Häufige Fragen zur Bachelorarbeit

Voraussetzungen für die Anmeldung der Bachelorarbeit

Vorraussetzungen für die Anmeldung der Bachelorarbeit:
1. Alle Studien- & Prüfungsleistungen der Basismodule
2. Klausur Störungslehre
3. Klausur Psychologie der Gesundheit 1+2
4. 20 Versuchspersonenstunden
5. Praktikum: 10-wöchiges „Berufs- oder Forschungspraktikum“ in Vollzeit
                                                      ODER
                      Orientierungspraktikum + Berufsqualifizierende Tätigkeit I

Welche Formulare benötige ich?

Alle notwendigen Formulare, einschließlich Online-Anmeldeformular und Laufzettel zur Bachelorarbeit finden Sie hier unter "Abschlussarbeiten".

Wer betreut die Bachelorarbeit?

Folgender Personenkreis ist prüfungsberechtigt: Professoren, Juniorprofessoren, Privat- oder Hochschuldozenten bzw. sowie diejenigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen die Prüfungsberechtigung übertragen wurde. Bitte beachten Sie hierzu die aktuelle Übersicht über die Prüfungsberechtigten, die wir Ihnen unter Formulare und Downloads zur Verfügung stellen. Personen, die dort nicht aufgeführt sind, müssen vor Anmeldung der Abschlussarbeit beim Fachbereich (referat.psychologie@uni-konstanz.de) als Gutachterin/Gutachter beantragt werden. Nicht gelistete Mitglieder des Fachbereichs können Abschlussarbeiten erst nach formaler Erteilung der Prüfungsberechtigung betreuen, was einen mehrstufigen und daher längerwierigen Prozess über den Gremienweg erfordert.

Wichtig: Wird die Bachelorarbeit in einer externen Institution angefertigt, muss die dortige betreuende Person Professor/Professorin bzw. Privatdozent/Privatdozentin sein und vor Anmeldung der Abschlussarbeit beim Fachbereich (referat.psychologie@uni-konstanz.de) als Gutachterin/Gutachter beantragt werden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Bachelorarbeit von einer prüfungsberechtigten Person des Fachbereichs Psychologie zu begutachten (siehe auch die Informationen zu Externe Bachelorarbeiten auf dieser Seite).

Bitte beachten Sie auch den Laufzettel zur Bachelorarbeit, den wir Ihnen unter Formulare und Downloads zur Verfügung stellen.

Über welches Thema kann ich meine Bachelorarbeit schreiben?

Thema und Aufgabenstellung der Bachelorarbeit müssen so lauten, dass die zur Bearbeitung vorgegebene Frist eingehalten werden kann. Es sollte i.d.R. eine empirische Arbeit sein. Für eine optimale Planung der Bachelor-Arbeit wird empfohlen, die persönliche Beratung in der Sprechstunde der Betreuerin bzw. des Betreuers frühzeitig zu nutzen.

Bitte beachten Sie auch den Laufzettel zur Bachelorarbeit, den wir Ihnen bei den Downloads zur Verfügung stellen.

Wann wird die Bachelorarbeit erstellt?

Im Regelfall wird die Bachelorarbeit im letzten Studienjahr erstellt.

Bitte beachten Sie auch den Laufzettel zur Bachelorarbeit, den wir Ihnen bei den Downloads zur Verfügung stellen.

Wie lange dauert die Bachelorarbeit?

Ab dem Zeitpunkt der Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit haben Sie sechs Monate Zeit bis zur Abgabe. Auf begründeten Antrag kann der StPA Psychologie die Bearbeitungszeit um die Zeit der Verhinderung, jedoch maximal zwei Monate verlängern. Die Ausgabe des Themas erfolgt in der Regel einen Monat nach der Anmeldung zur Bachelorarbeit.

Bitte beachten Sie auch den Laufzettel zur Bachelorarbeit, den Sie auf der Seite Formulare & Downloads unter "Downloads für die Abschlussarbeit" finden.

Welchen Umfang hat die Bachelorarbeit?

Die Bachelorarbeit hat im Regelfall einen Umfang von ca. 30-50 Seiten (incl. Literatur und Anhang). Weitere Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung!

Wann und wie melde ich mich zur Bachelorarbeit an?

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit findet in der Regel ein Semester vor dem Abgabesemester statt. Sie erfolgt nur während der nachstehenden Anmeldezeiträume: 01.12. – 15.12. oder 01.05. – 15.05.

