Pflichtpraktikum im 3-j. BSc Psychologie Studiengang mit dem Profil "Psychologie"

"Allgemeines psychologisches Praktikum" "Forschungspraktikum" / "Berufspraktikum"

Planen Sie, ein verpflichtendes Berufs- oder Forschungspraktikum im In- oder Ausland zu absolvieren? Wollen Sie ein Pflichtpraktikum genehmigen oder ein abgeleistetes Pflichtpraktikum anerkennen lassen?
Auf dieser Seite finden Studierende des 3-j. B. Sc. Studiengangs Psychologie mit dem Profil "Psychologie" (Forschungspraktikum / Berufspraktikum) detaillierte Informationen.

FAQs - Häufig gestellte Fragen zum Pflichtpraktikum im 3-j. BSc Psychologie Studiengang mit dem Profil "Psychologie"

Warum ein Praktikum?

Pflichtpraktika sind zentraler Bestandteil des Studienplans. Durch sie werden Kontakte zu Unternehmen, Kliniken und ambulanten Einrichtungen, psychologischen Beratungsstellen sowie anderen Institutionen und Organisationen der psychologischen Anwendungspraxis gepflegt und ausgebaut.

Sie wollen mehr erfahren? Besuchen Sie gerne unsere Vortragsreihe "Berufsperspektiven für Psycholog*innen". Hier erwarten Sie spannende Vorträge, vertiefende Einblicke und persönliche Kontakte zu Einrichtungen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Den allgemeinen Veranstaltungskalender des Fachbereich Psychologie finden Sie hier.

Wer ist meine Ansprechperson?

Alle allgemeinen und speziellen Fragen richten Sie bitte per E-Mail an die Referentin für Praktikums- und Auslandsangelegenheiten am Fachbereich Psychologie.

Wo kann ich meine Pflichtpraktikumsbescheinigung herunterladen?

Sie brauchen für eine Bewerbung oder Ihren Praktikumsplatz eine Bestätigung, dass Sie ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen?
Eine solche Bescheinigung finden Sie auf ZEuS.

Anleitung:

  1. Im ZEuS Account anmelden
  2. "Mein Studium"
  3. "Studienservice"
  4. "Bescheide/Bescheinigungen"
    • rechts unten "Pflichtpraktikumsbescheinigung alle" anklicken zum automatischen Download

Muss ich mich für das Praktikumsmodul in Zeus anmelden?

Nein. Studierende müssen Ihre Praktika nicht in Zeus anmelden.

Die Praktikumsbeauftragte erfasst die Studierenden manuell mit dem Bestehen.

Wann findet das allgemeine psychologische Praktikum statt? Was sind die Kriterien?

Das Absolvieren des allgemeinen psychologischen Praktikums bzw. "Berufspraktikum / Forschungspraktikum" (Modul 17) ist vor dem 4. Fachsemesters  möglich, allerdings wegen mangelnder Vorkenntnisse nur bedingt zu empfehlen.

Das psychologische Praktikum erstreckt sich insgesamt auf ca. 390 Stunden und kann entweder als:

  • mindestens 10-wöchiges Gesamtpraktikum in Vollzeit (frühestens ab dem 1. Fachsemester) oder
  • in Form zweier Teilpraktika in Vollzeit (mindestens vier Wochen (ca. 150 St.), fünf Wochen (ca. 195 St.) oder sechs Wochen (ca. 240 St.)) oder
  • in Teilzeit (ca. 150 Arb.-St.), (ca. 195 Arb.-St.), (ca. 240 Arb.-St.)), z.B. studienbegleitend

im Inland oder Ausland durchgeführt werden.

Das Pflichtpraktikum im B. Sc. Psychologie mit dem Profil "Psychologie" muss durch eine/n Psycholog*in mit Diplomabschluss oder Masterabschluss betreut werden und umfasst 13 ECTS Punkte, die einem Arbeitsaufwand von mindestens 10 Wochen in Vollzeit (ca. 390 Stunden) entsprechen. Ausländische Psychologieabschlüsse werden akzeptiert.

Zu Ihrer Information:

  1. Psycholog*innen haben Psychologie studiert und einen Diplom- oder Master-Abschluss (manchmal mit einem Schwerpunkt).
  2. Psychologische Psychotherapeut*innen haben ein abgeschlossenes Psychologie-Studium sowie die Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten.
  3. Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen haben ein abgeschlossenes Psychologie-, Pädagogik- oder Soziale Arbeit-Studium und eine vollumfängliche Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.

