Anerkennung von freiwilligen Praktikaleistungen oder Forschungsaufenthalten im Ausland

Planen Sie, ein freiwilliges Praktikum im In- oder Ausland zu absolvieren? Oder sind Sie gerade nach Konstanz zurückgekehrt und möchten Ihre im Ausland erbrachte Praktikumleistung anerkennen lassen? Hier finden Sie Informationen zum Anerkennungsprozess.

Vor Antritt Ihres Praktikums im Ausland

Ggf. Förderungs- und Anerkennungsabsprachen, Ausfüllen des Learning Agreements

  • Klären Sie weit im Vorfeld mit der Koordination am International Office und der Ansprechpartnerin bei KOOR/BEST, ob das Praktikum finanziell gefördert werden kann. Erasmus+ fördert zwei- bis zwölfmonatige sowohl freiwillige als auch obligatorische Praktika im europäischen Ausland. Wenn Sie ein Praktikum außerhalb der Erasmus+ Förderregion absolvieren möchten oder Ihr Erasmus+ Kontingent bereits vollständig ausgeschöpft haben, können Sie ein PROMOS-Stipendium in Betracht ziehen. Das Programm fördert Auslandspraktika mit einer Dauer zwischen sechs Wochen und sechs Monaten. Weitere Stipendien, auf die Sie sich für Ihr Auslandspraktikum bewerben können, listet das International Office auf.
  • Es werden nur studienrelevante Praktika anerkannt. Besprechen Sie am besten in den Monaten vor Ihrem Praktikumsantritt mit der Koordination am Fachbereich, ob das Praktikum, das Sie bei Ihrem Prakikumsgeber absolvieren möchten, in Konstanz anerkannt werden kann.
  • Wenn alle Anerkennungsfragen geklärt sind, füllen Sie bitte bei finanziell geförderten Programmen zusätzlich das Learning Agreement aus und kümmern Sie sich um die erforderlichen Unterschriften.

Nach dem freiwilligen Praktikum im In- oder Ausland

Anerkennung der freiwilligen Praktikumsleistung

  • Nach Ihrer Rückkehr können Sie die Anerkennung Ihrer Praktikumsleistung aus dem In- oder Ausland über unser Onlineformular beantragen.
  • Bitte füllen Sie das Onlineformular aus und laden Sie die notwendigen Nachweise hoch (z.B. Learning Agreement und Ihre Praktikumsbescheinigung wie Traineeship Certificate, Praktikumszeugnis o.ä.). Denken Sie daran den Online-Antrag abzuschicken!
  • Wir melden uns anschließend umgehend bei Ihnen und veranlassen die Übertragung auf Ihr ZEuS-Account
    • "entweder im Zusatzqualifikationsbereich (ZQB) unter 88160 Angebot des FB Psychologie" als "Zusätzliche freiwillige Leistungen (ohne Anrechenbarkeit auf die Endnote und die Gesamtcredits)" oder
    • unter dem Konto 66 "Anerkennungen von studiengangbezogenen Auslandsaufenthalten" (ohne Anrechenbarkeit zur Prüfungsordnung, auf die Gesamtnote und die Gesamtcredits).