Pflichtpraktikum im 3.-j. BSc Psychologie mit dem Profil "Psychotherapie" (BPO 2021)

Psychotherapeutische Praktika

Planen Sie, ein verpflichtendes (klinisch) psychotherapeutisches Praktikum im Inland oder deutschsprachigen Ausland zu absolvieren? Wollen Sie ein Pflichtpraktikum genehmigen oder ein abgeleistetes Pflichtpraktikum anerkennen lassen? Auf dieser Seite finden Studierende des 3-j. B. Sc. Studiengangs Psychologie mit dem Profil "Psychotherapie" detaillierte Informationen.

Hinweis

Zur Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Approbation gemäß Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Verbindung mit der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) ist das Praktikum „Psychotherapie“ zu absolvieren.

FAQs - Häufig gestellte Fragen zum Pflichtpraktikum im 3-j. BSc Psychologie Studiengang mit dem Profil "Psychotherapie"

Warum ein Praktikum?

Pflichtpraktika sind zentraler Bestandteil des Studienplans. Durch sie werden Kontakte zu Kliniken und ambulanten Einrichtungen, psychologischen Beratungsstellen sowie anderen Institutionen und Organisationen der psychologischen Anwendungspraxis gepflegt und ausgebaut.

Sie wollen mehr erfahren? Besuchen Sie gerne unsere Vortragsreihe "Berufsperspektiven für Psycholog*innen". Hier erwarten Sie spannende Vorträge, vertiefende Einblicke und persönliche Kontakte zu Einrichtungen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Den allgemeinen Veranstaltungskalender des Fachbereich Psychologie finden Sie hier.

Wer ist meine Ansprechperson?

Alle allgemeinen und speziellen Fragen richten Sie bitte per E-Mail an die Referentin für Praktikums- und Auslandsangelegenheiten am Fachbereich Psychologie.

Wo kann ich meine Bescheinigung über die Praktikumspflicht herunterladen? Woher erhalte ich meine Immatrikulationsbescheinigung?

Sie brauchen für eine Bewerbung oder Ihren Praktikumsplatz eine Bestätigung, dass Sie ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen?
Eine solche Bescheinigung finden Sie auf ZEuS.

Anleitung:

  1. Im ZEuS Account anmelden
  2. "Mein Studium"
  3. "Studienservice"
  4. "Bescheide/Bescheinigungen"
    • rechts unten "Pflichtpraktikumsbescheinigung alle" anklicken zum automatischen Download

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  4. "Bescheide/Bescheinigungen"
    • "Immatrikulationsbescheinigung" anklicken zum automatischen Download

Muss ich mich für das Praktikumsmodul in Zeus anmelden?

Nein. Studierende müssen Ihre Praktika nicht in Zeus anmelden.

Die Praktikumsbeauftragte erfasst die Studierenden manuell mit dem Bestehen.

Wann findet das Praktikum "Psychotherapie" statt? Was sind die Kriterien?

Zur Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Approbation gemäß Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Verbindung mit der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) ist das Praktikum „Psychotherapie“ zu absolvieren.

Informationen zum Praktikum „Psychotherapie“ im 3-jährigen B.Sc. Psychologie

Zur Qualifikation für den konsekutiven Studiengang M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ist im B.Sc. Psychologie mit 3-jähriger Regelstudienzeit ein Praktikum „Psychotherapie“ zu absolvieren. Dieses umfasst

  • ein „Orientierungspraktikum“ gemäß §14 PsychThApprO im Umfang von mindesten 150 Arbeitsstunden (ca. 4 Wochen in Vollzeit) und 5 ECTS sowie
  • die „Berufsqualifizierende Tätigkeit 1: Einstieg in die Praxis der Psychotherapie“ (BQT1) gemäß §15 PsychThApprO im Umfang von mindestens 240 Arbeitsstunden (mehr als 6 Wochen in Vollzeit) und 8 ECTS.

Die Praktika sind i.d.R. in Vollzeit zu absolvieren, bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend. Studierende, die Ihre Praktika in Teilzeit absolvieren möchten, müssen einen Antrag an den StPA stellen. Dieser wird idR genehmigt.
Es wird empfohlen, das Orientierungspraktikum und BQT 1 in unmittelbarer zeitlicher Abfolge zu absolvieren. Das Orientierungspraktikum muss stets vor der BQT1 absolviert werden.

Achtung: Zeitliche Reihenfolge beachten!

Die Regelungen zum Pflichtpraktikum entnehmen Sie bitte direkt § 23 BPO 2021 und der Approbationsordnung (insbesondere §§ 14 und 15 PsychThApprO).