Wo finde ich die offiziellen Vorschriften zum Pflichtpraktikum?

Alle Fragen zum Inhalt, Länge und Form des Pflichtpraktikums sind in der Studien- und Prüfungserordnung und im Modulhandbuch geregelt. Diese Dokumente finden Sie hier in der aktuellsten Änderungsfassung.

§ 23 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang PSYCHOLOGIE (mit 3-jähriger Regelstudienzeit) in der Fassung vom 29. Juli 2021 und den Änderungen vom 28. Juli 2022 und vom 9. März 2023 besagt folgendes:

§ 23 Praktikum

(1) Als Teil des Bachelor-Studiums ist ein „Berufs- oder Forschungspraktikum“ in Vollzeit oder in Teilzeit zu absolvieren.
Das Praktikum umfasst ca. 390 Stunden mit einer Dauer von mindestens 10 Wochen in Vollzeit und kann in höchstens zwei Teilpraktika von mindestens 4 Wochen aufgeteilt werden. Bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend.
Das „Berufs- und Forschungspraktikum“, das i.d.R. im 4. Fachsemester absolviert werden soll, muss von einer Psychologin/einem Psychologen mit Diplom- oder Masterabschluss angeleitet und betreut sein und vorab vom Fachbereich genehmigt werden.

Zur Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Approbation gemäß Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Verbindung mit der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) ist das Praktikum „Psychotherapie“ anstelle des oder zusätzlich zum „Berufs- oder Forschungspraktikum“ zu absolvieren. Dies ist i.d.R. in Vollzeit abzuleisten und beinhaltet ein „Orientierungspraktikum“ gemäß §14 PsychThApprO im Umfang von mindestens 150 Stunden und einer Dauer von ca. 4 Wochen sowie die „Berufsqualifizierende Tätigkeit 1: Einstieg in die Praxis der Psychotherapie“ gemäß §15PsychThApprO im Umfang von mindestens 240 Stunden und einer Dauer von ca. 6 Wochen. Bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend. Das „Orientierungspraktikum“ und die „Berufsqualifizierende Tätigkeit 1: Einstieg in die Praxis der Psychotherapie“, die i.d.R. im 4. Fachsemester absolviert werden sollen, müssen von einer geeigneten Person gemäß PsychThApprO angeleitet und
vorab vom Fachbereich genehmigt werden. Die „Berufsqualifizierende Tätigkeit 1: Einstieg in die Praxis der Psychotherapie“ darf erst abgeleistet werden, nachdem mindestens 60 ECTS-Punkte erworben worden sind und die Anmeldung zur Klausur „Störungslehre“ erfolgt ist.

(2) Einschlägige berufs- oder forschungspraktische Tätigkeiten können auf das Praktikum angerechnet werden.

(3) Für jedes Praktikum ist ein schriftlicher Praktikumsfragebogen zu beantworten.

Welche Praktikumsvariante gem. § 23 Abs. 1 Studien- und Prüfungsordnung soll ich wählen?

Das mindestens 390 St. Pflichtpraktikum ist verpflichtender Teil des B.Sc. Studiengangs Psychologie an der Universität Konstanz.

Es bildet entsprechend Ihren Wünschen entweder den Kern des Moduls 17 (Berufs- oder Forschungspraktikum, sog. allgemeines psychologisches Praktikum) oder / und
des Moduls 18 (Orientierungspraktikum + Berufsqualifizierende Tätigkeit 1, sog. klinisches psychotherapeutisches Praktikum) der B. Sc. Prüfungsordnung 2021 (BPO 2021).

Die Praktikumsvarianten in § 23 Abs. 1 Studien- und Prüfungsordnung unterscheiden sich hinsichtlich der Vorgaben, der Inhalte und der Qualifikation, die Sie damit erreichen:

  • Variante A "Berufs-/Forschungspraktikum" (allgemeines psychologisches Praktikum), Modul 17:
    • Inhalt: allgemein ausgerichtet, große Wahlmöglichkeit
    • Vorgaben: Weit gefasst. Muss von einer Psychologin/einem Psychologen mit Diplom- oder Masterabschluss angeleitet und betreut sein. Ggf. passend zum Schwerpunkt.
    • Qualifikation: Qualifiziert für alle Master außer Schwerpunkt "Klinische"
    • Formulare finden Sie hier
  • Variante B "klinisch psychotherapeutisches Praktikum", Modul 18:
    • Inhalt: Klinisch ausgerichtet. Genaue inhaltliche Vorgaben, vgl. §§ 14 und 15 PsychThApprO
    • Vorgaben: Eng gefasst, u.a. zeitliche Reihenfolge, Einrichtung und Betreuung genauer vorgeschrieben (apporbierte/r PPT oder KJP), vgl. §§ 14 und 15 PsychThApprO
    • Formulare finden Sie hier
    • Qualifikation: Qualifiziert für Master mit "Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie" mit Ziel Approbation und alle andere*
    • Studierende mit Schwerpunkt verlieren ggf. die Bezeichung "mit Schwerpunkt", wenn das Praktikum nicht entsprechend dieses Schwerpunkts absolviert wurde.

