Pflichtpraktikum im 4-jährigen B. Sc. Psychologie (BPO2012)

Planen Sie, ein Pflichtpraktikum im In- oder Ausland zu absolvieren? Wollen Sie ein Pflichtpraktikum genehmigen oder ein abgeleistetes Pflichtpraktikum anerkennen lassen? Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen.

Das Pflichtpraktikum ist im 5. Fachsemester vorgesehen. Das Praktikum muss sechs Monate (26 Wochen) am Stück in Vollzeitbeschäftigung abgeleistet werden. Eine Teilung des Praktikums in zweimal 3 Monate (2x13 Wochen) ist möglich.
Inhalt, Art und Dauer des Praktikums sind in der Studien- und Prüfungsordnung (BPO 2012) vorgegeben.
Während des 26-wöchigen Pflichtpraktikums erhalten Sie wichtige Einblicke in die Berufswelt und können Ihr theoretisches Wissen in der Praxis anwenden und können Ihr theoretisches Wissen in der Praxis anwenden und vertiefen.

Achtung: Gem. § 12 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Konstanz dürfen Studierende sich für das Pflichtpraktikum nicht beurlauben lassen, weil es sich um eine praktische Tätigkeit handelt, die in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist und in der Regelstudienzeit berücksichtigt ist.

Um ein Praktikum als Pflichtpraktikum anerkennen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

- Zeitraum: 26 Wochen bzw. 2x13 Wochen
- Umfang: Vollzeit
- Betreuung durch Diplom- oder Masterpsycholog*in (mindestens 2 Stunden die Woche)
- Ausübung psychologischer Tätigkeiten während des Praktikums.

Auf diesen Seiten können Sie sich über das Praktikumsprogramm informieren und hilfreiche Informationen über den Ablauf, die notwendigen Fristen und Formulare finden.

Drei Monate vor Antritt Ihres Praktikums

Praktikumsantrag

  • Für jedes Praktikum - auch Teilpraktikum - ist ein gesonderter Antrag auf Genehmigung des Praktikums zu stellen.
  • Spätestens drei Monate vor Praktikumsbeginn ist dieser mit dem Online-Formular «Antrag auf Genehmigung Ihres Vollzeit-Pflichtpraktikums» bei der Praktikumskoordination einzureichen. Zudem muss die Praktikumsvereinbarung hochgeladen werden. Bei firmeneigenem Vertrag muss zusätzlich eine Praktikumsbestätigung hochgeladen werden.
  • Nach Prüfung der Anforderungskriterien erfolgt eine E-Mail-Benachrichtigung.
  • Hinweis: Wurde die Frist verpasst, kann der Antrag notfalls auch nachgereicht werden. Bei verspätetem Eingang des Praktikumsantrags gehen Sie jedoch das Risiko ein, dass Ihr bereits begonnenes Praktikum den Anforderungskriterien nicht standhält und deshalb abgelehnt wird. Bei verspätetem Eingang des Praktikumsantrags geht das Risiko einer Ablehnung eines bereits begonnenen Praktikums zu Lasten der Studierenden!

Während des Praktikums

Anmeldefristen des Pflichtpraktikums auf ZEuS

WiSe: 01.10. - 31.03.
SoSe: 01.04. - 30.09.

Hier finden Sie eine Anleitung zur Anmeldung Ihres Pflichtpraktikums auf ZEuS.

Hinweis: Selbst wenn Sie zwei Teilpraktika absolvieren, dürfen Sie das Praktikum nur einmal in ZEuS anmelden. Geben Sie dazu bitte nur die Daten (Zeitraum von-bis) des ersten Teilpraktikums an. Die Daten des zweiten Teilpraktikums werden vom Prüfungssekretariat eingetragen