Zu Ihrer Kenntnis sind die Rahmenbedingungen der Praktika im Folgenden zusammengefasst:

1. Orientierungspraktikum (§14 PsychThApprO iVm §23 BPO2021)
Das Orientierungspraktikum umfasst mindestens 150 Arbeitsstunden in einem zusammenhängenden Praktikum.
Im Rahmen des Praktikums werden

  • erste praktische Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung erworben,
  • erste Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Patientenversorgung gewährt,
  • grundlegende Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie strukturelle Maßnahmen zur Patientensicherheit gezeigt.
  • Die praktikumsgebende Einrichtung hat die nachfolgenden Kriterien zu erfüllen:
  • Es handelt sich um eine interdisziplinäre Einrichtung der Gesundheitsversorgung oder eine andere Einrichtung, in der Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden.
  • Zum Zeitpunkt des Praktikums ist in der Einrichtung ein/e approbierte/r
    • Psychotherapeut*in
    • Psychologische*r Psychotherapeut*in
    • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in

tätig, der/die inhaltlich und qualitätssichernd für die Ausgestaltung und das Monitoring der Praktikumstätigkeit verantwortlich ist.

  • Bitte Kopie der Approbationsurkunde der qualifizierten Fachperson einreichen oder einen Internetnachweis, der die Qualifikation aufweist.
    Hinweis: ausgeschlossen sind Betreuer*innen ohne psychotherapeutische Approbation gemäß PsychThG, z.B. Heilpraktiker*innen für Psychotherapie, ärztliche Psychotherapeut*innen (z.B. Fachärzte), systemische Therapeut*innen, Neuropsycholog*innen.
  • Achtung: Die Betreuung und Anleitung im deutschsprachigen Ausland - z.B. in der Klinik Münsterlingen, Schweiz - muss durch eine/n in Deutschland approbierte/n psychologischen Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen durchgeführt werden, der auf der Station bzw. in der Abteilung tätig ist.

2. „Berufsqualifizierende Tätigkeit 1 – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie“ (BQT 1) gemäß §14 PsychThApprO

Das Praktikum „BQT 1“ umfasst mindestens 240 Arbeitsstunden in einem zusammenhängenden Praktikum.

Im Rahmen des Praktikums werden

  • erste praktische Erfahrungen in spezifischen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung erworben,
  • grundlegende Einblicke in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung vermittelt,
  • die studierende Person befähigt
    • die Rahmenbedingungen der und die Aufgabenverteilung in der interdisziplinären Zusammenarbeit zu erkennen und entsprechend der Aufgabenverteilung angemessen mit den verschiedenen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten sowie
    • grundlegende Kompetenzen in der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten sowie mit anderen beteiligten Personen oder Berufsgruppen zu entwickeln und anzuwenden.

Die praktikumsgebende Einrichtung hat die nachfolgenden Kriterien zu erfüllen:

  • Es handelt sich um
  1. eine Einrichtung der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung,
  2. eine Einrichtung der Prävention oder Rehabilitation, die mit den in 1. genannten Einrichtungen vergleichbar ist,
  3. eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen oder
  4. einen sonstigen Bereich der institutionellen Versorgung.
  • Zum Zeitpunkt des Praktikums ist in der Einrichtung ein/e approbierte/r
    • Psychotherapeut*in
    • Psychologische*r Psychotherapeut*in
    • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in

tätig, der/die inhaltlich und qualitätssichernd für die Ausgestaltung und das Monitoring der Praktikumstätigkeit verantwortlich ist.

  • Bitte Kopie der Approbationsurkunde der qualifizierten Fachperson einreichen oder einen Internetnachweis, der die Qualifikation aufweist.
    Hinweis: ausgeschlossen sind Betreuer*innen ohne psychotherapeutische Approbation gemäß PsychThG, z.B. Heilpraktiker*innen für Psychotherapie, ärztliche Psychotherapeut*innen (z.B. Fachärzte), systemische Therapeut*innen, Neuropsycholog*innen.
  • Achtung: Die Betreuung und Anleitung im deutschsprachigen Ausland - z.B. in der Klinik Münsterlingen, Schweiz - muss durch eine/n in Deutschland approbierte/n psychologischen Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen durchgeführt werden, der auf der Station bzw. in der Abteilung tätig ist.

Hinweis: BQT 1 darf erst abgeleistet werden, nachdem mindestens 60 ECTS-Punkte erworben worden sind und die Anmeldung zur Klausur „Störungslehre“ erfolgt ist.