Wichtig:

Wenn Sie eine Karriere als Psychotherapeut*in anstreben, müssen Sie ab dem WiSe 20/21 zwingend das Praktikum Variante B "psychotherapeutisches Praktikum" mit Orientierungspraktikum (§ 14 PsychThApprO) + BQT I (§ 15 PsychThApprO) absolvieren und sich dies auch von der Praktikumseinrichtung bestätigen lassen (Formulare finden Sie hier).

Sie haben sich noch nicht entschieden?

Falls Sie noch unsicher sind, ob Sie in die klinische Richtung gehen wollen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  1. Nutzen Sie ein Teilpraktikum von mind. 150 Arbeitsstunden und absolvieren Sie ein klinisches Praktikum. Dies kann Ihnen später als Variante B Orientierungspraktikum, falls Sie sich "pro Klinik" entscheiden, oder als Variante A (allgemeines psychologisches Praktikum) Berufs-/Forschungspraktikum anerkannt werden.
  2. Machen Sie zusätzliche Praktika
  3. Nutzen Sie Nebenjobs oder Ehrenamt, um in andere Bereiche "hineinzuschnuppern".

Kommen Sie bei Unsicherheiten direkt auf die Referentin für Praktikums- und Auslandsangelegenheiten zu.

Darf ich mich für das Praktikum beurlauben lassen?

Gem. § 12 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung dürfen Studierende sich für das Pflichtpraktikum nicht beurlauben lassen, weil es sich um eine praktische Tätigkeit handelt, die in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt ist. Dieses Dokument finden Sie hier in der aktuellsten Änderungsfassung.

Bei welchen Einrichtungen kann ich mein Praktikum ableisten?

Auf unseren Webseiten "aktuelle und permanente Praktikumsausschreibungen" finden Sie konkrete Vorschläge und Listen mit Einrichtungen, die Praktika anbieten oder angeboten haben. Für die Suche und Bewerbung sind Sie grundsätzlich selbst verantwortlich.

Praktikumsberichte ehemaliger Praktikumskräfte können Sie auf unserer Praktikadatenbank einsehen.

Die Studierenden bemühen sich selbstständig um eine Praktikumsstelle, die den Anforderungen der jeweils geltenden Prüfungsordnung und ihren jeweiligen inhaltlichen Interessen entspricht. Die Studierenden melden ihr Praktikum bei der Praktikumskoordination spätestens ein Monat vor Antritt des Praktikums über das korrekte Online-Formular an. In Ausnahmefällen sind auch kürzere Fristen denkbar. Die Formulare sind digital über die Webpages des Fachbereichs verfügbar.

Wichtig: Vor Antritt des Praktikums muss ein Online Antrag auf Genehmigung bei der Praktikumskoordination gestellt werden. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie das Praktikum in der gewünschten Einrichtung durchführen.

Variante A "Berufs-/Forschungspraktikum" (allgemeines psychologisches Praktikum), Modul 17:

Für Berufsfeldfeldpraktika nach Variante A eignen sich alle Betriebe und andere Einrichtungen zukünftiger Berufsfelder des Studiengangs Psychologie, die sich mit psychologischen Anwendungs- und Forschungsgebieten befassen. In der Regel werden Tätigkeiten in

  1. Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen
  2. Beratungsstellen
  3. Rehabilitationszentren
  4. staatliche Schulämter
  5. Arbeitsagenturen
  6. Schulpsychologische Dienste
  7. Personalberatung
  8. Unternehmensberatung
  9. Institute für Marktforschung, Sozialforschung oder Demoskopie
  10. Psychiatrischen/Psychosomatischen/ Psychotherapeutischen Einrichtungen
  11. Eignungsdiagnostischen Einrichtungen
  12. Justizvollzugseinrichtungen

 

Variante B "klinisch psychotherapeutisches Praktikum", Modul 18:

Das Praktikum Variante B bereitet auf den klinischen Master vor. Es ist in zwei Teilbereiche unterteilt.