Varianten:

  • Geplante Abgabe im Sommersemster - Anmeldung 01.-15.12.
  • Geplante Abgabe im Wintersemster - Anmeldung 01.-15.05.
  • Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Bachelorarbeit noch im selben Semester abzugeben, in dem sie angemeldet wurde.
  • Wenn Sie im darauffolgenden Semester mit dem Masterstudium beginnen möchten, müssen Sie die Bachelorarbeit bis zum Ende des Semesters vor Beginn des Masterstudiums abgeben:
    Beginn Master zum Sommersemester -> Abgabe Bachelorarbeit spätestens zum 31. März.
    Beginn Master zum Wintersemester -> Abgabe Bachlorarbeit zum 30. September.
    Das Bachelorzeugnis können Sie dann bis zu 2 Monate nach Beginn des Masterstudiums nachreichen.


Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Schritt: Melden Sie sich online über ZEuS an. -> Mein Studium -> Studienplaner mit Modulplan -> oben links "alle Fachsemester" auswählen -> 8901 Modul "Forschen, Präsentieren, Schreiben" ("+" aufklappen) -> 8910 Bachelor-Arbeit, Anmelde-Button befindet sich ganz rechts.
  2. Schritt: Mailen Sie das vollständig ausgefüllte und von Ihnen und der/dem BetreuerIn unterschriebene Online-Anmeldeformular als eingescanntes pdf-Dokument (das Anmeldeformular für Ihren Bachelor-Studiengang finden Sie bei Formulare & Downloads im Abschnitt "Abschlussarbeiten") an die nachstehende eMail-Adresse des Zentralen Prüfungsamtes: 

Bei einer/einem auswärtigen BetreuerIn ist die vollständige Anschrift aufzuführen. Bitte verwenden Sie den Acrobat Writer.

Nur vollständig durchgeführte Anmeldungen – Anmeldung über ZEuS UND das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Online-Anmeldeformular – können bearbeitet werden!

Bitte beachten Sie auch den Laufzettel zur Bachelorarbeit, den Sie auf der Seite Formulare & Downloads unter "Abschlussarbeiten" finden.

Wie erfolgt die Abgabe der Bachelorarbeit?

Nach Fertigstellung der Bachelorarbeit ist diese fristgemäß in gebundener einfacher Ausfertigung (maschinengeschrieben, DIN A 4, nach Möglichkeit doppelseitig bedruckt und ggf. verbunden mit Anlagen auf einem Datenträger, z.B. falls weiteres Datenmaterial zur Verfügung gestellt werden muss) sowie zusätzlich noch einmal in digitaler, vom Zentralen Prüfungsamt vorgegebener Form einzureichen. Das digitale Exemplar verbleibt bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens beim Zentralen Prüfungsamt, die gebundene Ausgabe wird an den/die GutachterIn weitergeleitet.

Bitte vergessen Sie nicht, den ihrem Zuteilungsbescheid beigefügten Erklärungsvordruck ausgefüllt und original unterschrieben separat mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung mit abzugeben.

Die Abgabe erfolgt ausschließlich per Einwurfeinschreiben (Poststempel = Abgabedatum) an die Adresse Universität Konstanz, Zentrales Prüfungsamt, z.Hd. Susanne Heinzelmann, Fach 70, 78457 Konstanz ODER fristgerecht zu den Geschäftszeiten bei der Zentralpoststelle der Universität auf Ebene A5Der für Sie rechtsverbindliche Abgabetermin der Bachelorarbeit ist dem Zuteilungsbescheid zu entnehmen (im Falle einer Verlängerung dem Verlängerungsbescheid).

Bitte beachten Sie auch den Laufzettel zur Bachelorarbeit, den wir Ihnen bei den Downloads zur Verfügung stellen.

WICHTIG: Wenn Sie im darauffolgenden Semester mit dem Masterstudium beginnen möchten, müssen Sie die Bachelorarbeit bis zum Ende des Semesters vor Beginn des Masterstudiums abgeben:
Beginn Master zum Sommersemester -> Abgabe Bachelorarbeit spätestens zum 31. März.
Beginn Master zum Wintersemester -> Abgabe Bachlorarbeit zum 30. September.
Das Bachelorzeugnis können Sie dann bis zu 2 Monate nach Beginn des Masterstudiums nachreichen.

Wie behandelt die Uni Konstanz Plagiatsfälle?

Forschungskolloquium

Das Forschungskolloquium absolvieren Sie parallel zu Ihrer Bachelorarbeit, in derselben Arbeitsgruppe in der Sie auch Ihre Bachelorarbeit schreiben.

Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit extern schreiben, dann melden Sie sich bitte bei dem inhaltlich am nahestehendsten Forschungskolloquium an. Sie können Ihr Forschungskolloquium auch extern absolvieren, wenn Sie Ihre Bachelorarbeit extern schreiben (z.B. an einer anderen Hochschule). Dies muss allerdings vorab in der Studienberatung bewilligt werden (siehe auch die Informationen zu Externe Bachelorarbeiten auf dieser Seite).

Die Anmeldung zum Forschungskolloquium nehmen Sie selbst auf ZEuS vor. Die Anmeldung ist immer während der ersten beiden Vorlesungswochen jedes Semesters möglich.

Wichtig:

Alle stattfinden Forschungskolloquien sind auf ZEuS hinterlegt. Bitte schauen Sie in die Kommentare der jeweiligen Veranstaltungen und beachten Sie die dort hinterlegen Hinweise (z.B. vorab bei Dozent/in melden, etc.)!

Externe Bachelorarbeiten

Das externe Schreiben der Bachelorarbeit ist von Seiten der Universität Konstanz aus grundsätzlich möglich, allerdings mit einem höheren Planungsaufwand verbunden. Daher sollte eine solche Entscheidung gut überlegt werden. Folgende Punkte sind besonders zu beachten:

-        Anerkennung der Betreuungsperson als prüfungsberechtigt
-        Teilnahme an einem äquivalenten Forschungskolloquium
-        In der Prüfungsordnung genannte Rahmenbedingungen

Vorbereitung

Wichtig ist, sich ausführlich Gedanken zu machen, bei wem geschrieben werden soll, wo und zu welchem Thema. Im Gegensatz zu internen Arbeiten, bieten externe die Möglichkeit und oft Verpflichtung, sich das Thema selbst zu überlegen: Verpflichtung deshalb, weil die Wahl der externen Betreuungsperson davon abhängt. Oft sind die in Frage kommenden schon mit internen Aufgaben so gut ausgelastet, dass eine externe Person nur dann betreut werden kann, wenn das gewählte Thema direkt für die eigenen Ideen oder Projekte relevant ist. Daher ist unbedingt geraten, sich im Vorfeld Gedanken über passende Kombinationen zu machen und mit angepassten Anfragen an eventuelle Betreuungskandidaten heranzutreten. Das endgültige Thema wird in der Regel in Zusammenarbeit mit der Betreuungsperson festgelegt. Um übermäßigen Arbeitsaufwand zu vermeiden, ist es auch ratsam, sich über Konzept und (Studien-)Ablauf an der angestrebten Institution zu vergewissern, da es bei starken Abweichungen zu einem erhöhtem Nachholbedarf kommen kann (abweichende Standards, genutzte Tools, etc.).

Anerkennung der Betreuungsperson

Ob die gewählte Betreuungsperson von der Universität Konstanz als prüfungsberechtigt anerkannt wird, ist auf zwei Weisen zu klären. Ist die Person auf der universitätseigenen Website als prüfungsberechtigt gelistet, wird kein weiterer Nachweis benötigt. Im umgekehrten Fall muss die Eignung als Supervisor*in einer wissenschaftlichen Arbeit erst überprüft werden. Dazu wird ein formloser Antrag an den Fachbereichsreferenten gestellt, aktuell Herr Dr. Michael Dambacher (referat.psychologie@uni-konstanz.de). Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

-        Angaben zum Thema der Bachelorarbeit (muss nicht der endgültige Titel sein)

-        Angaben zur Betreuungsperson (z. B. CV)

Um als prüfungsberechtigt zu gelten, muss die gewählte Person in der Regel eine Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistung in der Psychologie innehaben. Der Nachweis der Eignung kann auch über Publikationen etc. erfolgen, ein Master- oder Diplomabschluss in Psychologie ist in jedem Fall hilfreich. Über Bewilligung des Antrag entscheidet der ständige Prüfungsausschuss Psychologie, das kann ein bis zwei Wochen dauern. Die Nennung eines Zweitbetreuers ist bei Bachelorarbeiten nicht nötig.

Wurde der Antrag genehmigt, kann die Arbeit ganz normal in Konstanz angemeldet werden, in der Anmeldung wird auch die externe Betreuungsperson vermerkt.

Während des Arbeitens

Für eine bessere gemeinsame Orientierung und Struktur an der externen Institution wird empfohlen, auf im Downloadbereich bereitgestellte Materialien wie die Checkliste fürs Erstgespräch zurückzugreifen. Über einzuhaltende Vorgaben und Rahmenbedingungen von beiden Seiten sollte sich im Vorfeld kurzgeschlossen werden. Von Konstanzer Seite aus gilt die Prüfungsordnung als bindend, außerdem wird eine Abschlussarbeit empirischer Natur erwartet.