Zu Ihrer Information:

  1. Psycholog*innen haben Psychologie studiert und einen Diplom- oder Master-Abschluss (manchmal mit einem Schwerpunkt).
  2. Psychologische Psychotherapeut*innen haben ein abgeschlossenes Psychologie-Studium sowie die Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten.
  3. Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen haben ein abgeschlossenes Psychologie-, Pädagogik- oder Soziale Arbeit-Studium und eine vollumfängliche Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.

Wo finde ich die offiziellen Vorschriften zum Pflichtpraktikum?

Alle Fragen zum Inhalt, Länge und Form des Pflichtpraktikums sind in der Studien- und Prüfungserordnung und im Modulhandbuch geregelt. Diese Dokumente finden Sie hier in der aktuellsten Änderungsfassung.

§ 23 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang PSYCHOLOGIE (mit 3-jähriger Regelstudienzeit) in der Fassung vom 29. Juli 2021 und den Änderungen vom 28. Juli 2022 und vom 9. März 2023 besagt folgendes:

§ 23 Praktikum

(1) Als Teil des Bachelor-Studiums ist ein „Berufs- oder Forschungspraktikum“ in Vollzeit oder in Teilzeit zu absolvieren.
Das Praktikum umfasst ca. 390 Stunden mit einer Dauer von mindestens 10 Wochen in Vollzeit und kann in höchstens zwei Teilpraktika von mindestens 4 Wochen aufgeteilt werden. Bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend.
Das „Berufs- und Forschungspraktikum“, das i.d.R. im 4. Fachsemester absolviert werden soll, muss von einer Psychologin/einem Psychologen mit Diplom- oder Masterabschluss angeleitet und betreut sein und vorab vom Fachbereich genehmigt werden.

Zur Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Approbation gemäß Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Verbindung mit der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) ist das Praktikum „Psychotherapie“ anstelle des oder zusätzlich zum „Berufs- oder Forschungspraktikum“ zu absolvieren. Dies ist i.d.R. in Vollzeit abzuleisten und beinhaltet ein „Orientierungspraktikum“ gemäß §14 PsychThApprO im Umfang von mindestens 150 Stunden und einer Dauer von ca. 4 Wochen sowie die „Berufsqualifizierende Tätigkeit 1: Einstieg in die Praxis der Psychotherapie“ gemäß §15PsychThApprO im Umfang von mindestens 240 Stunden und einer Dauer von ca. 6 Wochen. Bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend. Das „Orientierungspraktikum“ und die „Berufsqualifizierende Tätigkeit 1: Einstieg in die Praxis der Psychotherapie“, die i.d.R. im 4. Fachsemester absolviert werden sollen, müssen von einer geeigneten Person gemäß PsychThApprO angeleitet und vorab vom Fachbereich genehmigt werden. Die „Berufsqualifizierende Tätigkeit 1: Einstieg in die Praxis der Psychotherapie“ darf erst abgeleistet werden, nachdem mindestens 60 ECTS-Punkte erworben worden sind und die Anmeldung zur Klausur „Störungslehre“ erfolgt ist.

(2) Einschlägige berufs- oder forschungspraktische Tätigkeiten können auf das Praktikum angerechnet werden.

(3) Für jedes Praktikum ist ein schriftlicher Praktikumsfragebogen zu beantworten.

Welche Praktikumsvariante gem. § 23 Abs. 1 Studien- und Prüfungsordnung soll ich wählen?

Das mindestens 390 St. Pflichtpraktikum ist verpflichtender Teil des B.Sc. Studiengangs Psychologie an der Universität Konstanz.

Es bildet entsprechend Ihren Wünschen entweder den Kern des Moduls 17 (Berufs- oder Forschungspraktikum, sog. allgemeines psychologisches Praktikum) oder / und
des Moduls 18 (Orientierungspraktikum + Berufsqualifizierende Tätigkeit 1, sog. klinisches psychotherapeutisches Praktikum) der B. Sc. Prüfungsordnung 2021 (BPO 2021).

Die Praktikumsvarianten in § 23 Abs. 1 Studien- und Prüfungsordnung unterscheiden sich hinsichtlich der Vorgaben, der Inhalte und der Qualifikation, die Sie damit erreichen:

  • Variante A "Berufs-/Forschungspraktikum" (allgemeines psychologisches Praktikum), Modul 17:
    • Inhalt: allgemein ausgerichtet, große Wahlmöglichkeit
    • Vorgaben: Weit gefasst. Muss von einer Psychologin/einem Psychologen mit Diplom- oder Masterabschluss angeleitet und betreut sein. Ggf. passend zum Schwerpunkt.
    • Qualifikation: Qualifiziert für alle Master außer Schwerpunkt "Klinische"
    • Formulare finden Sie hier
  • Variante B "klinisch psychotherapeutisches Praktikum", Modul 18:
    • Inhalt: Klinisch ausgerichtet. Genaue inhaltliche Vorgaben, vgl. §§ 14 und 15 PsychThApprO
    • Vorgaben: Eng gefasst, u.a. zeitliche Reihenfolge, Einrichtung und Betreuung genauer vorgeschrieben (apporbierte/r PPT oder KJP), vgl. §§ 14 und 15 PsychThApprO
    • Formulare finden Sie hier
    • Qualifikation: Qualifiziert für Master mit "Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie" mit Ziel Approbation und alle andere*
    • Studierende mit Schwerpunkt verlieren ggf. die Bezeichung "mit Schwerpunkt", wenn das Praktikum nicht entsprechend dieses Schwerpunkts absolviert wurde.

Wichtig:

Wenn Sie eine Karriere als Psychotherapeut*in anstreben, müssen Sie ab dem WiSe 20/21 zwingend das Praktikum Variante B "psychotherapeutisches Praktikum" mit Orientierungspraktikum (§ 14 PsychThApprO) + BQT I (§ 15 PsychThApprO) absolvieren und sich dies auch von der Praktikumseinrichtung bestätigen lassen (Formulare finden Sie hier).

Sie haben sich noch nicht entschieden?

Falls Sie noch unsicher sind, ob Sie in die klinische Richtung gehen wollen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  1. Nutzen Sie ein Teilpraktikum von mind. 150 Arbeitsstunden und absolvieren Sie ein klinisches Praktikum. Dies kann Ihnen später als Variante B Orientierungspraktikum, falls Sie sich "pro Klinik" entscheiden, oder als Variante A (allgemeines psychologisches Praktikum) Berufs-/Forschungspraktikum anerkannt werden.
  2. Machen Sie zusätzliche Praktika
  3. Nutzen Sie Nebenjobs oder Ehrenamt, um in andere Bereiche "hineinzuschnuppern".

Kommen Sie bei Unsicherheiten direkt auf die Referentin für Praktikums- und Auslandsangelegenheiten zu.

Darf ich mich für das Praktikum beurlauben lassen?

Gem. § 12 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung dürfen Studierende sich für das Pflichtpraktikum nicht beurlauben lassen, weil es sich um eine praktische Tätigkeit handelt, die in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt ist. Dieses Dokument finden Sie hier in der aktuellsten Änderungsfassung.

Bei welchen Einrichtungen kann ich mein Praktikum "Psychotherapie" ableisten?

Auf unseren Webseiten "aktuelle und permanente Praktikumsausschreibungen" finden Sie konkrete Vorschläge und Listen mit Einrichtungen, die Praktika anbieten oder angeboten haben. Für die Suche und Bewerbung sind Sie grundsätzlich selbst verantwortlich.

Praktikumsberichte ehemaliger Praktikumskräfte können Sie auf unserer Praktikadatenbank einsehen.

Die Studierenden bemühen sich selbstständig um eine Praktikumsstelle, die den Anforderungen der jeweils geltenden Prüfungsordnung und ihren jeweiligen inhaltlichen Interessen entspricht. Die Studierenden melden ihr Praktikum bei der Praktikumskoordination spätestens ein Monat vor Antritt des Praktikums über das korrekte Online-Formular an. In Ausnahmefällen sind auch kürzere Fristen denkbar. Die Formulare sind digital über die Webpages des Fachbereichs verfügbar.

Wichtig: Vor Antritt des Praktikums muss ein Online Antrag auf Genehmigung bei der Praktikumskoordination gestellt werden. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie das Praktikum in der gewünschten Einrichtung durchführen.

Praktikum "Psychotherapie", Modul 18:

Das Praktikum "Psychotherapie" bereitet auf den klinischen Master vor. Es ist in zwei Teilbereiche unterteilt.

  • Orientierungspraktikum:
  1. Interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder
  2. anderen Einrichtungen, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit im Mitelpunkt stehen

In der Einrichtung müssen Psycholog*innen arbeiten und es sollten approbierte Psychotherapeut*innen tätig sein, die die Betreuung übernehmen.

  • Berufsqualifizierende Tätigkeit I
  1. Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder   neurologischen Versorgung oder
  2. Einrichtungen der Prävention oder der Rehabilitation, die mit den unter 1. genannten Einrichtungen vergleichbar sind oder
  3.  Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder
  4. sonstigen Einrichtungen der institutionellen Versorgung.