  • Orientierungspraktikum:
  1. Interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder
  2. anderen Einrichtungen, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit im Mitelpunkt stehen

In der Einrichtung müssen Psycholog*innen arbeiten und es sollten approbierte Psychotherapeut*innen tätig sein.

  • Berufsqualifizierende Tätigkeit I
  1. Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder   neurologischen Versorgung oder
  2. Einrichtungen der Prävention oder der Rehabilitation, die mit den unter 1. genannten Einrichtungen vergleichbar sind oder
  3.  Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder
  4. sonstigen Einrichtungen der institutionellen Versorgung.

In der Einrichtung müssen approbierte Psycholog*innen arbeiten, d.h. psychotherapeutische Psychotherapeut*innen und/oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. ACHTUNG: Ausgeschlossen sind Betreuer*innen ohne psychotherapeutische Approbation gemäß PsychThG, z.B. Heilpraktiker*innen für Psychotherapie, systemische Therapeut*innen, Neuropsycholog*innen und ärztliche Psychotherapeut*innen (z.B. Fachärzte). Ärztliche Kolleg*innen, auch Fachärzt*innen Psychotherapie werden NICHT entsprechend anerkannt, da sie über ein anderes Grundstudium verfügen.

Sie können das Orientierunspraktikum und die BQT I in einer (auch zusammenhängend 390 Arbeitsstunden) oder in zwei Einrichtungen (150 Arbeitsstunden + 240 Arbeitsstunden reine Praktikumszeit) absolvieren. Dabei gilt, dass Einrichtungen, die sich für das BQT I qualifizieren automatisch auch für das Orientierungspraktikum geeignet sind. Anders herum gilt das nicht unbedingt.
Wichtig: Urlaubs- und Krankheitstage sowie sonstige Fehlzeiten zählen nicht zu den absolvierten Arbeitsstunden. Das BQT I darf erst ab dem Erreichen einer Mindestanzahl an 60 ECTS absolviert werden. Überdies muss die Vorlesung Störungslehre gehört worden sein und man muss sich für die Klausur Störungslehre angemeldet haben.

  • Eine Liste mit anerkannten Einrichtungen finden Sie auf unserer passwortgeschützten Webseite.
  • Eine Liste mit Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg finden Sie hier.
  • Wegweiser Psychiatrie: Das Verzeichnis gibt einen aktuellen Überblick über die Einrichtungen und Dienste für psychisch Kranke und seelisch Behinderte. Der Wegweiser Psychiatrie ist nach Regionen und Stadt/-Landkreisen gegliedert.
  • Eine Liste mit hessischen stationären Einrichtungen finden Sie hier.

Welchen zeitlichen Umfang und Aufteilung hat das Praktikum?

  • Variante A "Berufs-/Forschungspraktikum" (allgemeines psychologisches Praktikum), Modul 17:
    • Umfang: insgesamt ca. 390 Stunden + Online Praktikumsbericht erforderlich.
      • mindestens 10-wöchiges Gesamtpraktikum in Vollzeit (frühestens ab dem 1. Fachsemester) oder
      • in Form zweier Teilpraktika in Vollzeit (mindestens vier Wochen (ca. 150 St.), fünf Wochen (ca. 195 St.) oder sechs Wochen (ca. 240 St.))
      • in Teilzeit (ca. 150 St.), (ca. 195 St.), (ca. 240 St.)), z.B. studienbegleitend
  • Hinweise:
    • Studierende können Ihr Praktikum in verschiedene Institutionen aufteilen. Die Mindeststundenzahl in einer Einrichtung ist hierbei 150 Stunden.
    • Ferner steht es Studierenden frei Praktika in Teilzeit auch während des Semesters zu absolvieren.
    • Die Praktika können im In- oder Ausland absolviert werden.
    • Das Absolvieren ist vor Ende des 4. Fachsemesters  möglich, allerdings wegen mangelnder Vorkenntnisse nicht zu empfehlen.
    • Muss durch eine/n Psycholog*in mit Diplomabschluss oder Masterabschluss betreut werden und umfasst 13 ECTS Punkte. Die Psychologieabschlüsse der anleitenden Person können auch im Ausland erworben worden sein. Achtung: Auch Wirtschaftspsycholog*innen mit MSc Abschluss dürfen die Betreuung übernehmen.
  • Variante B "psychotherapeutisches Praktikum", Modul 18:
  1. Umfang: Orientierungspraktikum = min. 150 Arbeitsstunden (die reine Praktikumszeit beträgt also mind. 150 Arbeitsstunden in der Einrichtung) + Online Praktikumsbericht erforderlich.
  2. Umfang: BQT I = mind. 240 Arbeitsstunden (die reine Praktikumszeit beträgt also mind. 240 Arbeitsstunden in der Einrichtung) + Online Praktikumsbericht erforderlich.
  •  Hinweise:
    • Urlaubs- und Krankheitstage sowie sonstige Fehlzeiten zählen nicht zu den absolvierten Arbeitsstunden.
    • OP oder BQT I können nicht weiter unterteilt werden.
    • Die Praktika können in Teilzeit (z.B. studienbegleitend) absolviert werden. Dazu müssen Studierende vorab einen StPA Antrag stellen.
    • Sie können die beiden Praktikumsteile OP und BQT1 in verschiedenen Einrichtungen ableisten, sie können aber auch am Stück (390 Arb.-Std in einer Einrichtung) geleistet werden.
    • Das Orientierungspraktikum muss stets vor der BQT1 absolviert werden.
    • Die Betreuung und Anleitung in der Einrichtung muss durch einen approbierten PPT oder KJP erfolgen.  Ausgeschlossen sind Betreuer*innen ohne psychotherapeutische Approbation gemäß PsychThG, z.B. Heilpraktiker*innen für Psychotherapie,systemische Therapeut*innen, Neuropsycholog*innen, ärztliche Psychotherapeut*innen (z.B. Fachärzte).