Als Konstanzer Student*in kann weiterhin auf Ressourcen der Universität, wie z.B. SONA, zur Versuchspersonengenerierung zurückgegriffen werden. Im Fall von SONA wird die externe Betreuungsperson als Verantwortliche*r angegeben, wobei deren Einverständnis zuvor einzuholen ist. Sollte die- oder derjenige nicht einverstanden sein, darf die Studie nicht hochgeladen werden bzw. muss umgehend wieder runtergenommen werden.

Wie in der Prüfungsordnung vermerkt, ist die begleitende Teilnahme an einem Forschungskolloquium verpflichtend. Der Besuch des Kolloquium einer externen Institution ist möglich, sollte aber erst nach Rücksprache mit der Studienberatung erfolgen, um eine spätere Anerkennung zu gewährleisten. Ob ein Kolloquium als geeignet eingeschätzt wird, hängt davon ab, wie dieses aufgebaut ist und ob es äquivalent zu einer an der Universität Konstanz angebotenen entsprechenden Veranstaltung ist. Aufschluss dazu kann die Kursbeschreibung geben, welche am besten im Austausch mit der Studienberatung ausgewertet wird. Zur Anerkennung der im Kolloquium erbrachten Leistungen muss am Ende eine von der Lehrperson signierte Bescheinigung auf offiziellem Briefpapier bzw. Schein-Vordruck über das Bestehen beim Studiensekretariat eingereicht werden. Diese enthält:

-        Titel des Kolloquiums

-        Semester der Teilnahme

-        Anzahl der ECTS und SWS

-        Erbrachte Leistung (ggf. Titel des gehaltenen Vortrags)

-        Name, Unterschrift und Stempel der Kursleitung

-        ggf. Note, diese ist aber nicht zwingend erforderlich

Sollte eine externe Kolloquiums-Teilnahme nicht möglich sein, muss an einem möglichst themennahen Kolloquium am Fachbereich teilgenommen werden.

Abgabe und Bewertung

Die Abgabe ist für interne und externe Abschlussarbeiten gleich und läuft über das zentrale Prüfungsamt, nicht über den Fachbereich -- zum aktuellen Prozedere siehe dazu FAQs 3.4.ff.. Wie gehabt wird das fertige Produkt in zweifacher gebundener Ausführung im zentralen Prüfungsamt abgegeben bzw. dort hingesendet. Im Falle einer Zusendung, muss zusätzlich auch eine PDF-Version an zut-psy-b4@uni-konstanz.de gemailt werden.

Von Konstanz aus wird der externen Betreuungsperson anschließend ein Exemplar zur Bewertung zugeschickt. Diese verfasst ihr Gutachten und schickt dieses an das zentrale Prüfungsamt in Konstanz zurück. Welches Bewertungsschema dabei verwendet wird, liegt im Ermessen des Gutachters. Zur Orientierung kann das Konstanzer Schema auf Anfrage zugesendet werden.

Förderung von Abschlussarbeiten

Sie schreiben Ihre Bachelorarbeit und benötigen dafür eine Förderung? Dann können Sie sich diese erstatten lassen im Zuge der sogenannten „Schuler-Spende“. Gefördert bzw. erstattet werden Reise- und Sachkosten, sowie Eintritte in Archive oder ähnliches, die bei der Anfertigung Ihrer Abschlussarbeit anfallen können. Druckkosten sind von der Förderung jedoch ausgenommen.

Mehr dazu hier.

Immatrikulation bzw. Exmatrikulation nach Abschluss

Sie müssen immatrikuliert bleiben, bis die letzte Studienleistung erbracht worden ist, also bis Sie die Bachelorarbeit abgeben (falls sie die letzte Prüfungsleistung ist). Sie können sich mit Datum der Abgabe der Arbeit freiwillig auf Antrag exmatrikulieren oder bis zum Ende des Semesters immatrikuliert bleiben, auch nachdem Sie die Arbeit abgegeben haben.

Die Immatrikulation ist für den Besuch von Veranstaltungen und die Ablegung von Hochschulprüfungen erforderlich. Studierende müssen im Rahmen ihres Studiums bis zur Erbringung der letzten Prüfungsleistung, einschließlich einer ggf. erforderlichen Wiederholung, an der Universität Konstanz immatrikuliert sein (ZImmO, §1 Abs. 2).

Generell stehen Ihren Betreuern vier Wochen für die Korrektur zur Verfügung und dann weitere vier Wochen, damit die Universität das Zeugnis erstellen und drucken kann.

Wie kann die Abgabefrist der Bachelorarbeit verlängert werden?

