Antrag auf Zulassung zum Ergänzungsmodul Psychotherapie (Details)

        Die Anzahl der Plätze im Ergänzungsmodul Psychotherapie ist begrenzt.
        Für die Zulassung zum Ergänzungsmodul müssen Sie einen Antrag stellen:
        a) über ZeuS (s.u.) oder
        b) bei Nichterfüllen der Voraussetzungen auf Antrag an den Ständigen Prüfungsausschuss (StPA)

        Die erfolgt anhand der nach ECTS gewerteten Durchschnittsnote.


Für die Vergabe der Plätze im Ergänzungsmodul Psychotherapie findet gemäß § 27 der Studien- und Prüfungsordnung für den 3-jährigen Bachelor-Studiengang Psychologie ein Auswahlverfahren statt.
Anträge auf Zulassung zum Ergänzungsmodul Psychotherapie sind einzureichen

  • vom 01. - 30.09. für eine Zulassung im Wintersemester
  • vom 01. - 15.03. für eine Zulassung im Sommersemester (falls nicht bereits im September geschehen)

über das ZEuS Portal (nach Login oben rechts) einzureichen über:

"Mein Studium“

"Studienplaner mit Modulplan"

ggf. "BA Psychologie H (PO 2021) 3-jährig"

"400 - Antrag auf Zulassung zum Ergänzungsmodul Psychotherapie"


Hinweis: Bitte das SoSe auswählen!

Die Antragstellung über ZEuS ist möglich für Studierende, die sich
    (A) am Ende ihres vierten oder eines höheren Fachsemesters des 3-jährigen Bachelorstudiengangs Psychologie befinden und
    (B) die folgenden Vorlesungsklausuren erfolgreich absolviert haben:

  • Modul 1: Differentielle Psychologie und Persönlichkeitsforschung (Vorlesung/Übung; WiSe)
  • Modul 2: Sozialpsychologie 1 + 2 (Vorlesung WiSe)
  • Modul 3: Wahrnehmung und Kognition (Vorlesung WiSe)
  • Modul 4: Lernen und Gedächtnis (Vorlesung SoSe)
  • Modul 5: Biologische Psychologie 1 (Vorlesung WiSe) + Biologische Psychologie 2 (Vorlesung; SoSe; Gesamtklausur)
  • Modul 7: Statistik 1 (Vorlesung/Übung; WiSe)
  • Modul 7: Statistik 2 (Vorlesung/Übung; SoSe)
  • Modul 8: Methoden und Geschichte der Psychologie (Vorlesung/Übung; SoSe)
  • Modul 10: Grundlagen Psychologischer Diagnostik (Vorlesung; WiSe) + Testtheorie und Testkonstruktion (Vorlesung; WiSe; Gesamtklausur)
  • Modul 11: Störungslehre (Vorlesung; WiSe)

Die Vertiefungsseminare sowie Modul 6 (Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie) sind nicht Teil der Zulassungsvoraussetzung. 

Bei Nichterfüllen der Voraussetzungen können Sie in begründeten Ausnahmefällen einen Antrag an den Ständigen Prüfungsausschuss (StPA) auf Zulassung stellen.