Schwerpunktlegung im Praktikum + Ergänzungsbereich

Der empfohlene Studienverlauf vom 1. - 6. Semester ist für alle Studierenden identisch, mit Ausnahme der Wahlpflichtbereiche Praktikum und Ergänzungsbereich. Hier besteht jeweils Wahlpflicht zwischen einem nicht-klinischen und einem klinisch-psychotherapeutischen Modul. Sie müssen nur jeweils ein Modul pro Wahlpflichtbereich absolvieren, um den Bachelorstudiengang erfolgreich abzuschließen. Sie können jedoch freiwillig beide Praktika / Ergänzungsmodule absolvieren.


Achtung: Sollten Sie beide Ergänzungsmodule absolvieren, fließt nur die Modulnote des zuerst abgeschlossenen Moduls in die Gesamtnote ein!

Schwerpunkt Psychotherapie (Voraussetzung Qualifikation gem. PsychThApprO!)

Voraussetzungen für die Qualifizierung gemäß PsychThAppO

Qualifizierung gemäß PsychThAppO

Zur Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Approbation gem. PsychThApprO sind im 3-jährigen B.Sc. Psychologie das Praktikum Psychotherapie sowie die 4 Seminare des Ergänzungsmoduls Psychotherapie zu absolvieren.

1) Modul 18: Praktikum Psychotherapie (Details)
    Praktikum: Orientierungspraktikum (OP) [4 Wochen; 5 ECTS]
    Praktikum: Berufsqualifizierende Tätigkeit 1 (BQT1) [6 Wochen; 8 ECTS]
    → Empfohlenes Semester: 4. Fachsemester

2) Modul 21: Ergänzungsmodul Psychotherapie
    Seminar: Biologische Psychologie 3 [2 ECTS]
    Seminar: Grundlagen der Pharmakologie [4 ECTS]
    Seminar: Präventive Rehabilitation und Psychotherapeutisches Handeln [2 ECTS]
    Seminar: Berufsethik und Berufsrecht [2 ECTS]
    → Empfohlenes Semester: 5. Fachsemester
        (begrenzte Nachholkapazitäten im Sommersemester mit jew. 1 Parallelgruppe/Seminar)


    Schlüsselqualifikation [3 ECTS]
    →  Schlüsselqualifikation kann in beliebigem Fachsemester absolviert werden

Antrag auf Zulassung zum Ergänzungsmodul Psychotherapie

Die Anzahl der Plätze im Ergänzungsmodul Psychotherapie ist begrenzt. Für die Vergabe der Plätze findet gemäß § 27 der Studien- und Prüfungsordnung ein Auswahlverfahren statt. Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie weiter unten.

Für die Zulassung zum Ergänzungsmodul müssen Sie einen Antrag stellen (Details):
        a) über ZEuS (s.u.) oder
        b) bei Nichterfüllen der Voraussetzungen in Punkt (B)*: StPA-Antrag

Zeiträume für den Antrag auf Zulassung über ZEuS:
– vom 01. - 30.09. für eine Zulassung im Wintersemester
– vom 01. - 15.03. für eine Zulassung im Sommersemester
                                    (falls nicht bereits im September geschehen)

Voraussetzungen für die Zulassung bzw. Antragsstellung in ZEuS:
    (A) Sie befinden sich mindestens am Ende Ihres 4. Fachsemesters
                                                     UND
    (B)* haben die folgenden Vorlesungs-Klausuren erfolgreich absolviert:
           – Modul 1: Differentielle Psychologie & Persönlichkeitsforschung (VL/ÜWiSe)
           – Modul 2: Sozialpsychologie 1 + 2 (VL WiSe)
           – Modul 3: Wahrnehmung und Kognition (VL WiSe)
           – Modul 4: Lernen und Gedächtnis (VL SoSe)
           – Modul 5: Gesamtklausur Biologische Psychologie 1 (VL WiSe)
                               + Biologische Psychologie 2 (VL SoSe)
           – Modul 7: Statistik 1 (VL/Ü WiSe)
           – Modul 7: Statistik 2 (VL/Ü SoSe)
           – Modul 8: Methoden und Geschichte der Psychologie (VL/Ü SoSe)
           – Modul 10: Gesamtklausur Grundlagen Psychologischer Diagnostik (VL WiSe)
                                + Testtheorie & Testkonstruktion (VL WiSe)
           – Modul 11: Störungslehre (VL WiSe)

Die Vertiefungsseminare sowie die Modul 6: Entwicklungspsychologie & Pädagogische
Psychologie sind nicht Teil der Zulassungsvoraussetzung. 