In der Einrichtung müssen approbierte Psycholog*innen arbeiten, d.h. psychotherapeutische Psychotherapeut*innen und/oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. ACHTUNG: Ausgeschlossen sind Betreuer*innen ohne psychotherapeutische Approbation gemäß PsychThG, z.B. Heilpraktiker*innen für Psychotherapie, systemische Therapeut*innen, Neuropsycholog*innen und ärztliche Psychotherapeut*innen (z.B. Fachärzte). Ärztliche Kolleg*innen, auch Fachärzt*innen Psychotherapie werden NICHT entsprechend anerkannt, da sie über ein anderes Grundstudium verfügen.

Sie können das Orientierunspraktikum und die BQT I in einer (auch zusammenhängend 390 Arbeitsstunden) oder in zwei Einrichtungen (150 Arbeitsstunden + 240 Arbeitsstunden reine Praktikumszeit) absolvieren. Dabei gilt, dass Einrichtungen, die sich für das BQT I qualifizieren automatisch auch für das Orientierungspraktikum geeignet sind. Anders herum gilt das nicht unbedingt.
Wichtig: Urlaubs- und Krankheitstage sowie sonstige Fehlzeiten zählen nicht zu den absolvierten Arbeitsstunden. Das BQT I darf erst ab dem Erreichen einer Mindestanzahl an 60 ECTS absolviert werden. Überdies muss die Vorlesung Störungslehre gehört worden sein und man muss sich für die Klausur Störungslehre angemeldet haben.

  • Eine Liste mit anerkannten Einrichtungen finden Sie auf unserer passwortgeschützten Webseite.
  • Eine Liste mit Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg finden Sie hier.
  • Wegweiser Psychiatrie: Das Verzeichnis gibt einen aktuellen Überblick über die Einrichtungen und Dienste für psychisch Kranke und seelisch Behinderte. Der Wegweiser Psychiatrie ist nach Regionen und Stadt/-Landkreisen gegliedert.
  • Eine Liste mit hessischen stationären Einrichtungen finden Sie hier.

Welchen zeitlichen Umfang und Aufteilung hat das Praktikum "Psychotherapie"?

"Psychotherapeutisches Praktikum", Modul 18:

  1. Umfang: Orientierungspraktikum = min. 150 Arbeitsstunden (die reine Praktikumszeit beträgt also mind. 150 Arbeitsstunden in der Einrichtung) + Online Praktikumsbericht erforderlich.
  2. Umfang: BQT I = mind. 240 Arbeitsstunden (die reine Praktikumszeit beträgt also mind. 240 Arbeitsstunden in der Einrichtung) + Online Praktikumsbericht erforderlich.
  •  Hinweise:
    • Urlaubs- und Krankheitstage sowie sonstige Fehlzeiten zählen nicht zu den absolvierten Arbeitsstunden.
    • OP oder BQT I können nicht weiter unterteilt werden.
    • Die Praktika können in Teilzeit (z.B. studienbegleitend) absolviert werden. Dazu müssen Studierende vorab einen StPA Antrag stellen.
    • Sie können die beiden Praktikumsteile OP und BQT1 in verschiedenen Einrichtungen ableisten, sie können aber auch am Stück (390 Arb.-Std in einer Einrichtung) geleistet werden.
    • Das Orientierungspraktikum muss stets vor der BQT1 absolviert werden.
    • Die Betreuung und Anleitung in der Einrichtung muss durch einen approbierten PPT oder KJP erfolgen.  Ausgeschlossen sind Betreuer*innen ohne psychotherapeutische Approbation gemäß PsychThG, z.B. Heilpraktiker*innen für Psychotherapie,systemische Therapeut*innen, Neuropsycholog*innen, ärztliche Psychotherapeut*innen (z.B. Fachärzte).

Kann ich das Praktikum in Teilzeit absolvieren?

Ja, die Praktika können in Teilzeit abgeleistet werden.

  • Vollzeit bedeutet: Sie arbeiten ca. 40 Arb.-Std/Woche. Bei 150 Arb.-Std. (OP) sind das insgesamt etwa 4 Wochen.
  • Vollzeit bedeutet: Sie arbeiten ca. 40 Arb.-Std/Woche. Bei 240 Arb.-Std. (BQT1) sind das insgesamt 6 Wochen. (240 : 40 = 6 Wochen)
  • Vollzeit bedeutet: Sie arbeiten ca. 38 Arb.-Std/Woche. Bei 240 Arb.-Std. (BQT1) sind das mehr als 6 Wochen. (240 : 38 = 6,3 Wochen)
  • Teilzeit bedeutet: Sie arbeiten nur einige Stunden pro Woche, je nach Absprache mit der Einrichtung. Ihre Praktikumszeit würde sich dann entsprechend verlängern. Denken Sie bitte daran einen Antrag an den StPA Psychologie zu stellen.

