Service & Information für Praktikumseinrichtungen

FAQs

Wie kann ich mich mit aktuellen PraktikumsgeberInnen vernetzen?

Wie kann ich mein Praktikumsangebot am Fachbereich bekanntgeben?

Sollten Sie Interesse daran haben, Studierenden des Fachbereichs Psychologie eine Praktikumsstelle anzubieten, senden Sie uns bitte eine Nachricht. Dies kann eine Stellenausschreibung (in Form eines PDFs oder einer Word-Datei) oder auch nur eine kurze E-Mail mit stichwortartigen Angaben zum Praktikumsangebot sein.

Senden Sie Ihr(e) Angebot(e) bitte per E-Mail an folgende Adresse: praktikum.psychologie [at] uni-konstanz.de.

Ihre Nachricht könnte z.B. folgende Punkte beinhalten:

  • Zeitdauer des Praktikums
  • Bewerbungsfrist
  • Kurzbeschreibung der zu erwartenden Tätigkeiten
  • Anforderungen an die Praktikumskräfte
  • eventuelle Konditionen
  • Kontaktmöglichkeiten/Ansprechperson
  • Qualifikationen des/r BetreuerIn (z.B. approbierte PsychotherapeutIn (PP), KJP, PsychologIn)

Ihr Praktikumsangebot wird dann in Folge auf der Webseite des Fachbereichs "aktuelle Praktikaausschreibungen" veröffentlicht.

Hinweis:

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und freuen uns auf eine beiderseitig wertvolle Zusammenarbeit!

Wie lange sollte ein Praktikum dauern?

Die Bachelor-Prüfungsordnung gibt eine Praktikumsdauer von mindestens 150 Arbeitsstunden vor.

Je nach Praktikumsvariante gibt es verschiedene Anforderungen:

  • Variante A "Berufs-/Forschungspraktikum" (allgemeines psychologisches Praktikum):
    • Umfang: insgesamt ca. 390 Stunden
      • mindestens 10-wöchiges Gesamtpraktikum in Vollzeit oder
      • in Form zweier Teilpraktika in Vollzeit (4 + 6 Wochen (ca. 150 Std. + 240 Std.) oder 5 + 5 Wochen (2x ca. 195 Std.)
      • entsprechend länger in Teilzeit, z.B. studienbegleitend
      • Studierende können Ihr Praktikum in verschiedene Institutionen aufteilen. Die Mindeststundenzahl in einer Einrichtung ist hierbei 150 Stunden.
    • Betreuung:
      • durch eine PsychologIn mit Diplom- oder Masterabschluss (inländische oder ausländische Qualifikation möglich)
  • Variante B "psychotherapeutisches Praktikum":
  1. Teilpraktikum Umfang: Orientierungspraktikum = mindestens 150 Arbeitsstunden
  2. Teilpraktikum Umfang: BQT I = mindestens 240 Arbeitsstunden
  •  Hinweise:
    • Urlaubs- und Krankheitstage sowie sonstige Fehlzeiten zählen nicht zu den absolvierten Arbeitsstunden.
    • OP oder BQT I können nicht weiter unterteilt werden.
    • Die Praktika können in Teilzeit (z.B. studienbegleitend) absolviert werden.
    • Studierende dürfen die beiden Praktikumsteile OP und BQT1 in verschiedenen Einrichtungen aber auch am Stück in derselben Einrichtung) absolvieren.
    • Die Betreuung und Anleitung in der Einrichtung muss durch eine*n approbierte*n PPT oder KJP erfolgen. Ausgeschlossen sind BetreuerInnen ohne psychotherapeutische Approbation gemäß PsychThG, z.B. HeilpraktikerInnen für Psychotherapie, systemische TherapeutInnen, NeuropsychologInnen, ärztliche PsychotherapeutInnen (z.B. Fachärzte mit Weiterbildung).
    • Das Orientierungspraktikum muss zeitlich immer vor der BQT1 absolviert werden.

* BQT1 = Berufsqualifizierende Tätigkeit 1

Wie werden Arbeitszeiten und Urlaub geregelt?

Studierende können ihr Praktikum sowohl in Vollzeit oder Teilzeit (wöchentl. Arbeitsumfang nicht weniger als 20%) ableisten.
Urlaubs- und Krankheitstage sowie sonstige Fehlzeiten zählen nicht zu den zu absolvierenden Arbeitsstunden. Krankheits- und Urlaubstage müssen nachgeholt werden.

Muss das Praktikum vergütet werden?

Nein. Der Gesetzgeber schreibt für Pflichtpraktika keine Vergütung vor.

Eine Aufwandsentschädigung hängt ganz von der Absprache zwischen Praktikant*in und Arbeitsstelle ab. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Praktikumskräfte keine Aufwandsentschädigung erhalten. Manche Einrichtungen vergüten Pflichtpraktika mit Beträgen von 300 bis 1500 Euro pro Monat.

Von Seiten des Fachbereichs Psychologie werden Prakikumsgeber*innen keine Vorgaben gemacht.

Wie steht es mit Versicherungen?

Während der Praktikumszeit sind die Studierenden über die Universität Konstanz nicht unfallversichert. Sollte eine Unfallversicherung erwünscht sein, müssen sich die Praktikant*innen selbst darum kümmern. Dies kann in Absprache mit der Praktikumseinrichtung erfolgen. Studierende, die ein Pflichtpraktikum absolvieren sind in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig. Der Fachbereich Psychologie kann bestätigen, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Ein entsprechendes Dokument wird ausgestellt und bei der Praktikumsstelle eingereicht.

Bei Praktika im Ausland können andere Regelungen gelten. Studierende der Universität Konstanz müssen für die Zeit des Praktikums eine Krankenversicherung nachweisen. Gesonderte Zusatzversicherungen für das Ausland sind zwar empfohlen liegen aber im Verantwortungsbereich der Studierenden.

Welche Formulare sind zur Anerkennung des Praktikums nötig?

Es müssen die Vorlagen der Universität Konstanz verwendet werden.

1. Dokumente für Variante 1: allgemeine psychologische Praktika

2. Dokumente für Varinate 2: psychotherapeutische Praktika

Die Studierenden sind informiert und legen den Einrichtungen die entsprechenden Dokumente vor.

Stellt der Fachbereich eine Bestätigung über das Pflichtpraktikum aus?

Ein entsprechendes Dokument wird vom Fachbereich auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Die Studierenden wissen hierüber Bescheid und können sich das Dokument für die entsprechende Praktikumsstelle ausstellen lassen. D.h. für die Praktikumsstelle entsteht hierbei kein zusätzlicher Aufwand.