Schwerpunktlegung im Praktikum + Ergänzungsbereich

Der empfohlene Studienverlauf vom 1. - 6. Semester ist für alle Studierenden identisch, mit Ausnahme der Wahlpflichtbereiche Praktikum und Ergänzungsbereich. Hier besteht jeweils Wahlpflicht zwischen einem nicht-klinischen und einem klinisch-psychotherapeutischen Modul. Sie müssen nur jeweils ein Modul pro Wahlpflichtbereich absolvieren, um den Bachelorstudiengang erfolgreich abzuschließen. Sie können jedoch freiwillig beide Praktika / Ergänzungsmodule absolvieren.


Achtung: Sollten Sie beide Ergänzungsmodule absolvieren, fließt nur die Modulnote des zuerst abgeschlossenen Moduls in die Gesamtnote ein!

Schwerpunkt Psychotherapie (Voraussetzung Qualifikation gem. PsychThApprO)

Voraussetzungen für die Qualifizierung gemäß PsychThAppO

Qualifizierung gemäß PsychThAppO

Zur Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Approbation gem. PsychThApprO sind im 3-jährigen B.Sc. Psychologie das Praktikum Psychotherapie sowie die 4 Seminare des Ergänzungsmoduls Psychotherapie zu absolvieren.

1) Modul 18: Praktikum Psychotherapie (Details)
    Praktikum: Orientierungspraktikum (OP) [4 Wochen; 5 ECTS]
    Praktikum: Berufsqualifizierende Tätigkeit 1 (BQT1) [6 Wochen; 8 ECTS]
    → Empfohlenes Semester: 4. Fachsemester

2) Modul 21: Ergänzungsmodul Psychotherapie
    Seminar: Biologische Psychologie 3 [2 ECTS]
    Seminar: Grundlagen der Pharmakologie [4 ECTS]
    Seminar: Präventive Rehabilitation und Psychotherapeutisches Handeln [2 ECTS]
    Seminar: Berufsethik und Berufsrecht [2 ECTS]
    → Empfohlenes Semester: 5. Fachsemester (wird jeweils nur im WiSe angeboten!)

    Schlüsselqualifikation [3 ECTS]
    →  Schlüsselqualifikation kann in beliebigem Fachsemester absolviert werden

Antrag auf Zulassung zum Ergänzungsmodul Psychotherapie

Antrag auf Zulassung zum Ergänzungsmodul Psychotherapie

Zur Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Approbation gemäß Psychotherapeutengesetz (PsychThG) ist im Studiengang B.Sc. Psychologie mit 3-jähriger Regelstudienzeit das Ergänzungsmodul „Psychotherapie“ zu absolvieren.

Die Anzahl der Plätze im Ergänzungsmodul Psychotherapie ist begrenzt. Für die Vergabe der Plätze findet gemäß § 27 der Studien- und Prüfungsordnung ein Auswahlverfahren statt. Die erfolgt anhand der nach ECTS gewerteten Durchschnittsnote. Antrag auf Zulassung zum Ergänzungsmodul Psychotherapie -- über ZeuS oder in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag an den Ständigen Prüfungsausschuss (StPA)*.

Anträge auf Zulassung zum Ergänzungsmodul Psychotherapie sind vom 01. - 30.09.2023 über das ZEuS Portal (nach Login) einzureichen über "Mein Studium“ -  "Studienplaner mit Modulplan" -  ggf. "BA Psychologie H (PO 2021) 3-jährig" - "400 - Antrag auf Zulassung zum Ergänzungsmodul Psychotherapie" - Hinweis: Bitte das SoSe 2023 auswählen!