Kann ich das Praktikum in Teilzeit absolvieren?

Ja, sowohl Variante A als auch Variante B können in Teizeit abgeleistet werden.

Variante A:

  • Vollzeit bedeutet: Sie arbeiten ca. 40 Std/Woche. Bei 390 Std. sind das insgesamt etwa 10 Wochen. Achtung: je nach Einrichtung kann die Wochenstundenzahl zwischen 35 Std. (z.B. Robert Bosch, BASF) und 40 Std liegen.
  • Teilzeit bedeutet: Sie arbeiten nur einige Stunden pro Woche, je nach Absprache mit der Einrichtung. z.B. 8 Stunden. Ihre Praktikumszeit würde sich dann über etwa 1 Jahr strecken (390 Std. : 8 Std/Woche = 49,75 Wochen)

Variante B:

  • Vollzeit bedeutet: Sie arbeiten ca. 40 Arb.-Std/Woche. Bei 150 Arb.-Std. (OP) sind das insgesamt etwa 4 Wochen.
  • Vollzeit bedeutet: Sie arbeiten ca. 40 Arb.-Std/Woche. Bei 240 Arb.-Std. (BQT1) sind das insgesamt 6 Wochen. (240 : 40 = 6 Wochen)
  • Vollzeit bedeutet: Sie arbeiten ca. 38 Arb.-Std/Woche. Bei 240 Arb.-Std. (BQT1) sind das mehr als 6 Wochen. (240 : 38 = 6,3 Wochen)
  • Teilzeit bedeutet: Sie arbeiten nur einige Stunden pro Woche, je nach Absprache mit der Einrichtung. Ihre Praktikumszeit würde sich dann entsprechend verlängern. Denken Sie bitte daran einen Antrag an den StPA Psychologie zu stellen.

Achtung: Urlaubs- und Krankheitstage sowie sonstige Fehlzeiten zählen nicht zu den absolvierten Arbeitsstunden.

Wie kann ich mein Praktikum genehmigen lassen?

Ein Praktikum muss - im Regelfall -  VOR Beginn angemeldet und genehmigt werden.
Die Referentin für Praktikums- und Auslandsangelegenheiten prüft, ob das Praktikum den notwendigen Bedingungen entspricht.

Anmeldung

  1. Finden Sie die korrekte Praktikumsvereinbarung (Vorlage der Uni Konstanz) sowie das korrekte Online Formular " Online Anmeldung eines Praktikums" für das jeweilige Praktikum, dass Sie beantragen wollen (Variante A oder Variante B (OP + BQT1)?)
  2. Lassen Sie die Praktikumsvereinbarung von der/dem betreuenden Psycholog*in / Psychotherapeut*in oder vertretungsbefugten Person mit Unterschrift und Stempel des Unternehmens oder der Einrichtung bestätigen. Sie benötigen die Dokumente im Original (Original handschriftliche Unterschrift). Digitale Unterschriften oder Kopien werden nicht akzeptiert.
  3. Füllen Sie das korrekte Online Anmeldeformular aus und senden Sie dieses online ab mit allen notwendigen Dokumenten.
  4. Reichen Sie die Praktikumsvereinbarung mit den Original Unterschriften bei der Referentin für Praktikums- und Auslandsangelegenheiten in D526 ein. Sie können die Original Dokumente auch per Post schicken (PF34) oder in den gelben Briefkasten gegenüber von D526 einwerfen.