Nach dem Praktikum

Anerkennung der Praktikumsleistung

  • Nachdem das Praktikum vollumfänglich – insgesamt 26 Wochen – absolviert wurde, ist ein Online-Fragebogen auszufüllen.
    Hinweis: Sollten Sie Ihr Praktikum in zwei Teilpraktika aufgliedern, so ist für jedes Teilpraktikum ein separater Fragebogen auszufüllen.
  • Nach Beendigung Ihres Praktikums können Sie die Anerkennung Ihrer Praktikumsleistung aus dem In- oder Ausland über unser Onlineformular beantragen.
  • Bitte füllen Sie das Online-Anerkennungsformular aus, laden Sie eine PDF-Datei Ihres Praktikumsnachweises hoch, sowie die Einverständniserklärung zur Datennutzung. Schicken Sie dann den Online-Antrag ab!
  • Bitte reichen Sie alle Original Dokumente zeitnah per Post bei uns ein.
  • Hinweis: Wird das Praktikum an mehreren Institutionen absolviert, müssen die genannten Unterlagen für jedes einzelne Teilpraktikum erstellt bzw. eingeholt werden. Erst nachdem alle Praktikumswochen absolviert wurden, können die Unterlagen aller Teilpraktika zusammen eingereicht werden.
  • Wir melden uns anschließend umgehend bei Ihnen und veranlassen die Übertragung Ihrer ECTS auf Ihr ZEuS-Konto.

FAQs

Häufige Fragen zum Pflichtpraktikum im vierjährigen BA-Studiengang Psychologie (BPO 2012)

Allgemeine Fragen zum Praktikum

Warum sechs Monate Pflichtpraktikum?

Eine sechsmonatige (26-wöchige) Beschäftigung bietet der Praktikumskraft den Vorteil, ein Unternehmen nicht nur als Beobachter in einer Momentaufnahme kennen zu lernen, sondern nach abgeschlossener Einarbeitungsphase ein gewisses Maß an Routine zu entwickeln und etwas Berufsalltag zu erleben. Das Praktikum darf aber auch in zwei dreimonatige Praktika aufgeteilt werden. Dies erhöht die Vielseitigkeit der Eindrücke, verringert jedoch die "Realitätsnähe" zur tatsächlichen Berufsausübung. Drei Monate (13 Wochen) können ausreichen, ein Berufsfeld kennen zu lernen, es fehlt aber die Routine, welche ein späteres Berufsleben bestimmt.

Bei welchen Unternehmen kann ich mein Pflichtpraktikum ableisten?

Der Zweck des Praktikums ist es, ein psychologisches Tätigkeitsfeld kennen zu lernen, d.h. es sollten entsprechende (psychologische) Aufgaben bearbeitet werden. Prinzipiell ist jede Einrichtung oder Organisation als praktikumsgebende Institution geeignet, die die Betreuung durch eine/n Diplom- oder Master-Psychologin/en ermöglicht und eine sechsmonatige (bzw. bei Aufteilung des Praktikums dreizehnwöchige) Vollzeit-Beschäftigung gewährleistet.

Wann findet das Praktikum statt?

Im 4-jährigen Bachelorstudiengang ist das Praktikum im 5. Semester vorgesehen.

Wie lange dauert das Praktikum?

Das Praktikum muss sechs Monate (26 Wochen) am Stück in Vollzeitbeschäftigung abgeleistet werden. Eine Teilung des Praktikums in zweimal 3 Monate (13 Wochen) ist möglich.

In der Regel muss das Praktikum in Vollzeit abgeleistet werden. Sonderregelungen gibt es z.B. für Eltern mit kleinen Kindern. Wenn dies bei Ihnen zutrifft oder ein anderer dringender Grund eine Ableistung in Teilzeit gebietet, sprechen Sie bitte mit der Praktikumskoordination. Danach können Sie einen Antrag an den Ständigen Prüfungsausschuss Psychologie stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Praktikum findet im 5. Semester des Bachelorstudiums statt.

Entsprechend frühzeitig sollten Sie sich um einen Praktikumsplatz bemühen. Wir empfehlen die Bewerbung mindestens ein Semester vor geplantem Praktikums-Antritt.

Drei Monate vor Antritt des Praktikums müssen Sie den Praktikumsvertrag bei der Praktikumskoordination genehmigen lassen und beim Praktikumsbeginn das Praktikum über ZEuS anmelden.

Nach Abschluss des Praktikums bzw. der zwei Teilpraktika reichen Sie Ihre Original Praktikumsnachweise und die Original Einverständniserklärungen Ihrer Praxiseinrichtungen bei der Praktikumskoordination ein. Das Ausfüllen der Online-Fragebögen (Praktikumsberichte) ist verpflichtend: Deadline für die Unterlagen ist immer spätestens 4 Wochen vor Ende der Anmeldefrist für Ihre letzte Abschlussprüfung! Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Unterlagen direkt nach Beendigung Ihres Praktikums einzureichen.

Kann ich mich für das Praktikum beurlauben lassen?

Nein.

