Pflichtpraktikum im dreijährigen B. Sc. Psychologie mit dem Profil "Psychologie" (BPO 2021, Modul 17) "Forschungspraktikum // Berufspraktikum"

Hinweise zur Beantragung von Praktika für Studierende des B. Sc. Studiengangs Psychologie mit dem Profil "Psychologie" (Forschungspraktikum // Berufspraktikum)

Pflichtpraktika sind zentraler Bestandteil des Studienplans. Durch sie werden Kontakte zu Unternehmen, Kliniken und ambulanten Einrichtungen, psychologischen Beratungsstellen sowie anderen Institutionen und Organisationen der psychologischen Anwendungspraxis gepflegt und ausgebaut.

Gem. § 12 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung dürfen Studierende sich für das Pflichtpraktikum nicht beurlauben lassen, weil es sich um eine praktische Tätigkeit handelt, die in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt ist.

I.d.R. absolvieren Sie Ihr Pflichtpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 4. Fachsemester, je nach Interesse im klinisch-psychotherapeutischen oder in anderen berufs-bzw. forschungsrelevanten Bereichen. Auf Wunsch können Studierende im Profil "Psychologie" ihr Praktikum auch schon vor dem 4. Semester absolvieren.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie im Profil "Psychologie" studieren, müssen Sie zudem im Ergänzungsbereich das Modul 20 "Nachbarfach" ODER das Modul 21 "Psychotherapiemodul" absolvieren. Für das Modul 20 können Sie Ihren Interessen folgend aus einem breiten Angebot nichtpsychologischer Nachbarfächer wählen.

WICHTIG:

Falls Sie sich für den konsekutiven Master- Studiengang mit Schwerpunkt Psychotherapie qualifizieren wollen, der den weiteren psychotherapeutischen Qualifikationsweg ermöglicht, müssen Sie das zulassungsbeschränkte Modul "Psychotherapie", welches zusammen mit den klinisch-psychotherapeutischen Praktika (Modul 18: Orientierungspraktikum + Berufsqualifizierende Tätigkeit I) die Vorgaben der Approbationsordnung des neuen Psychotherapeutengesetzes erfüllt, absolvieren. Diese Angaben gelten unter Vorbehalt der berufrechtlichen Anerkennung.

Das mindestens zehnwöchige Pflichtpraktikum (ca. 390 Arb.-St.) ist verpflichtender Teil des B.Sc. Studiengangs Psychologie mit dem Profil "Psychologie" an der Universität Konstanz. Es bildet entsprechend Ihren Wünschen entweder den Kern des Moduls 17 (Berufs- oder Forschungspraktikum) oder / und des Moduls 18 (Orientierungspraktikum + Berufsqualifizierende Tätigkeit 1) der B. Sc. Prüfungsordnung 2021 (BPO 2021).

Die Studierenden bemühen sich selbstständig um eine Praktikumsstelle, die den Anforderungen der jeweils geltenden Prüfungsordnung und ihren jeweiligen inhaltlichen Interessen entspricht. Die Studierenden melden ihr Praktikum bei der Praktikumskoordination spätestens ein Monat vor Antritt des Praktikums über das jeweilige Online-Formular an. In Ausnahmefällen sind auch kürzere Fristen denkbar. Die Formulare sind digital über die Webpages des Fachbereichs verfügbar.

Wichtig: Vor Antritt des Praktikums muss ein Antrag auf Genehmigung bei der Praktikumskoordination gestellt werden. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie das Praktikum in der gewünschten Einrichtung durchführen.

Hinweis: Natürlich sind darüber hinaus weitere, freiwillige Praktika möglich. Für freiwillige Teil- oder Vollzeit-Praktika, die drei Monate oder länger absolviert werden, können Studierende ein Urlaubssemester beim Studierenden Service Zentrum (SSZ) beantragen. Für freiwillige Auslandspraktika gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen.

1. Das psychologische Pflichtpraktikum
(Modul 17: "Berufspraktikum // Forschungspraktikum")

Das Pflichtpraktikum im B. Sc. Psychologie mit dem Profil "Psychologie" muss durch eine/n Psycholog*in mit Diplomabschluss oder Masterabschluss betreut werden und umfasst 13 ECTS Punkte, die einem Arbeitsaufwand von mindestens 10 Wochen in Vollzeit (ca. 390 Arbeitsstunden) entsprechen. Das Pflichtpraktikum kann auch in Teilzeit und/oder im Ausland absolviert werden.

Ein psychologisches Pflichtpraktikum vor Ende des 4. Fachsemesters ist möglich, allerdings wegen mangelnder Vorkenntnisse nicht zu empfehlen.
Das psychologische Praktikum erstreckt sich insgesamt auf ca. 390 Arbeitsstunden und kann entweder als:

  • mindestens zehnwöchiges Gesamtpraktikum in Vollzeit (frühestens nach dem 1. Fachsemester) oder
  • in Form zweier Teilpraktika in Vollzeit (mindestens vier Wochen (ca. 150 Arb.-St.), fünf Wochen (ca. 195 Arb.-St.) oder sechs Wochen (ca. 240 Arb.-St.)) oder
  •  in Form zweier Teilpraktika in Teilzeit, z.B. studienbegleitend

durchgeführt werden.

Hinweis:

Studierende, die im dreijährigen B. Sc. Psychologie mit dem Profil "Psychologie" studieren, können auswählen, ob sie das psychologische Praktikum (Modul 17: Berufs- und/oder Forschungspraktikum) oder / und das klinisch-psychotherapeutische Praktikum (Modul 18: Orientierungspraktikum + BQT1) mit jeweils 13 ECTS absolvieren möchten.

2. Das klinisch-psychotherapeutische Praktikum
(Modul 18: "Orientierungspraktikum" + "Berufsqualifizierende Tätigkeit 1 Praktikum – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie")

Die entsprechenden Formulare finden Sie auf folgender Webseite