Genehmigung

Der Antrag wird zeitnah bearbeitet und Sie bekommen Ihren Antrag mit dem Vermerk „genehmigt“ zurück. Die Genehmigung erhalten Sie via E-Mail.

Wie ist der organisatorische Ablauf? Anmeldung, Anerkennung, Verbuchung in ZEuS?

Vor dem Praktikum

  1. Anforderungen für das Praktikum in Erfahrung bringen
  2. Für die Praktikumsvariante A oder B entscheiden
  3. Praktikumsplatz finden
  4. Korrekte Praktikumsvereinbarung handschrifltich von der Einrichtung unterschreiben und abstempeln lassen. Achtung: Kopien oder digitale Unterschriften werden nicht akzeptiert. Es ist zwingend die Vorlage der Uni Konstanz zu benutzen.
  5. Korrektes Online Anmeldeformular für das Praktikum ausfüllen (Genehmigungsantrag)
  6. Praktikumsvereinbarung im Original bei der Referentin für Praktikumsangelegenheiten einreichen.

Nach dem Praktikum

  1. Am letzten Tag des Praktikums, korrekte Praktikumsbescheinigung und Einverständniserklärung der Einrichtung zur Unterschrift vorlegen. Achtung: Unterschrift muss handschriftlich erfolgen, bitte auch mit Stempel versehen lassen. Machen Sie für sich eine Kopie der Praktikumsbescheinigung. Achtung: Kopien oder digitale Unterschriften werden nicht akzeptiert. Es ist zwingend die Vorlage der Uni Konstanz zu benutzen.
  2. Reichen Sie die Original Praktikumsnachweise in D526 ein oder werfen Sie diese in den gelben Briefkasten gegenüber von D526 ein. Eine postalische Versendung ist auch möglich (PF34).
  3. Füllen Sie den formalisierten Online Praktikumsbericht aus. Achtung: Verpflichtend für alle Studierende. Berichte können "hidden" gestellt werden.
  4. Füllen Sie das Online Anerkennungsformular aus. Achtung: Alle müssen online die Prüfung und Eintragung des Praktikums beantragen.
  5. Nach Prüfung der Original Dokumente, Online Bericht, Anerkennungsformular wird Ihr Praktikum als "bestanden" in ZEuS eingetragen und Sie werden informiert. Falls etwas feht werden Sie benachrichtigt.

Ist eine Äquivalenzanerkennung möglich? Kann ich ein Praktikum vor Studienbeginn absolvieren?

  • Für das allgemein psychologische Praktikum können Sie sich eine praktische Tätigkeit, welche Sie als Orientierung vor dem Studium geleistet haben, anerkennen lassen. Eine Anerkennung von höchstens 195 Stunden ist möglich. Es muss ein StPA Antrag gestellt werden. Jede Anerkennung ist dabei eine Einzelfallprüfung und hängt von den genauen Tätigkeiten ab, die Sie während der praktischen Tätigkeit geleistet haben und wer Sie betreut hat. Die Voraussetzungen des § 23 Studien- und Prüfungsordnung müssen erfüllt sein. Eine Vorlage erhalten Sie von der Referentin für Praktikums- und Auslandsangelegenheiten.
    • Die erforderlichen Unterlagen sind:
      • StPA Antrag
      • Die Original Bescheinigung der Einrichtung. Achtung: Kopien oder digitale Unterschriften werden nicht akzeptiert. Es ist zwingend die Vorlage der Uni Konstanz zu benutzen. Bitte reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original in D526 ein.
      • Online Praktikumsbericht
  • Für das Orientierungspraktikum (150 Arb.-St.) können Sie sich eine praktische Tätigkeit, welche Sie als Orientierung vor dem Studium geleistet haben, anerkennen lassen. Die Kriterien an die Einrichtung sind genauso, wie wenn das Orientierungspraktikum erst im Studium absolviert wird. Es muss ein StPA Antrag gestellt werden. Jede Anerkennung ist dabei eine Einzelfallprüfung und hängt von den genauen Tätigkeiten ab, die Sie während Ihrer praktischen Tätigkeit geleistet haben und wer Sie betreut hat. Es können ausschließlich in Deutschland bzw. unter deutschen Recht absolvierte praktischen Tätigkeiten anerkannt werden!
    Achtung: Für das andere Praktikum (BQT I) kann kein vorab geleistetes Praktikum anerkannt werden, da sie bestimmte Voraussetzungen wie z.B. eine Mindest-ECTS-Zahl verlangen.
    • Die erforderlichen Unterlagen sind:
      • StPA Antrag
      • Die Original Bescheinigung der Einrichtung, dass die Bedingungen für das Orientierungspraktikum erfüllt sind (eine Vorlage, die Sie an die Einrichtung schicken können, erhalten Sie von der Referentin für Praktikums- und Auslandsangelegenheiten). Bitte reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original in D526 ein. Mit einer formlosen Aufforderung auf Anerkennung des Orientierungspraktikums. Hier werden die Einrichtungen und ihre Tätigkeiten geprüft. Im Anschluss wird die Anerkennung eingetragen. Sie erhalten dann von der Praktikumsstelle direkt Rückmeldung, sobald das Orientierungspraktikum genehmigt wurde. Wenn es Probleme bei der Anerkennung gibt, melden wir uns bei Ihnen.
      • Online Praktikumsbericht