Achtung: Urlaubs- und Krankheitstage sowie sonstige Fehlzeiten zählen nicht zu den absolvierten Arbeitsstunden.

Wie kann ich mein Praktikum genehmigen lassen?

Ein Praktikum muss - im Regelfall -  VOR Beginn angemeldet und genehmigt werden.
Die Referentin für Praktikums- und Auslandsangelegenheiten prüft, ob das Praktikum den notwendigen Bedingungen entspricht.

Anmeldung

  1. Finden Sie die korrekte Praktikumsvereinbarung (Vorlage der Uni Konstanz) sowie das korrekte Online Formular " Online Anmeldung eines Praktikums" für das jeweilige Praktikum, dass Sie beantragen wollen (OP + BQT1)?
  2. Lassen Sie die Praktikumsvereinbarung von der/dem betreuenden Psycholog*in / Psychotherapeut*in oder vertretungsbefugten Person mit Unterschrift und Stempel des Unternehmens oder der Einrichtung bestätigen. Sie benötigen die Dokumente im Original (Original handschriftliche Unterschrift). Digitale Unterschriften oder Kopien werden nicht akzeptiert.
  3. Füllen Sie das korrekte Online Anmeldeformular aus und senden Sie dieses online ab mit allen notwendigen Dokumenten.
  4. Reichen Sie die Praktikumsvereinbarung mit den Original Unterschriften bei der Referentin für Praktikums- und Auslandsangelegenheiten in D526 ein. Sie können die Original Dokumente auch per Post schicken (PF34) oder in den gelben Briefkasten gegenüber von D526 einwerfen.

Genehmigung

Der Antrag wird zeitnah bearbeitet und Sie bekommen Ihren Antrag online mit dem Vermerk „genehmigt“ zurück. Die Genehmigung erhalten Sie via E-Mail.

Wie ist der organisatorische Ablauf? Anmeldung, Anerkennung, Verbuchung in ZEuS?

"Klinisch psychotherapeutisches Praktikum", Modul 18

Vor dem Praktikum

  1. Anforderungen für das Praktikum in Erfahrung bringen
  2. Für die Praktikumsvariante entscheiden
  3. Praktikumsplatz finden
  4. Korrekte Praktikumsvereinbarung handschrifltich von der Einrichtung unterschreiben und abstempeln lassen. Achtung: Kopien oder digitale Unterschriften werden nicht akzeptiert. Es ist zwingend die Vorlage der Uni Konstanz zu benutzen.
  5. Korrektes Online Anmeldeformular für das Praktikum ausfüllen (Genehmigungsantrag)
  6. Praktikumsvereinbarung im Original bei der Referentin für Praktikumsangelegenheiten einreichen.

Nach dem Praktikum

  1. Am letzten Tag des Praktikums, korrekte Praktikumsbescheinigung und Einverständniserklärung der Einrichtung zur Unterschrift vorlegen. Achtung: Unterschrift muss handschriftlich erfolgen, bitte auch mit Stempel versehen lassen. Machen Sie für sich eine Kopie der Praktikumsbescheinigung. Achtung: Kopien oder digitale Unterschriften werden nicht akzeptiert. Es ist zwingend die Vorlage der Uni Konstanz zu benutzen.
  2. Reichen Sie die Original Praktikumsnachweise in D526 ein oder werfen Sie diese in den gelben Briefkasten gegenüber von D526 ein. Eine postalische Versendung ist auch möglich (PF34).
  3. Füllen Sie den formalisierten Online Praktikumsbericht aus. Achtung: Verpflichtend für alle Studierende. Berichte können "hidden" gestellt werden.
  4. Füllen Sie das Online Anerkennungsformular aus. Achtung: Alle müssen online die Prüfung und Eintragung des Praktikums beantragen.
  5. Nach Prüfung der Original Dokumente, Online Bericht, Anerkennungsformular wird Ihr Praktikum als "bestanden" in ZEuS eingetragen und Sie werden informiert. Falls etwas feht werden Sie benachrichtigt.

Wo kann ich die Online Praktikumsberichte ausfüllen?