1. Verlängerungsantrag 

Der Verlängerungsantrag ist nur erforderlich für Begründungen, die nicht auf Krankheit basieren, wie beispielsweise Probleme bei der Datenerhebung oder andere Arbeitsbezogene Herausforderungen.

2. Verlängerung aufgrund von Krankheit oder psychischen Gründen

Für eine Verlängerung aufgrund von Krankheit oder psychischen Gründen ist immer ein ärztliches Attest erforderlich. Ein Verlängerungsantrag ist in diesem Fall nicht notwendig. Bitte informieren Sie umgehend Ihre Sachbearbeiterin im Zentralen Prüfungsamt über Ihre Erkrankung, entweder per E-Mail oder telefonisch. Reichen Sie das ärztliche Attest sowohl per E-Mail als auch im Original ein. Verwenden Sie dabei bitte den Attestvordruck der Universität Konstanz, den Sie unter "Prüfungen & (vorläufige) Prüfungstermine" finden. Bitte beachten Sie, dass rückwirkend attestierte Krankheitstage nicht berücksichtigt werden können.

3. Sonderfall einer Verlängerung der Einreichungsfrist für die Bachelorarbeit bis zum 31. März/30. September für den Masterplatz: 

Im Sonderfall einer Verlängerung der Einreichungsfrist für die Bachelorarbeit bis zum 31. März/30. September für den Masterplatz müssen Sie sich direkt an den Fachbereichsreferenten, Herrn Michael Dambacher, wenden. Dort wird über eine mögliche Verlängerung der Abgabefrist entschieden. Bitte beachten Sie jedoch, dass das ärztliche Attest gegebenenfalls trotzdem im zentralen Prüfungsamt benötigt wird.

Um die Interviews mit Janina und Viktoria zu ihren Bachelorarbeiten zu sehen, loggen Sie sich bitte oben rechts ein.

Mögliche AGs und Themen für Bachelor- & Masterarbeiten

AG Prof. Dr. Gaißmaier - Sozialpsychologie

Informationen folgen bald. Die Website finden Sie hier.

AG Prof. Dr. Hartmann Firnkorn - Experimentelle Klinische Psychologie mit Lehrschwerpunkt Klinische Psychologie des Kindes- und Jugendalters

Informationen zu Abschlussarbeiten am Lehrstuhl finden Sie hier

AG Dr. Tzvetan Popov - Allgemeine Psychologie mit Schwerpunkt Kognitive Psychologie

Informationen zu Abschlussarbeiten am Lehrstuhl finden Sie hier

AG Prof. Dr. Mier - Klinische Psychologie

Ausschreibungen für Abschlussarbeiten finden Sie hier

AG Prof. Dr. Nussbeck - Methoden für Intensive Daten in der Psychologie

Ausschreibungen für Abschlussarbeiten finden Sie hier

AG Prof. Dr. Pruessner - Neuropsychologie

Themen für Abschlussarbeiten finden Sie hier

AG Prof. Dr. Reips - Psychologische Methoden & Diagnostik

Themen für Abschlussarbeiten finden Sie hier

AG Prof. Dr. Renner - Psychologische Diagnostik und Gesundheitspsychologie

Allgemeine Informationen zu Abschlussarbeiten am Lehrstuhl finden Sie hier

AG Prof. Dr. Schmidt - Entwicklungspsychologie

Informationen zu Themen für Abschlussarbeiten finden Sie hier

AG Prof. Dr. Schupp - Allgemeine Psychologie

Informationen folgen bald. Die Website finden Sie hier.

AG Prof. Dr. Wirtz - Psychologie der Arbeit und Gesundheit

Ausschreibungen für Abschlussarbeiten finden Sie hier

Prof. Dr. rer. soc. Brigitte Rockstroh i.R. - Klinische Psychologie

Projekte

Kontakt

Tel.: +49 (0)7531 88-3151
Raum: ZfP Reichenau, Haus 22, Raum 2007
Postfach: 905
brigitte.rockstroh@uni-konstanz.de

Prof. Dr. phil. Gisela Trommsdorff i.R. - Entwicklungspsychologie & Kulturvergleich

Ausschreibungen für Abschlussarbeiten finden Sie hier

Kontakt

Fabian Schunk
+49 7531 88-3137
Raum: R 601
fabian.schunk@uni-konstanz.de

Prof. Gisela Trommsdorff
Tel.: +49 7531  88-2911
Raum: G 519
gisela.trommsdorff@uni-konstanz.de

AG Forensische Psychologie

Informationen folgen bald. Die Website finden Sie hier.