite Ihres Modulhandbuchs sowie die entsprechende Seite zu den Versuchspersonenstunden (nicht das ganze Modulhandbuch) und markieren dort die Erläuterung zu den VPS.

Nachweise über die Absolvierung der mind. 20 VPS können ggf. auch bis zu einer im Zulassungsbescheid genannten Frist nachgereicht werden. Es sollte jedoch aus Ihrer Bewerbung hervorgehen, dass Sie bis Abschluss des Bachelorstudiums die vollen 20 VPS absolviert haben werden.

Welche Bewerbungsfristen sind zu berücksichtigen?

Ausschlussfrist für einen Studienstart im Wintersemester ist der 15. Juni des selben Jahres.

Kann ich mit dem 2-jährigen M.Sc. Psychologie auch die Psychotherapieausbildung machen?

Der 2-jährige M.Sc. Psychologie qualifiziert nicht für die Psychotherapieausbildung nach dem neuen Weg gemäß dem in 2020 reformierten Psychotherapeutengesetz sowie der dazugehörigen Approbationsordnung.

Studiengebühren für ein Zweitstudium

Wenn Sie bereits einen Masterabschluss haben und der M.Sc. Psychologie Ihr zweites Masterstudium ist, fallen hierfür Zweitstudiengebühren an.

Anleitung zum Herunterladen des Notenspiegels und Ihrer Belegungen in ZEuS

Diese Dokumente benötigen Sie für Ihre Bewerbung, falls Ihr Bachelor-Zeugnis noch nicht vorliegt (das Einreichen eines von der Prüfungsverwaltung ausgestellten Transcript of Records ist damit NICHT notwendig):

  1. Belegungen
  • Gehen Sie auf "Mein Studium" - "Belegungen"
  • Wählen Sie im Drop-Down-Menü auf der Seite "Belegungen" das aktuelle Semester aus
  • Klicken Sie dann auf "PDF-Dokument erstellen" und speichern Sie das Dokument

2. Notenspiegel

  • Gehen Sie auf "Mein Studium" - "Leistungen"
  • Scrollen Sie auf der Seite "Leistungen" nach unten zu "Bescheinigungen"
  • Klicken Sie auf "60005 Notenspiegel - Positive Versuche - Mit Verifikationscode" und speichern Sie das Dokument ab.