Das Pflichtpraktikum ist fester Bestandteil des Bachelor-Studiums (siehe Studien- und Prüfungsordnung BPO2012 mit der Kennziffer B 8.1). 
Gemäß der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Konstanz (§ 12) dürfen Sie sich für das Praxissemester nicht beurlauben lassen, weil es sich um eine praktische Tätigkeit handelt, die in der Prüfungsordnung des Studiengangs vorgeschrieben und in der Regelstudienzeit berücksichtigt ist.

Darf ich im Praxissemester Klausuren schreiben?

Ja, sie können auch während des Praxissemesters Klausuren mitschreiben und an Seminaren (z. Bsp. Blockseminaren) teilnehmen, wenn Sie das zeitlich mit Ihrem Praktikum vereinbaren können. Ihre Praxiseinrichtung kann (muss aber nicht!) Sie während des Praktikums auch stundenweise von der Arbeit freistellen, damit Sie an Seminaren/Klausuren teilnehmen können. Trotzdem muss das Praktikum natürlich in Vollzeit abgeleistet werden.

Vorbereitungsphase vor dem Praktikum

Wann sollte ich mit der Suche nach einem Praktikumsplatz beginnen?

Damit Sie im fünften Semester nicht ohne Praktikumsplatz dastehen, sollten Sie mindestens ein Semester und bis zu ein Jahr vor geplantem Praktikumsantritt damit beginnen, sich auf für Sie interessante Stellen zu bewerben.

Wo finde ich Praktikumsplätze?

Es ist die Aufgabe jeder/s Studierenden sich ihren/seinen Praktikumsplatz selbst zu organisieren. Informationen und Stellenangebote für Praktika finden Sie z.B.

  • auf unserer Homepage unter Praktikumsausschreibungen.
  • in der Praktikumsdatenbank
  • in Internet-Stellenbörsen
  • beim Career-Service der Uni Konstanz
  • weitere Ideen und Kontakte bekommen Sie bei der Vortragsreihe "Berufsperspektiven für Psychologinnen/Psychologen"

Kann ich die die Praktikumsberichte der vergangenen Jahrgänge lesen?

Ja.

Hier finden Sie den Link zu unserer Praktikumsdatenbank.

Wenn Sie konkrete Vorstellungen bzgl. Arbeitsfeld oder Region haben, können Sie in der Praktikumsdatenbank gezielt nach Berichten suchen. Sie müssen sich dafür einloggen. Die Berichte sind anonymisiert.

Wie melde ich mein Praktikum am Fachbereich Psychologie an?

Wenn Sie eine praktikumsgebende Institution gefunden haben, kommen Sie bitte mit der ausgefüllten Praktikumsvereinbarung (3-fache Ausfertigung - 1x Original und 2 Kopien) in die Sprechstunde oder übersenden die Praktikumsvereinbarung per E-Mail an die/den Praktikumsbeauftragte/n.

Gerne können Sie auch unser Online-Anmeldeformular verwenden, um Ihren Antrag auf Genehmigung zu stellen.
Für jedes Praktikum – auch Teilpraktikum - ist ein Praktikumsantrag zu stellen. Spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn ist dieser mit dem Formular «Praktikumsantrag» online bei der Praktikumskoordination Psychologie einzureichen

Bitte achten Sie darauf, dass die Kriterien des Pflichtpraktikums erfüllt sind. Diese sind:

  • 6 Monate (26 Wochen) Vollzeitbeschäftigung (bzw. 2 mal 13 Wochen). Bitte benutzen Sie einen Datumsrechner aus dem Internet.
  • Betreuung durch eine/n Diplom-/MasterpsychologIn
  • Ausführung psychologischer Tätigkeiten

Nach Prüfung der Anforderungskriterien erfolgt eine E-Mail-Benachrichtigung. Bei verspätetem Eingang des Praktikumsantrags geht das Risiko einer Ablehnung eines bereits begonnenen Praktikums zu Lasten der Studierenden.

In Sonderfällen (z.B. der Anerkennung bisher abgeleisteter Praktika) muss ein Antrag an den Ständigen Prüfungsausschuss Psychologie (StPA) gestellt werden. Hierzu können Sie sich von der Praktikumsbeauftragten beraten lassen.

Kann ich auch einen firmeneigenen Praktikumsvertrag verwenden?