Wie sollen Unterlagen eingereicht werden?

Sie müssen die Unterlagen wie z.B. die Praktikumsvereinbarung, Praktikumsbescheinigung, Einverständniserklärung im ORIGINAL bei der Referentin für Praktikumsangelegenheiten einreichen. Kopien oder digitale Unterschrift werden nicht akzeptiert.

Welcher Master - welches Praktikum?!

Sie fragen sich, welches Praktikum Sie absolvieren müssen, um in den "Psychotherapie-Master" zu kommen?

-> ausschließlich Variante B (Orientierungspraktikum + BQT1)!

D.h. wenn Sie sich aktuell noch nicht sicher sind, ob Sie sich für den "Psychtherapie-Master" entscheiden oder nicht, wählen Sie bitte ein Praktikum, dass die strengeren Auflagen von Variante B ((Orientierungspraktikum + BQT1) erfüllt.

Damit können Sie sich AUCH für die anderen Master bewerben.

****

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie NICHT in den "Psychtherapie-Master" wollen, wählen Sie gerne Praktikum Variante A (sog. allgemeines psychologisches Praktikum / Berufs- und Forschungspraktikum), mit der größeren Freiheit hinsichtlich Einrichtungen, Format und Ausrichtung des Praktikums. Wählen Sie gerne ein Praktikum, welches näher an Ihren persönlichen (Forschungs-)Interessen ist.

Ich will Psychologin werden und NICHT Psychotherapeut*in - was muss ich in der Modulwahl zusätzlich zum Praktikum noch beachten?

  • Sie möchten Psycholog*in werden und NICHT Psychotherapeut*in:

Sie müssen außer dem Nachweis über Praktikum Variante A oder Variante B (OPrak + BQT I) noch bestimmte Module belegen. Dies ist in der Studien- und Prüfungsordnung genauer spezifiziert.
 

Üblich:
Praktikum Variante A + Ergänzungsmodul 20 "Nichtpsychologisches Nachbarfach"

 

Denkbar:
Praktikum Varinate A + Ergänzungsmodul 21 "Psychotherapie"
Praktikum Varinate A + Ergänzungsmodul 21 "Psychotherapie" + Ergänzungsmodul "Nichtpsychologisches Nachbarfach
Praktikum Varinate A + Ergänzungsmodul 21 "Psychotherapie" + Ergänzungsbereich "Nichtpsychologisches Nachbarfach (nicht abgeschlossen)
Praktikum Varinate A + Ergänzungsbereich 21 "Psychotherapie" (nicht abgeschlossen) + Ergänzungsmodul "Nichtpsychologisches Nachbarfach
Praktikum Varinate B + Ergänzungsmodul 20 "Nichtpsychologisches Nachbarfach"
Praktikum Varinate B + Ergänzungsmodul 21 "Psychotherapie"
Praktikum Varinate B + Ergänzungsmodul 20 "Nichtpsychologisches Nachbarfach" + Ergänzungsmodul 21 "Psychotherapie"
Praktikum Varinate B + Ergänzungsmodul 21 "Psychotherapie" + Ergänzungsbereich "Nichtpsychologisches Nachbarfach (nicht abgeschlossen)
Praktikum Varinate B + Ergänzungsbereich 21 "Psychotherapie" (nicht abgeschlossen) + Ergänzungsmodul "Nichtpsychologisches Nachbarfach

  • Sie möchten Psychotherapeut*in werden:

Sie müssen außer dem Nachweis über Praktikum Variante B (OP + BQT I) noch bestimmte Module belegen. Dies ist in der Studien- und Prüfungsordnung genauer spezifiziert (siehe hier).