Die Antragstellung über ZEuS ist möglich für Studierende, die sich
(A) am Ende ihres vierten oder eines höheren Fachsemesters befinden und
(B) die folgenden Vorlesungsklausuren erfolgreich absolviert haben:

  • Modul 1: Differentielle Psychologie und Persönlichkeitsforschung (Vorlesung/Übung; WiSe)
  • Modul 2: Sozialpsychologie 1 + 2 (Vorlesung WiSe)
  • Modul 3: Wahrnehmung und Kognition (Vorlesung WiSe)
  • Modul 4: Lernen und Gedächtnis (Vorlesung SoSe)
  • Modul 5: Biologische Psychologie 1 (Vorlesung WiSe) + Biologische Psychologie 2 (Vorlesung; SoSe; Gesamtklausur)
  • Modul 7: Statistik 1 (Vorlesung/Übung; WiSe)
  • Modul 7: Statistik 2 (Vorlesung/Übung; SoSe)
  • Modul 8: Methoden und Geschichte der Psychologie (Vorlesung/Übung; SoSe)
  • Modul 10: Grundlagen Psychologischer Diagnostik (Vorlesung; WiSe) + Testtheorie und Testkonstruktion (Vorlesung; WiSe; Gesamtklausur)
  • Modul 11: Störungslehre (Vorlesung; WiSe)

Die Vertiefungsseminare sowie Modul 6 (Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie) sind nicht Teil der Zulassungsvoraussetzung. 

*Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen kann in begründeten Ausnahmefällen ein Antrag auf Zulassung an den Ständigen Prüfungsausschuss (StPA) gestellt werden. In diesem Fall müssen Sie keinen Antrag auf Zulassung zum Ergänzungsmodul Psychotherapie über ZEuS stellen. Der Antrag an den StPA ersetzt diesen Antrag auf ZEuS. 

Seminarbelegung des Ergänzungsmoduls Psychotherapie

Im Ergänzungsmodul Psychotherapie sind u.a. die folgenden Prüfungsleistungen zu erbringen:
(a) Grundlagen der Psychopharmakologie
(b) Biologische Psychologie 3
(c) Präventive Rehabilitation und Psychotherapeutisches Handeln
(d) Berufsethik und Berufsrecht

Nach erfolgreicher Teilnahme am (1) Auswahlverfahren ist ein Platz in jeweils einer der Veranstaltungen (a) bis (d) garantiert. Für die Zuteilung eines Platzes in einer der verschiedenen Parallelgruppen zu (a) bis (d) ist -- zusätzlich zu Ihrer Teilnahme am (1) Auswahlverfahren -- in einem gesonderten Belegverfahren im Oktober die Angabe Ihrer Prioritäten hinsichtlich der zugehörigen Seminargruppen über ZEuS erforderlich. Nach dem Belegverfahren erfolgt die Anmeldung zu den jeweiligen Prüfungsleistungen gemäß § 13 der Studien- und Prüfungsordnung dann automatisch.

Hier finden Sie den Zeitraum der Belegungsphase für das Ergänzungsmodul Psychotherapie. 

Hier finden Sie Anleitungen und weitere wichtige Informationen zum Belegungsverfahren der Seminare. 

Sonstige Kombinationsmöglichkeiten (KEINE Qualifikation gem. PsychThApprO)

Voraussetzung für die "sonstige Kombinationsmöglichkeit"

1) Pflichtpraktikum:
        Das Praktikum muss vor Anmeldung der Bachelorarbeit absolviert sein.
    → Empfohlenes Semester: 4. Fachsemester

     a) Modul 17: Praktikum
         Forschungs- / Berufspraktikum [10 Wochen; 13 ECTS]
         Details zum Forschungs-/Berufspraktikum finden Sie hier.

         oder / und

     b) Modul 18: Praktikum Psychotherapie
         Praktikum: Orientierungspraktikum [4 Wochen; 5 ECTS]
         Praktikum: Berufsqualifizierende Tätigkeit I [6 Wochen; 8 ECTS]
         Details zum Praktikum Psychotherapie finden Sie hier.

2) Modul 20: Ergänzungsmodul Nachbarfach
   
Veranstaltungen in Nachbarfächern [10 ECTS]
    Schlüsselqualifikation [3 ECTS]
    → Nachbarfächer + Schlüsselqualifikation sind in beliebigen Fachsemestern absolvierbar