Antragspfad in ZEuS (nach Login oben rechts):
– "Mein Studium“
– "Studienplaner mit Modulplan"
Bitte das SoSe auswählen! (bzw. wenn Sie den Antrag im März stellen, dann WiSe)
– ggf. "BA Psychologie H (PO 2021) 3-jährig"
– "400 - Antrag auf Zulassung zum Ergänzungsmodul Psychotherapie"

Zu B)* Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen kann in begründeten Ausnahmefällen ein
Antrag auf Zulassung an den Ständigen Prüfungsausschuss (StPA) gestellt werden. In
diesem Fall müssen bzw. können Sie keinen Antrag auf Zulassung zum Ergänzungsmodul
Psychotherapie über ZEuS stellen. Der Antrag an den StPA ersetzt diesen Antrag in ZEuS. 

Seminarbelegung für das Ergänzungsmodul Psychotherapie

Im Ergänzungsmodul Psychotherapie sind u.a. die folgenden Prüfungsleistungen zu erbringen:
(a) Grundlagen der Psychopharmakologie
(b) Biologische Psychologie 3
(c) Präventive Rehabilitation und Psychotherapeutisches Handeln
(d) Berufsethik und Berufsrecht

Nach erfolgreicher Teilnahme am (1) Auswahlverfahren ist ein Platz in jeweils einer der Veranstaltungen (a) bis (d) garantiert. Sie müssen jedoch nicht alle Seminare im selben Semester absolvieren.

Für die Zuteilung eines Platzes in einer der verschiedenen Parallelgruppen zu (a) bis (d) müssen Sie im Rahmen der Seminarbelegungsverfahren im Oktober (für die Absolvierung im WiSe) oder im März (für die Absolvierung im SoSe) Ihre Prioritäten hinsichtlich der zugehörigen Seminargruppen in ZEuS angeben.
   ➛ Hier finden Sie die Daten zur Belegungsphase
   ➛ Hier finden Sie Anleitungen & wichtige Informationen zum Belegungsverfahren

Wie bei allen Seminaren gilt, dass die Zulassung zu den einzelnen Seminaren automatisch auch eine Anmeldung zu den jeweiligen Prüfungsleistungen gemäß § 13 der Studien- und Prüfungsordnung beinhaltet.

Die Schlüsselqualifikation ist in beliebigen Fachsemestern absolvierbar.
Zur Umbuchung der Schlüsselqualifikation aus dem Zusatzqualifikationsbereich
in Modul 21: Psychotherapie schicken Sie vor Studienende bitte eine eMail
an das Prüfungssekretariat (studisek.psychologie@uni-konstanz.de).

Sonstige Kombinationsmöglichkeiten (KEINE Qualifikation gem. PsychThApprO!)

Übersicht Kombinationsmöglichkeiten Modul 20: Nachbarfach

1) Pflichtpraktikum:
        Das Praktikum muss vor Anmeldung der Bachelorarbeit absolviert sein.
    → Empfohlenes Semester: 4. Fachsemester

     a) Modul 17: Praktikum
         Forschungs- / Berufspraktikum [10 Wochen; 13 ECTS]
         Details zum Forschungs-/Berufspraktikum finden Sie hier.

         oder / und

     b) Modul 18: Praktikum Psychotherapie
         Praktikum: Orientierungspraktikum [4 Wochen; 5 ECTS]
         Praktikum: Berufsqualifizierende Tätigkeit I [6 Wochen; 8 ECTS]
         Details zum Praktikum Psychotherapie finden Sie hier.

2) Modul 20: Ergänzungsmodul Nachbarfach
   
Veranstaltungen in Nachbarfächern [10 ECTS]
    Schlüsselqualifikation [3 ECTS]
    → Nachbarfächer + Schlüsselqualifikation sind in beliebigen Fachsemestern absolvierbar

     Zur Umbuchung der Schlüsselqualifikation und Ihrer Nachbarfachkurse aus dem
     Zusatzqualifikationsbereich in Modul 20: Nachbarfach schicken Sie vor Studienende
     bitte eine eMail an das Prüfungssekretariat (studisek.psychologie@uni-konstanz.de).