Die berufsrechtlichen Voraussetzungen zur Weiterqualifikation zu einem M.Sc. Psychotherapie nach PsychTh-ApprO vom 4. März 2020 sind erfüllt, wenn außer den Pflichtmodulen das Ergänzungsmodul 21, das Praktikumsmodul 18 (Variante B) (Orienterungspraktikum und berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT1)) belegt wurden.

Zwingend erforderlich:
Variante B (OP + BQT I) + Ergänzungsmodul 21 "Psychotherapie"

§ 27 Zulassung zum Ergänzungsmodul „Psychotherapie“
(1) Zur Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Approbation gemäß Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Verbindung mit der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) ist das Ergänzungsmodul „Psychotherapie“ anstelle des oder zusätzlich zum Ergänzungsmodul „Nachbarfach“ zu absolvieren. Im Ergänzungsmodul „Psychotherapie“ sind die in der Anlage aufgeführten Prüfungsleistungen zu erbringen, welche die in Anlage 1 und in den §§ 13 bis 15 genannten Inhalte der PsychThApprO vermitteln. Eine Kompensation durch nicht dem Modul zugeordnete Lehrveranstaltungen ist ausgeschlossen. Im Ergänzungsbereich sind insgesamt 3 ECTS-Credits im Gebiet der Schlüsselqualifikationen zu erbringen.

Darf ich zusätzlich freiwillige Praktika absolvieren?

Natürlich sind darüber hinaus weitere, freiwillige Praktika möglich.

Für freiwillige Teil- oder Vollzeit-Praktika, die drei Monate oder länger absolviert werden, können Studierende ein Urlaubssemester beim Studierenden Service Zentrum (SSZ) beantragen.

Freiwillige Auslandspraktika:
Eine finanzielle Förderung bis zu 750 Euro pro Monat für Auslandspraktika in Europa oder weltweit können Sie von KOOR/BEST erhalten.
Gerne verbuchen wir Ihnen Ihr freiwilliges Auslandspraktikum nach dem Aufenthalt in ZEuS. Bitte stellen Sie den Online Antrag hier.

Formulare zum Download und online Ausfüllen

Variante A "Berufs-/Forschungspraktikum" (allgemeines psychologisches Praktikum), Modul 17:

VOR Praktikumsantritt: Berufs- oder Forschungspraktikum (Modul 17) - Formulare für Profil "Psychologie"

NACH Praktikumsende: Berufs- oder Forschungspraktikum (Modul 17) - Formulare für Profil "Psychologie"

Variante B "klinisch psychotherapeutisches Praktikum", Modul 18:

1. Orientierungspraktikum (Teilleistung Modul 18): Formulare für Profil "Psychotherapie"

2. Berufsqualifizierende Tätigkeit 1 (Teilleistung Modul 18): Formulare für Profil "Psychotherapie"

Hinweis:

Studierende, die im dreijährigen B. Sc. Psychologie mit dem Profil "Psychologie" studieren, können auswählen, ob sie das psychologische Praktikum (Modul 17: Berufs- und/oder Forschungspraktikum) oder / und das klinisch-psychotherapeutische Praktikum (Modul 18: Orientierungspraktikum + BQT1) mit jeweils 13 ECTS absolvieren möchten. Es steht Ihnen frei das Ergänzungsmodul 20 "Nichtpsychologisches Nachbarfach" und/oder das Ergänzungsmodul 21 "Psychotherapie" zu absolvieren.

WICHTIG:

Falls Sie sich für den konsekutiven "Master-Studiengang mit Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie" qualifizieren wollen, der den weiteren psychotherapeutischen Qualifikationsweg ermöglicht, müssen Sie an der Uni Konstanz das Ergängzungsmodul 21 "Psychotherapie", welches zusammen mit den klinisch-psychotherapeutischen Praktika (Modul 18: Orientierungspraktikum + Berufsqualifizierende Tätigkeit I) die Vorgaben der Approbationsordnung des neuen Psychotherapeutengesetzes erfüllt, absolvieren.