Es wird empfohlen, die Vertragsvorlage der Universität zu verwenden. Alternativ kann aber auch ein firmeneigener Praktikumsvertrag verwendet werden, wenn daraus deutlich wird, dass die Kriterien zur Anerkennung des Pflichtpraktikums erfüllt sind. Zu bedenken ist dabei aber, dass die/der Praktikumsbeauftragte dann weniger Einflussmöglichkeiten hat, sollte es zu Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Praktikum kommen.

Falls in dem firmeneigenen Praktikumsvertrag erforderliche Angaben fehlen (wie z.B. Name der/des Diplompsycholog*in, Beschreibung der psychologischen Tätigkeiten), muss vom Praktikumsgeber zusätzlich eine Praktikumsbestätigung ausgefüllt werden. Bitte verwenden Sie dafür die Vorlage der Universität.

Kann ich von meinem bereits unterschriebenen Praktikumsvertrag zurücktreten?

Bitte beachten Sie, dass der Praktikumsvertrag, wenn er einmal unterschrieben ist, rechtlich bindend ist. Eine Kündigung kann nur aus schwerwiegenden Gründen erfolgen und muss dem Arbeitsrecht entsprechen. Wenn Sie beispielsweise noch auf eine Rückmeldung auf Ihre Bewerbung bei einer Stelle warten, die Ihnen besser gefallen würde, ist es nicht ratsam bereits bei einer anderen Institution den Vertrag zu unterschreiben. Viele Praktikumsgeber planen ihre Praktikumskräfte frühzeitig in die Arbeitsabläufe ein, daher ist eine kurzfristige Kündigung für sie mit Schwierigkeiten verbunden. 

Bitte bedenken Sie dies, bevor Sie Ihren Praktikumsvertrag unterschreiben.

Was ist bei Auslandspraktika zu beachten?

Wenn Sie ein Auslandspraktikum absolvieren möchten, fangen Sie am Besten frühzeitig mit der Planung an (1 Jahr im Voraus).

Studierende und Graduierte, die ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren möchten, haben die Möglichkeit sich für eine Erasmus+ Praktika Förderung zu bewerben.

Während des Praktikums

ZEuS-Anmeldung! Wie melde ich mein (Teil-)Praktikum auf ZEuS an?

Bitte melden Sie Ihr Pflichtpraktikum bei ZEuS innerhalb des Semesters an, in dem Sie es absolvieren.

Die Anmeldung für das Praktikum bei Zeus ist ganzjährig geöffnet.
WiSe: 01.10. - 31.03.
SoSe: 01.04. - 30.09.

Hier finden Sie eine Anleitung zur Anmeldung Ihres Pflichtpraktikums auf ZEuS.

Selbst wenn Sie zwei Teilpraktika absolvieren, dürfen Sie das Praktikum nur einmal in ZEuS anmelden. Geben Sie dazu bitte nur die Daten (Zeitraum von-bis) des ersten Teilpraktikums an. Die Daten des zweiten Teilpraktikums werden vom Prüfungssekretariat eingetragen.

Kann ich meine Praktikumsstelle wechseln?

Ein Wechsel des Praktikumsplatzes ist nur ausnahmsweise bei Schwierigkeiten mit der Praxiseinrichtung möglich. Es muss dann ein schneller Übergang (innerhalb von zwei Wochen) in ein Anschlusspraktikum gewährleistet sein. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte an die Praktikumskoordination.

Muss ich im Praxissemester den Semesterbeitrag zahlen?

Ja. Eine Rückerstattung des Semesterbeitrags für die Dauer des Praktikums ist nicht mehr möglich.

Anerkennung des abgeleisteten Praktikums

Wie kann ich mein Praktikum anrechnen lassen?

Nachdem das Praktikum vollumfänglich – in Summe 26 Praktikumswochen – absolviert wurde, ist

  • eine «Praktikumsnachweis» und
  • eine «Einverständniserklärung zur Datennutzung»

online als PDF bei der Praktikumskoordination Psychologie einzureichen. Die Original Praktikumsbescheinigung und die Original Einverständniserklärung sind zusätzlich per Post bei der Praktikumskoordination einzureichen.

Das absolvierte Praktikum ist in der Praktikadatenbank durch ein Online-Fragebogen zu erfassen.

--

Zusammenfassung:

1. Online-Praktikumsfragebogen
- Bitte füllen Sie den Online-Praktikumsfragebogen vollständig aus.
- Um den Praktikumfragebogen ausfüllen zu können, müssen Sie sich auf der Internetseite der Universität mit Ihrem (Email-)Benutzernamen und Passwort einloggen (ganz oben rechts).