Zum Ausfüllen des Online-Praktikumfragebogens müssen Sie sich auf der Internetseite einloggen (oben links über dem Logo der Universität Konstanz).
Dazu benötigen Sie Ihre Universitäts-Mailadresse (Vorname.Nachname) und -Passwort.

www.psychologie.uni-konstanz.de/studium/bachelor-of-science/pflichtpraktikum/praktikadatenbank-fragebogen/

Sobald Sie sich auf dieser Webseite oben rechts eingeloggt haben (Symbol: "Person"), erscheinen in der Menü-Leiste links zwei neue Unterpunkte:
"Fragebogen" und
"Suche".

Unter Fragebogen können Sie den Online-Praktikumsfragebogen ausfüllen. Bitte füllen Sie bei zwei Teilpraktika für jedes Teilpraktikum jeweils einen eigenen Fragebogen aus. Die ausgefüllten Fragebögen werden dann von der Praktikumskoordination geprüft und bei Vorliegen einer Einverständniserklärung durch die praktikumsgebende Institution zur anonymisierten Einsicht freigeschaltet. Falls die Einverständniserklärung nicht vorliegt, wird der Bericht dauerhaft auf "hidden" gestellt.


Wichtig: Wenn Sie zwei Teilpraktika absolviert haben, füllen Sie bitte den Online-Praktikumsfragebogen gesondert für jedes Teilpraktikum aus.

Hinweis: Der Zugriff ist aus Gründen des Datenschutzes auf Studierende und Mitarbeiter des Fachbereichs Psychologie beschränkt.

Ist eine Äquivalenzanerkennung möglich? Kann ich ein Praktikum vor Studienbeginn absolvieren?

Für das Orientierungspraktikum (150 Arb.-St.) können Sie sich ein Praktikum, dass Sie als Orientierung vor dem Studium geleistet haben, anerkennen lassen. Die Kriterien an die Einrichtung sind genauso, wie wenn das Orientierungspraktikum erst im Studium absolviert wird. Es muss ein StPA Antrag gestellt werden. Jede Anerkennung ist dabei eine Einzelfallprüfung und hängt von den genauen Tätigkeiten ab, die Sie im Praktikum geleistet haben und wer Sie betreut hat. Es können ausschließlich in Deutschland bzw. unter deutschen Recht absolvierte Praktika anerkannt werden!
Achtung: Für das andere Praktikum (BQT I) kann kein vorab geleistetes Praktikum anerkannt werden, da sie bestimmte Voraussetzungen wie z.B. eine Mindest-ECTS-Zahl verlangen.

  • Die erforderlichen Unterlagen sind:
    • StPA Antrag
    • Die Original Bescheinigung der Einrichtung, dass die Bedingungen für das Orientierungspraktikum erfüllt sind (eine Vorlage, die Sie an die Einrichtung schicken können, erhalten Sie von der Referentin für Praktikums- und Auslandsangelegenheiten). Bitte reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original in D526 ein. Mit einer formlosen Aufforderung auf Anerkennung des Orientierungspraktikums. Hier werden die Einrichtungen und ihre Tätigkeiten geprüft. Im Anschluss wird die Anerkennung eingetragen. Sie erhalten dann von der Praktikumsstelle direkt Rückmeldung, sobald das Orientierungspraktikum genehmigt wurde. Wenn es Probleme bei der Anerkennung gibt, melden wir uns bei Ihnen.
    • Online Praktikumsbericht

§ 14 PsychThApprO Abs. 5 besagt: "Praktikumstätigkeiten, die vor dem Beginn des Studiums abgeleistet worden sind, können auf Antrag der studierenden Person von den Hochschulen auf das Orientierungspraktikum angerechnet werden, wenn sie den in den Absätzen 1 bis 3 geregelten Anforderungen inhaltlich entsprechen."

Wie sollen Unterlagen eingereicht werden?

Sie müssen die Unterlagen wie z.B. die Praktikumsvereinbarung, Praktikumsbescheinigung, Einverständniserklärung im ORIGINAL bei der Referentin für Praktikumsangelegenheiten einreichen. Kopien oder digitale Unterschrift werden nicht akzeptiert.

Welcher Master - welches Praktikum?!

Sie fragen sich, welches Praktikum Sie absolvieren müssen, um in den "Psychotherapie-Master" zu kommen?

-> ausschließlich Variante B (Orientierungspraktikum + BQT1)!

D.h. wenn Sie sich aktuell noch nicht sicher sind, ob Sie sich für den "Psychtherapie-Master" entscheiden oder nicht, wählen Sie bitte ein Praktikum, dass die strengeren Auflagen von Variante B ((Orientierungspraktikum + BQT1) erfüllt.

Damit können Sie sich AUCH für die anderen Master bewerben.