2. Original-Anerkennungsbogen (Praktikumsnachweis)
Um die Credits für das abgeleistete Praktikum zu erhalten, benötigen Sie einen Nachweis der Institution, in der Sie Ihr Praktikum absolviert haben.

3. Original Einverständniserklärung der praktikumgebenden Institution
Bitte geben Sie zusätzlich auch die Einverständniserklärung zur Datennutzung ab. Diese wird benötigt, um die Kontaktdaten der praktikumsgebenden Institution und den Inhalt des Fragebogens datenschutzrechtlich korrekt veröffentlichen zu dürfen.

Hinweis
Es werden nur vollständige Unterlagen bearbeitet. Bitte beantragen Sie Ihre Anerkennung über unser Onlineformular. Nach erfolgreicher Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen (Online-Fragebogen, Original Praktikumsnachweis und Original Einverständniserklärung) wird das Praktikum als «Bestanden mit 30 ECTS» verbucht.

Einreichungsfrist
Die Frist zur Einreichung der Unterlagen ist immer spätestens 4 Wochen vor Ende der Anmeldefrist für Ihre letzte Abschlussprüfung! Wir empfehlen Ihnen aber, die notwendigen Unterlagen unmittelbar nach Beendigung Ihres Praktikums einzureichen.

Wie kann ich meine Teilpraktika anrechnen lassen?

Hinweis: Wird das Praktikum an mehreren Institutionen absolviert, müssen die genannten Unterlagen für jedes einzelne Teilpraktikum erstellt bzw. eingeholt werden. Erst nachdem alle 26 Praktikumswochen geleistet wurden, können die Unterlagen aller Teilpraktika zusammen eingereicht werden.

Für jedes Teilpraktikum ist in der Praktikadatenbank ein Online-Fragebogen zu erfassen.

Nachdem Ihre Praktika vollumfänglich – in Summe 26 Praktikumswochen (Gesamtpraktikumszeit) – absolviert wurden, ist jeweils für jedes Teilpraktikum

  • eine «Praktikumsnachweis» und
  • eine «Einverständniserklärung zur Datennutzung»

online als PDF bei der Praktikumskoordination Psychologie einzureichen. Die Original Praktikumsbescheinigungen und die Original Einverständniserklärungen sind zusätzlich per Post bei der Praktikumskoordination einzureichen.

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Überblick:

1. Online-Praktikumsfragebogen
- Bitte beachten Sie: Wenn Sie zwei 13-wöchige Teilpraktika absolviert haben, füllen Sie bitte den Online-Praktikumsfragebogen gesondert für jedes Teilpraktikum aus.
- Um den Praktikumsfragebogen ausfüllen zu können, müssen Sie sich auf der Internetseite der Universität mit Ihrem (Email-)Benutzernamen und Passwort einloggen (ganz oben rechts).

2. Original-Anerkennungsbogen (Praktikumsnachweis)
Sie benötigen einen Nachweis der Organisation, in der Sie Ihr Praktikum absolviert haben. Die Dokumente müssen für jedes einzelne Teilpraktikum erstellt bzw. eingeholt werden.

3. Original Einverständniserklärung der praktikumgebenden Institution
Bitte geben Sie zusätzlich auch die Einverständniserklärung zur Datennutzung ab. Diese wird benötigt, um die Kontaktdaten der praktikumsgebenden Institution und den Inhalt des Fragebogens datenschutzrechtlich korrekt veröffentlichen zu dürfen. Die Einverständniserklärungen müssen für jedes einzelne Teilpraktikum erstellt bzw. eingeholt werden.

Hinweis
Es werden nur vollständige Unterlagen bearbeitet. Bitte beantragen Sie Ihre Anerkennung über unser Onlineformular. Nach erfolgreicher Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen (Online-Fragebögen, Original Praktikumsnachweise und Original Einverständniserklärungen) wird das Praktikum als «Bestanden mit 30 ECTS» verbucht.

Einreichungsfrist
Die Frist zur Einreichung der Unterlagen ist immer spätestens 4 Wochen vor Ende der Anmeldefrist für Ihre letzte Abschlussprüfung! Wir empfehlen Ihnen aber, die notwendigen Unterlagen unmittelbar nach Beendigung Ihres Praktikums einzureichen.