****

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie NICHT in den "Psychtherapie-Master" wollen, wählen Sie gerne Praktikum Variante A (sog. allgemeines psychologisches Praktikum / Berufs- und Forschungspraktikum), mit der größeren Freiheit hinsichtlich Einrichtungen, Format und Ausrichtung des Praktikums. Wählen Sie gerne ein Praktikum, welches näher an Ihren persönlichen (Forschungs-)Interessen ist.

Ich will Psychotherapeut*in werden - was muss ich in der Modulwahl zusätzlich zum Praktikum noch beachten?

  • Sie möchten Psychotherapeut*in werden:

Sie müssen außer dem Nachweis über Praktikum Variante B (OP + BQT I) noch bestimmte Module belegen. Dies ist in der Studien- und Prüfungsordnung genauer spezifiziert (siehe hier).

Die berufsrechtlichen Voraussetzungen zur Weiterqualifikation zu einem M.Sc. Psychotherapie nach PsychTh-ApprO vom 4. März 2020 sind erfüllt, wenn außer den Pflichtmodulen das Ergänzungsmodul 21, das Praktikumsmodul 18 (Variante B) (Orienterungspraktikum und berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT1)) belegt wurden.

Zwingend erforderlich:
Variante B (OP + BQT I) + Ergänzungsmodul 21 "Psychotherapie"

§ 27 Zulassung zum Ergänzungsmodul „Psychotherapie“
(1) Zur Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Approbation gemäß Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Verbindung mit der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) ist das Ergänzungsmodul „Psychotherapie“ anstelle des oder zusätzlich zum Ergänzungsmodul „Nachbarfach“ zu absolvieren. Im Ergänzungsmodul „Psychotherapie“ sind die in der Anlage aufgeführten Prüfungsleistungen zu erbringen, welche die in Anlage 1 und in den §§ 13 bis 15 genannten Inhalte der PsychThApprO vermitteln. Eine Kompensation durch nicht dem Modul zugeordnete Lehrveranstaltungen ist ausgeschlossen. Im Ergänzungsbereich sind insgesamt 3 ECTS-Credits im Gebiet der Schlüsselqualifikationen zu erbringen.

Darf ich zusätzlich freiwillige Praktika absolvieren?

Natürlich sind darüber hinaus weitere, freiwillige Praktika möglich.

Für freiwillige Teil- oder Vollzeit-Praktika, die drei Monate oder länger absolviert werden, können Studierende ein Urlaubssemester beim Studierenden Service Zentrum (SSZ) beantragen.

Freiwillige Auslandspraktika:
Eine finanzielle Förderung bis zu 750 Euro pro Monat für Auslandspraktika in Europa oder weltweit können Sie von KOOR/BEST erhalten.
Gerne verbuchen wir Ihnen Ihr freiwilliges Auslandspraktikum nach dem Aufenthalt in ZEuS. Bitte stellen Sie den Online Antrag hier.

Formulare zum Download und online Ausfüllen für das Praktikum "Psychotherapie"

Wie lade ich meinen Notenspiegel aus ZEuS herunter? Wie kann ich in ZEuS einsehen für welche Leistungen ich angemeldet bin?

Sie möchten Ihrer Bewerbung Ihren Notenspiegel mit Verifikationscode (ToR = Transcript of Records) beilegen?
Das Dokument können Sie sich selbständig aus ZEuS herunterladen.

Anleitung zum Download des Notenspiegels:

  1. Im ZEuS Account anmelden
  2. "Mein Studium"
  3. "Leistungen", ganz runter scrollen
  4. "Notenspiegel mit Verifikationscode"

Wie kann ich in ZEuS einsehen für welche Leistungen ich angemeldet bin und in welchem Modul sie angerechnet werden?

Anleitung:

  1. Im ZEuS Account anmelden
  2. "Mein Studium"
  3. "Studienplaner mit Modulplan"
  4. "Psychologie-Bachelor" auswählen und dann die gewünschten Module aufklappen

Hinweis:

Studierende, die im dreijährigen B. Sc. Psychologie mit dem Profil "Psychotherapie" studieren, können zusätzlich zum psychotherapeutischen Praktikum (Modul 18: Orientierungspraktikum + BQT1) das psychologische Praktikum (Modul 17: Berufspraktikum // Forschungspraktikum) absolvieren, wenn sie das möchten.

Studierende, die im dreijährigen B. Sc. Psychologie mit dem Profil "Psychologie" studieren, können auswählen, ob sie das psychologische Praktikum (Modul 17: Berufspraktikum // Forschungspraktikum) oder / und das klinisch-psychotherapeutische Praktikum (Modul 18: Orientierungspraktikum + BQT1) mit jeweils 13 ECTS absolvieren möchten.